Beförderung von Tieren als zusätzliches Handgepäck in der Kabine
Lufthansa kümmert sich um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Passagiere – das gilt natürlich auch für die Tiere.
Deshalb respektieren unsere Richtlinien die geltenden Tierschutzvorschriften, die Ein- und Ausreisebestimmungen sowie die Bestimmungen der International Air Transport Association (IATA). Damit Ihr Tier komfortabel und wohlbehalten am Zielort ankommt, finden Sie auf dieser Seite alle wichtigen Informationen zur Beförderung von Tieren als Übergepäck im klimatisierten Frachtraum in speziellen Transportbehältern.
Für die Beförderung von Tieren als zusätzliches Handgepäck in der Kabine gelten außerdem die
Voraussetzungen für die Beförderung von Tieren als zusätzliches Handgepäck in der Kabine
Kleine Hunde oder Katzen, die zusammen mit dem geeigneten Transportbehälter maximal 8 kg wiegen, dürfen mit in die Kabine genommen werden. Für die Mitnahme von Assistenzhunden (z. B. Blinden- oder Gehörlosenhunde) gelten in der Kabine folgende Ausnahmen.
Bitte beachten Sie: Jedem Passagier ist es erlaubt, maximal 2 Tiere (in einem zulässigen Transportbehälter) mit sich zu führen. Der Transport kann in der Kabine und/oder im Frachtraum erfolgen:
- Max. zwei Tiere (Hund oder Katze) in der Kabine (in einem zulässigen Transportbehälter) oder max. zwei Tiere im Frachtraum (in einem oder zwei zulässigen Transportbehältern)
- Ein Tier (Hund oder Katze) in der Kabine (in einem zulässigen Transportbehälter) und ein Tier im Frachtraum (in einem zulässigen Transportbehälter)
Bitte beachten Sie auch das Mindestalter der reisenden Tiere:
Für Hunde und Katzen beträgt das Mindestalter 12 Wochen, bei Reisen von/nach USA 16 Wochen.
Nähere Informationen zu Beschaffenheit und Umfang der Transportbehälter finden Sie hier.
Besondere Bestimmungen gelten auch für Kampfhunde oder stumpfnasige Tierrassen.
Bitte beachten Sie auch das Mindestalter der reisenden Tiere:
Für Hunde und Katzen beträgt das Mindestalter 12 Wochen, bei Reisen von/nach USA 16 Wochen.
Die Einhaltung der Ein- und Ausreisebestimmungen sowie der Tierschutzvorschriften liegt in Ihrer Verantwortung. Bitte informieren Sie sich über die gültigen Bestimmungen der jeweiligen Länder beim Konsulat und bei Ihrem Tierarzt. Darüber hinaus behält sich Lufthansa vor, ggf. striktere Regeln gelten zu lassen und für bestimmte Strecken (wie z. B. Großbritannien, Irland, Bangalore in Indien) die Reservierung abzulehnen.
Wenn Lufthansa die Beförderung des Tieres verweigern muss, weil die Bestimmungen nicht eingehalten wurden, haftet Lufthansa nicht für die sich daraus ergebenden Kosten wie z.B. Umbuchungsgebühren, Hotelübernachtung, Aufbewahrung im Tierheim.
In Ausnahmefällen, z.B. aufgrund von Vorschriften einzelner Länder kann es sein, dass Ihr Tier nicht in der Kabine transportiert werden kann, selbst wenn es die hier genannten Voraussetzungen dafür erfüllt. Eventuell ist aber der Transport als Luftfracht im Frachtraum eines Lufthansa Flugzeugs möglich. Für den Versand als Luftfracht gelten abweichende Preise.
Sie benötigen hierfür einen auf Tiertransporte spezialisierten Spediteur. Über die Tierspediteur-Suche erhalten Sie einen Kontakt in Ihrer Nähe. Sollten Sie hierzu Fragen haben, hilft Ihnen das Lufthansa Cargo Service Center unter 0180 6 – 747 100 (Kosten 0,20 €/min. für Anrufe aus dem deutschen Festnetz; Kosten max. 0,60€/min. für Anrufe aus Mobilfunknetzen) gerne weiter.
Für die sichere und störungsfreie Durchführung eines Fluges muss Ihr Tier so ausgebildet sein, dass es Ihnen gehorcht und sich öffentlichen Raum angemessen benimmt (z. B. kein Bellen oder Knurren). Wenn Ihr Tier sich nicht angemessen benimmt, kann Lufthansa das Tier kostenpflichtig in den Laderaum verladen lassen oder die Beförderung des Tieres verweigern. Sie haften für alle Schäden und Zusatzkosten, die in Verbindung mit dem Transport des Tieres entstehen.
