Transport von Tieren als Übergepäck im Frachtraum
Damit Ihr Haustier wohlbehalten am Zielflughafen ankommt, geben wir Ihnen auf dieser Seite alle wesentlichen Informationen zum Transport von Tieren im klimatisierten Frachtraum als Übergepäck in speziellen Transportbehältern.
Lufthansa ist um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Fluggäste bemüht – und dazu gehören selbstverständlich auch Tiere. Aus diesem Grund orientieren sich unsere Richtlinien an den aktuellen Tierschutzbestimmungen, Import- und Exportvorschriften sowie den Anordnungen der International Air Transport Association (IATA).
Bitte beachten Sie außerdem die allgemeinen Hinweise für die Beförderung von Tieren auf Lufthansa Flügen.
Voraussetzungen
Hunde und Katzen, die einschließlich Transportbehälter mehr als 8 kg wiegen, dürfen nicht in der Kabine reisen.
Bitte beachten Sie: Bei Anschlussverbindungen über München sind Tiere im Frachtraum nicht zugelassen. Eine Durchabfertigung von im Frachtraum transportierten Tieren ist am Flughafen München nicht möglich. Die Buchung von Transit- und Anschlussverbindungen mit eingecheckten Tieren und deren Durchabfertigung ist weiterhin über Frankfurt möglich.
Bitte beachten Sie die folgenden Ausnahmen für die Beförderung von Assistenzhunden (z. B. Blinden- oder Hörhunde).
Pro Fluggast ist die Mitnahme von maximal zwei Tieren erlaubt (in zugelassenem Transportbehälter). Tiere können entweder in der Kabine und/oder im Frachtraum befördert werden:
- Maximal zwei Tiere (Hund oder Katze) in der Kabine (in einem zugelassenen Transportbehälter) oder maximal zwei Tiere im Frachtraum (in einem oder zwei zugelassenen Transportbehältern).
- Ein Tier (Hund oder Katze) in der Kabine (in einem zugelassenen Transportbehälter) und ein Tier im Frachtraum (in einem zugelassenen Transportbehälter).
Bitte beachten Sie auch das Mindestalter der reisenden Tiere. Für Hunde und Katzen beträgt das Mindestalter:
- 12 Wochen,
- bei Reisen von/nach Deutschland 15 Wochen.
Detaillierte Informationen zu Beschaffenheit und Abmessungen von Transportbehältern finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Es gelten besondere Bestimmungen für Kampfhunderassen und stumpfnasige Tiere.
Die Einhaltung der Import- und Exportbestimmungen sowie der Tierschutzvorschriften unterliegt Ihrer Verantwortung. Bitte informieren Sie sich über die gültigen Bestimmungen des zu besuchenden Landes oder der Länder beim jeweiligen Konsulat und bei Ihrem Tierarzt. Darüber hinaus behält sich Lufthansa das Recht vor, falls erforderlich strengere Regeln anzuwenden und Buchungen für bestimmte Flugstrecken (wie z. B. in das Vereinigte Königreich, nach Irland oder Bangalore in Indien) abzulehnen.
Sollte Lufthansa wegen Nichteinhaltung der Bestimmungen die Beförderung des Tieres verweigern müssen, haftet Lufthansa nicht für die sich daraus ergebenden Kosten wie z. B. Umbuchungsgebühren, Tierpensionskosten oder Hotelunterkunft.
In Ausnahmefällen, z. B. aufgrund von Vorschriften einzelner Länder, ist es möglich, dass Ihr Tier trotz Erfüllung aller genannten Voraussetzungen nicht als Übergepäck im klimatisierten Frachtraum des Lufthansa Flugzeugs befördert werden kann. Unter Umständen ist jedoch der Transport als Luftfracht im Frachtraum eines Lufthansa Flugzeugs möglich. Für die Beförderung als Luftfracht gelten abweichende Preise.
In diesem Fall benötigen Sie die Dienste eines auf Tiertransporte spezialisierten Spediteurs. Die Tierspediteur-Suche hilft Ihnen, einen in Ihrer Nähe zu finden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, hilft Ihnen das Lufthansa Cargo Service Center unter 0180 6-747 100 gerne weiter (0,20 EUR/min. für Anrufe aus dem deutschen Festnetz, max. 0,60 EUR für Anrufe aus dem Mobilfunknetz).
Falls das Tier als Übergepäck im Frachtraum befördert werden soll und Ihr Reiseplan vor oder nach dem Lufthansa Flug einen Flug mit United Airlines beinhaltet, beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Informationen zur Beförderung anderer Tierarten als den erlaubten Hunden und Katzen finden Sie auf der Website lufthansa-cargo.com.
In diesem Fall benötigen Sie die Dienste eines auf Tiertransporte spezialisierten Spediteurs. Die Tierspediteur-Suche hilft Ihnen, einen in Ihrer Nähe zu finden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, hilft Ihnen das Lufthansa Cargo Service Center unter 0180 6-747 100 gerne weiter (0,20 EUR/Min. für Anrufe aus dem deutschen Festnetz, max. 0,60 EUR/Min. für Anrufe aus dem Mobilfunknetz).
Vorgaben für den Transportbehälter

Für die Beförderung eines Tieres im Frachtraum wird ein Transportbehälter benötigt, der den geltenden Bestimmungen der IATA (International Air Transport Association) entspricht; andernfalls kann Lufthansa die Beförderung des Tieres verweigern.
