Handgepäckregeln bei Lufthansa

Für einen pünktlichen Abflug und Ihren Komfort an Bord beachten Sie bitte unsere Handgepäcksregeln zu erlaubter Menge, Größe und Maximalgewicht in Ihrer Reiseklasse. An Bord verstauen Sie kleines Handgepäck am besten unter Ihrem Vordersitz. 

Handgepäcksregeln nach Reiseklassen 

Economy

max. 8 kg
max. 55 x 40 x 23 cm

max. 40 x 30 x 15 cm

Premium Economy

max. 8 kg
max. 55 x 40 x 23 cm

max. 40 x 30 x 15 cm

Business

max. 8 kg
max. 55 x 40 x 23 cm

max. 40 x 30 x 15 cm

First

max. 8 kg
max. 55 x 40 x 23 cm

max. 40 x 30 x 15 cm

Abhängig vom eingesetzten Flugzeugtyp oder den Sicherheitsauflagen nationaler Behörden sind in Ausnahmefällen weitere Einschränkungen möglich. Diese gelten gegebenenfalls auch für unsere Gäste in der First Class und Business Class.

Die erlaubte Handgepäcksmenge für HON Circle Member, Senatoren, Frequent Flyer und Gäste mit Star Alliance Gold oder Silber Status richtet sich nach der jeweiligen Reiseklasse.

Weitere erlaubte Gepäckstücke in der Kabine

Folgende spezielle Gegenstände dürfen Sie nur im Rahmen Ihrer erlaubten Handgepäcksmenge mit an Bord nehmen:

Zusammenfaltbarer Kleidersack 

(max. 57 x 54 x 15 cm und 8 kg)

Faltbarer Kinderbuggy

1 x pro Kleinkind („Pocket Buggy“)

Einkauf im Duty Free Bereich* 

Kleine Musikinstrumente

(max. 55 x 40 x 23 cm und 8 kg)

Für den Transport von Musikinstrumenten im Handgepäck gelten spezielle Regeln.

*Ihr Einkauf im Duty-Free Bereich ist kein zusätzliches erlaubtes Gepäckstück und die erlaubte Handgepäcksmenge darf hierdurch nicht überschritten werden.

Zusätzlich zum erlaubten Handgepäck in Ihrer Reiseklasse dürfen Erwachsene und Kinder mit eigenem Sitzplatz folgende Gegenstände kostenfrei mit an Bord nehmen:

Pro Kleinkind entweder ein Babytragekorb oder ein Kindersitz 

Mobilitätshilfen wie Gehhilfen, orthopädische Hilfsmittel und sonstige Prothesen sowie medizinische Geräte

Für den Transport von Mobilitätshilfen und medizinischen Geräten gelten bestimmte Voraussetzungen.

Nicht regelkonformes Handgepäck und Handgepäck bei Flügen mit hoher Auslastung

Mit weniger und regelkonformen Handgepäck vermeiden Sie lange Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen, genießen mehr Komfort an Bord und tragen zur Pünktlichkeit Ihres Fluges bei.

Daher überprüfen wir Menge, Gewicht und Maße Ihres Handgepäcks am Flughafen.

Das passiert bei zu viel Handgepäck:

  • Wenn Ihr Handgepäck nicht den Regeln entspricht, nehmen wir es Ihnen am Check-in Schalter oder beim Einsteigen am Gate ab und transportieren es kostenpflichtig im Frachtraum des Flugzeugs.  Die Gebühren hierfür sind bedeutend höher als für vorab gebuchtes Check-in Gepäck und können nur mit einer Kreditkarte beglichen werden.
  • Bei Flügen mit hoher Auslastung muss aufgrund des begrenzten Stauraums an Bord auch ein Teil des regelkonformen Handgepäcks in den Laderaum verladen werden. Wir informieren Sie hierüber bereits vor Ihrem Flug per E-Mail und geben Ihnen die Möglichkeit, Ihr regelkonformes Handgepäck kostenlos am Check-in abzugeben.

Entnehmen Sie bitte in beiden Fällen Ihre Wertsachen und für die Reise benötigte Medikamente sowie batterie- und akkubetriebene Geräte wie Tablets, Smartphones, Laptops, Powerbanks oder E-Zigaretten und bringen Sie diese mit in die Kabine.

Richtiges Verstauen von Handgepäck an Bord

Freie Gänge und effizient genutzte Staufächer verhindern Stolperfallen und sorgen für einen schnellen Einsteigevorgang. So verstauen Sie Ihr Handgepäck optimal:

Große Handgepäckstücke

Große Handgepäckstücke, wie beispielsweise Trolleys, verstauen Sie bitte möglichst platzsparend im Staufach über Ihrem Sitzplatz.

Persönliche Gegenstände

Persönliche Gegenstände wie Handtaschen, Einkaufstaschen oder Laptoptaschen, platzieren Sie am besten unter Ihrem Vordersitz. 

Jacken und Mäntel 

Jacken und Mäntel können Sie griffbereit am Garderobenhaken Ihres Vordersitzes aufhängen.

Wichtig: Die Staufächer über den Notausgangsreihen sind den dort sitzenden Passagieren vorbehalten.

Auf ausgebuchten Flügen mit kleineren Flugzeugen kann es ausnahmsweise vorkommen, dass Sie größeres Handgepäck abgeben müssen und dieses beim Aussteigen an der Flugzeugtreppe wieder zurückerhalten. Dies geschieht zu Ihrer Sicherheit und für Ihren Komfort.