Für die Mitnahme eines Tieres als Handgepäck in der Kabine benötigen wir eine Bestätigung von Ihnen, dass das Tier die genannten Voraussetzungen erfüllt. Bitte legen Sie dafür zwei Ausdrucke des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars am Check-in Schalter vor:
Beförderung eines Tieres in der Fluggastkabine
Vorgaben für den Transportbehälter
Für die Beförderung von kleinen Hunden und Katzen in der Kabine wird ein sicher verschließbarer Weichschalenbehälter benötigt. Dieser muss von Ihnen mitgebracht werden und kann am Flughafen in der Regel nicht erworben werden.
Hartschalenboxen werden nur akzeptiert, wenn das Ticket vor dem 15.04.2019 ausgestellt wurde und Sie bereits mit einem Hartschalenbehälter reisen und sich auf der Rückreise bzw. im Transit befinden.
- Die maximale Größe beträgt 118 cm (55 x 40 x 23 cm) bzw. 47 in (22 x 16 x 9 in).
- Das Gesamtgewicht des Transportbehälters beträgt inklusive Tier maximal 8 kg.
- Das Tier muss sich im geschlossenen Transportbehälter in seiner natürlichen Haltung stellen, legen und drehen können.
- Der Behälter muss ausbruchsicher verschließbar, wasserundurchlässig und bissfest sein.
- Innen muss der Behälter mit saugfähigem Material ausgelegt sein. Wir empfehlen eine Decke oder alte Kleidung. Zeitungen, Pappe oder Streu sind nicht zulässig.
- Das Tier wird an Bord im Transportbehälter unter Ihrem Vordersitz verstaut. Ist dies nicht möglich, muss es mit einer Leine an Ihrem Sicherheitsgurt befestigt sein, während es im Behälter verbleibt.
- Pro Passagier ist die Mitnahme von einem Transportbehälter in die Kabine erlaubt.
- Die Anzahl der Tiere pro Transportbehälter ist auf ein Tier beschränkt. Es gelten jedoch Ausnahmen. (1)
(1) = Ausnahmen: im selben Transportbehälter erlaubt sind zwei Jungtiere von vergleichbarer Größe und einem Mindestalter von 12 Wochen oder zwei erwachsene Tiere von vergleichbarer Größe oder ein Muttertier mit einem noch von der Mutter abhängigen Jungtier (0 - 6 Wochen). Voraussetzung für die Mitnahme mehrerer Tiere im selben Behälter ist, dass sich alle Tiere im Behälter in ihrer natürlichen Haltung stellen, drehen und legen können, die Tiere miteinander vertraut sind und das maximale Gesamtgewicht aller Tiere inklusive Transportbehälter 8 kg nicht überschreitet.
Preise für die Beförderung von Tieren in der Kabine
Die Mitnahme eines Tieres in der Kabine bei Lufthansa ist kostenpflichtig. Der Preis ist abhängig von der Strecke und wird pro Flugrichtung, also auch bei einer Lufthansa-Umsteigeverbindung, nur einmal erhoben (z. B. bei einem Direktflug von Hamburg über Frankfurt nach Madrid). Für den Rückflug oder bei einem Stopover (2) ist er erneut zu zahlen.
Die Bezahlung für die Mitnahme des Tieres erfolgt beim Check-in bzw. am Lufthansa Service Schalter am Flughafen. Zusätzlich zu Tier und Transportbehälter können Sie natürlich auch die ohnehin in Ihrem Flugticket enthaltene Menge an Freigepäck mitnehmen.
Preise für den Transport von Tieren als zusätzliches Handgepäck in der Kabine (3)
Maximale Größe und maximales Gewicht | Maximale Größe des Behälters: 55 x 40 x 23 cm / 22 x 16 x 09 in Maximales Gesamtgewicht (= Behälter + Tier): 8 kg |
Inlandsstrecken (Deutschland) (4) | 50 EUR 57 USD |
Strecken innerhalb Europas (4) | 60 EUR 69 USD |
Nordafrika, Zentralasien und Länder der östlichen Mittelmeerküste (4) | 80 EUR 92 USD |
Kurze Interkontinental-strecken (4) | 90 EUR 103 USD |
Mittlere Interkontinental-strecken (4) | 100 EUR 115 USD 150 CAD |
Lange Interkontinental-strecken (4) |
110 EUR 126 USD 165 CAD |
Strecken von/nach Japan | 70 EUR 100 USD 100 CAD |
(2) = Stopover ist eine Reiseunterbrechung von mehr als 24 Stunden.
(3) = Bei Versand eines Tieres als Luftfracht (z.B. mit Lufthansa Cargo) gelten abweichende Preise. Diese erfragen Sie bitte bei der mit dem Versand beauftragten Spedition.
(4) = Nähere Informationen zu den Destinationen und Preiszonen finden Sie hier.
Checkliste für die Beförderung von Tieren in der Kabine
Um Ihnen die Vorbereitungen zu erleichtern, haben wir für Sie eine Checkliste mit allen wichtigen Punkten erstellt.