Bitte beachten Sie: Der Transportbehälter muss mit Schrauben gesichert werden. Eine Plastikverriegelung gilt nicht als sichererer Verschluss und wird nicht akzeptiert.
Je nach Tierart sind unterschiedliche Transportbehälter erforderlich. Sie müssen den Transportbehälter selbst mitbringen. Er kann in der Regel nicht am Flughafen gekauft werden. Wir empfehlen, den Transportbehälter frühzeitig anzuschaffen, damit sich Ihr Tier bereits vor dem Flug mit ihm vertraut machen kann.
Im Folgenden finden Sie die Spezifikationen der Behälter für den Transport von Hunden und Katzen im klimatisierten Frachtraum.
1. Der Transportbehälter muss so groß sein, dass das Tier in natürlicher Haltung in ihm stehen kann und genügend Platz hat sich hinzulegen und sich zu drehen.
2. Die maximale Größe eines Behälters für den Transport im Frachtraum eines Passagierflugzeugs beträgt: 125 × 75 × 85 cm.
3. Der Behälter muss ausbruchsicher sein. Wir empfehlen stabile Plastik- oder Holzkäfige aus unschädlichem und ungiftigem Material. Der Transportbehälter muss auf allen vier Seiten Belüftungsöffnungen aufweisen. Die Öffnungen müssen so klein sein, dass kein Körperteil des Tieres durch sie hindurchpasst, dass es sich nicht verletzen kann und dass der Schutz vor Bissen oder Kratzern durch das Tier gewährleistet ist.
4. Die Innenseite des Behälters darf keine spitzen Ecken, Kanten oder hervorstehenden Nägel aufweisen, an denen sich das Tier verletzen könnte.
5. Der Transportbehälter muss einen wasserdichten Boden haben und mit saugfähigem Material wie einer Decke oder saugfähigen Matte ausgelegt sein. Zeitungen, Karton oder Stroh sind nicht erlaubt.
6. Futter und Wasserschalen (ungefüllt) müssen am Käfig angebracht und von außen befüllbar sein. Futter und Wasser für den Flug können optional mitgegeben werden, es muss aber sichergestellt sein, dass diese während des Fluges nicht verschüttet werden können.
7. Der Behälter darf keine Rollen haben. Ggf. müssen diese vor der Annahme des Käfigs entfernt werden.
8. An beiden Längsseiten müssen jeweils in der Mitte Abstandhalter vorhanden sein.
9. Die Leine und das Halsband Ihres Tieres führen Sie bitte in Ihrem Handgepäck mit sich.
10. Pro Behälter ist nur ein Tier erlaubt. Es gelten Ausnahmen*
*Im selben Transportbehälter erlaubt sind bis zu zwei Jungtiere von vergleichbarer Größe, die zwischen 12 Wochen und 6 Monaten alt sein dürfen oder zwei erwachsene Tiere von vergleichbarer Größe und bis zu 14 kg pro Tier oder ein Muttertier mit einem noch von der Mutter abhängigen Jungtier (0–6 Monate). Voraussetzung für die Beförderung mehrerer Tiere in einem Behälter ist, dass alle Tiere in ihm in natürlicher Haltung stehen, sich drehen und hinlegen können und die Tiere aneinander gewöhnt sind.
Transportbehälter für Hunde und Katzen
Bitte beachten Sie: Behälter aus Draht oder Maschendraht sind für den Lufttransport nicht zugelassen. Die Oberseite des Behälters darf ebenfalls nicht aus Draht, sondern muss aus festem Material bestehen. Belüftungslöcher sind zulässig, sofern sie die Stabilität der Oberseite des Behälters nicht reduzieren.

1. Türscharniere und Verriegelungen müssen ober- und unterhalb der Türöffnungen an den horizontalen Ausbuchtungen mindestens 1,60 cm hervorstehen.
2. Belüftungsöffnungen
3. Rückansicht
4. Angebrachte Futter- und Wasserbehälter
5. Türverriegelung
6. Abstandhalter
Preise
Der Preis für die Beförderung von Tieren als Übergepäck im Frachtraum ist sowohl von der Strecke abhängig wie auch von der Größe des Transportbehälters. Der Preis gilt pro Flugrichtung, also auch bei einer Lufthansa-Anschlussverbindung und wird nur einmal gezahlt (z. B. bei einem Flug von Hamburg über Frankfurt nach Madrid). Für Rückflüge und Stop-over (Reiseunterbrechung von mehr als 24 Stunden) wird er erneut in Rechnung gestellt.
Die Bezahlung für die Mitnahme des Tieres ist am Check-in Schalter bzw. am Lufthansa Service Schalter am Flughafen zu leisten. Zusätzlich zu Ihrem Tier und seinem Transportbehälter können Sie natürlich auch die in Ihrem Flugticket enthaltene Freigepäckmenge mitnehmen.
Hinweis: Für Tiere im Frachtraum wird ein Zuschlag von EUR 150 / CHF 170 / USD 170 / 220 CAD für den Transfer über Brüssel, Genf, Frankfurt, Wien und Zürich erhoben.
Gepäckrechner
Mit unserem Gepäckrechner prüfen Sie in wenigen Schritten Ihre Freigepäckmenge – basierend auf Strecke, Reiseklasse und Tarif. Dort finden Sie außerdem die Preise für die Mitnahme Ihres Tieres im Frachtraum oder in der Kabine.
Checkliste
Zur Erleichterung Ihrer Vorbereitung haben wir eine Checkliste mit allen wichtigen Punkten erstellt.