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Regionale Besonderheiten und Ausnahmefälle

Manche Länder, wie beispielsweise die USA, haben strengere Vorschriften für Handgepäck.

Bei einigen regionalen Flügen oder bei länderspezifischen Abweichungen (z.B. Flüge ab Indien und den USA) müssen auch Gäste der First und Business Class ihr zweites Handgepäckstück abgeben.

Für Flüge ab und innerhalb von Südafrika dürfen Sie in der Economy Class ein Gepäckstück (Umfang max. 56 x 36 x 23 cm, Gewicht max. 7 kg) und eine schmale Laptoptasche mitführen. In der First Class und Business Class sind es zwei Gepäckstücke (Umfang max. 56 x 36 x 23 cm, Gewicht max. 7 kg) und eine schmale Laptoptasche.

Bitte beachten Sie außerdem unsere Liste verbotener und gefährlicher Gegenstände. Informieren Sie sich vor Ihrer Flugreise auf der Webseite Ihres Flughafens über die lokalen Bestimmungen.

Häufig gestellte Fragen zu Handgepäck

Bei einer Reise mit mehreren Fluggesellschaften gelten für die einzelnen Flüge die Handgepäckregeln der jeweiligen durchführenden Fluggesellschaft.

So gelten auch auf einem von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführten Flug mit einer Lufthansa-Flugnummer (z.B. LH123) die Handgepäckbestimmungen der durchführenden Fluggesellschaft.

Bitte überprüfen Sie vor Ihrer Reise die Handgepäckregeln für Ihre Flüge auf den Webseiten der durchführenden Fluggesellschaften und richten sich nach den restriktivsten Regeln.

Falls Ihr Handgepäck aufgrund des begrenzten Stauraums an Bord in den Frachtraum verladen werden muss, wird es, wie aufgegebenes Gepäck, zuvor mit einem Gepäckanhänger versehen. Am Zielflughafen erhalten Sie Ihr Gepäck dann wie gewohnt am Gepäckband zurück. 

Bitte entnehmen Sie Ihre Wertsachen und für die Reise benötigte Medikamente sowie batterie- und akkubetriebene Geräte wie Tablets, Smartphones, Laptops, Powerbanks oder E-Zigaretten, bevor Ihr Handgepäck verladen wird. Sie können diese in Ihrem persönlichen Gegenstand mit in die Kabine nehmen.

Mitnahme gefährlicher Gegenstände im Handgepäck

Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie bestimmte Gegenstände per Gesetz nicht im Handgepäck transportieren. Verbotenes wird bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen ausnahmslos beschlagnahmt. Das gilt auch für Artikel, die zuvor am Flughafen gekauft wurden. Lufthansa haftet nicht für beschlagnahmte Gegenstände.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor Ihrer Reise umfassend informieren und richtig packen.
So vermeiden Sie Ärger und Verluste.

Außer den aufgelisteten gefährlichen Gegenständen sind jegliche weitere gefährliche Gegenstände aus Sicherheitsgründen für den Transport verboten

Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck

Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck unterliegt speziellen gesetzlichen Bestimmungen.

Bei Flügen innerhalb der EU (auch innerdeutsche) und Anschlussflügen ab EU gelten folgende Bestimmungen:

  • Behälter mit Flüssigkeiten und gelartigen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (aufgedruckte Höchstfüllmenge).
  • Bitte beachten Sie, dass die aufgedruckte Höchstfüllmenge und nicht der tatsächliche Inhalt gilt.
  • Alle Behälter müssen in einem wiederverschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel pro Person verstaut werden, der maximal 1 Liter fasst.

Was gilt als Flüssigkeit im Handgepäck?

Zu Flüssigkeiten zählen Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z. B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz sowie Sprays, Aerosole und Gele.

Welche Ausnahmen gibt es?

  • Spezialnahrung: Dringend benötigte Medikamente und Spezialnahrung in flüssiger Form (z. B. Babynahrung) dürfen auch außerhalb des Plastikbeutels im Handgepäck transportiert werden. Allerdings nur in der Menge, die Sie während Ihrer Reise benötigen. Wir empfehlen für wichtige Medikamente ein ärztliches Attest in englischer Sprache. 
  • Duty-Free Artikel: Flüssige Duty-Free Artikel, die an einem internationalen Flughafen oder an Bord eines Flugzeugs außerhalb der EU eingekauft wurden, dürfen bei einer Umsteigeverbindung über einen EU-Flughafen in einem versiegelten Sicherheitsbeutel, welcher beim Kauf bereitgestellt wurde, transportiert werden. Der Verkaufsbeleg muss sich im Beutel befinden.
  • Sonderbestimmung für Flüge in die USA: Reisende mit einem Anschlussflug innerhalb der USA müssen flüssige Duty-Free-Artikel nach der Landung in den USA im aufgegebenen und registrierten Gepäck verstauen.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht im Handgepäck mit an Bord genommen werden und werden bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen entsorgt.

Die Regulierungen werden durch den Gesetzgeber getroffen. Die lokale Auslegung obliegt den zuständigen Behörden. Lufthansa hat hierauf keinen Einfluss.

Bitte informieren Sie sich zusätzlich vor Ihrer Flugreise auf der Internetseite des Abflughafens, welche lokalen Bestimmungen gelten.