Gefährliche Gegenstände
Mit Sicherheit richtig packen

Um Ihre Sicherheit an Bord zu gewährleisten, ist die Mitnahme einiger Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck nicht erlaubt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor der Abreise umfassend informieren und richtig packen. Hier finden Sie eine Übersicht, welche Gefahrengüter Sie in welchem Gepäckstück transportieren dürfen. Außerdem können Sie hier erfahren, welche Bedingungen die Gegenstände erfüllen müssen.
Information zur Mitnahme von Apple MacBooks
Apple hat wegen eines Akkudefekts bestimmte ältere MacBook Pros zurückgerufen. Es handelt sich um 15-Zoll-Geräte, die zwischen 2015 und 2017 verkauft wurden. Diese dürfen ohne den Austausch des Akkus, der vom Hersteller kostenlos angeboten wird, nicht mit an Bord eines Flugzeugs genommen werden. Lufthansa verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits seit Februar 2017 gültige Sicherheitsanweisung der Europäischen Flugsicherheitsbehörde (EASA). Diese untersagt den Transport defekter oder von einem Rückruf betroffener Lithium-Batterien. Unsere Flugbegleiter wurden für den Umgang mit Lithium-Batterien besonders sensibilisiert und geschult.
(weder Handgepäck, noch aufgegebenes Gepäck)
Aus Sicherheitsgründen sind folgende Gegenstände nicht erlaubt:
- Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
- Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray
- Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel
- Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits kleinste Mengen Benzin enthalten (z.B. für Testzwecke)
- Campingkocher, Gasbehälter, gefüllte Tauchflaschen
- Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln
- Elektroschockwaffen, z.B. Elektro-Schocker (Taser)
- Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
- Hitzeerzeugende Gegenstände
- Sauerstoffgeneratoren, flüssiger Sauerstoff
- Leicht entzündliche Stoffe, z. B. Überall-Streichhölzer
- Batteriebetriebene Fortbewegungsmittel (z.B. E-Scooter, Hoverboards, Mini-Segways, Solowheels, Elektrofahrräder). Diese Regelung gilt unabhängig von der Leistung der Batterie.
- Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
- Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
- Sicherheitstaschen oder Aktenkoffer mit Lithiumbatterien oder pyrotechnischen Einrichtungen
- Radioaktive Stoffe und Gegenstände
- Stark magnetische Materialien
- Trockeneis von mehr als 2,5 kg
Wichtig: Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen, die durch Lithium-Batterien angetrieben werden, sind von diesem Verbot nicht betroffen.
Die Liste verbotener Gegenstände gemäß EU-Verordnung 2015/1998 finden Sie hier.
Auflistung und Bedingungen zur Mitnahme von gefährlichen Gegenständen
Nur im Handgepäck erlaubt:
Wichtiger Hinweis: In manchen Ländern, z.B. Indien, ist die Mitnahme von E-Zigaretten verboten.
Achtung: Powerbanks u. ä. als Energiequelle genutzte Geräte gelten als Ersatzbatterien und dürfen daher nicht ins aufgegebene Gepäck. Das Aufladen an Bord ist verboten.
Weitere Informationen zum Thema Lithium-Batterien finden Sie unter:
- Rollstühle und andere Mobilitätshilfen mit auslaufsicheren Batterien
- Rollstühle und andere Mobilitätshilfen mit Lithium-Ion Batterien
- Rollstühle und andere Mobilitätshilfen mit Nass Batterien
- Gepäckstücke mit installierter, nicht entfernbarer Batterie
- Gepäckstücke mit installierter, entfernbarer Batterie
- Tragbare elektronische Geräte mit Lithium-Ion Batterien (E-Zigaretten, Powerbanks)
- Tragbare elektronische Geräte mit auslaufsicheren Batterien (keine Lithium Batterien)
- Tragbare medizinische elektronische Geräte
Zusammenfassende Informationen zum Thema Lithium-Batterien und zu gefährlichen Gegenständen finden Sie auch im Informationsvideo von EASA.
Jetzt anschauen
Bitte beachten Sie, dass:
- sich die Einschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck ebenfalls auf die angegebenen Gegenstände beziehen.
- bestimmte Gegenstände zwar im Handgepäck nicht aber im aufgegebenen Gepäck erlaubt sind. Diese Gegenstände müssen entfernt werden, wenn das Handgepäck nicht in der Kabine untergebracht werden kann.
Neue Sicherheitsregel für Flüge in die USA ab 30. Juni 2018:
Die US-Luftsicherheitsbehörde (TSA) hat die Sicherheitsregeln für Flüge in die USA ab 30. Juni 2018 angepasst. Die Liste verbotener Gegenstände wurde neben den bestehenden Einschränkungen für Flüssigkeiten (1 l max., 100 ml pro Einzelbehälter) um Pulver oder pulverähnliche Substanzen erweitert. Pulver oder pulverähnliche Substanzen in Summe mit mehr als 350 ml Volumen zur Mitnahme im Handgepäck sind grundsätzlich nicht mehr gestattet. Pulver oder pulverähnliche Substanzen mit weniger als 350 ml Volumen können ebenfalls von der Mitnahme im Handgepäck ausgeschlossen sein, z. B. wenn Zweifel an der Identität des Stoffes bestehen. Deshalb empfiehlt Lufthansa allen Fluggästen mit Reiseziel USA, auf die Mitnahme von Pulver oder pulverähnlichen Substanzen entweder vollständig zu verzichten oder diese im aufgegebenen Reisegepäck zu verstauen.
Alle gefährlichen Gegenstände im Überblick
Wenn Sie detaillierte Informationen zu gefährlichen Gegenständen erhalten möchten, finden Sie auf der folgenden Seite eine umfassende Auflistung nach Kategorien: