Nutzungsbedingungen für das RAIL&FLY-Online-Ticket zum Selbstausdruck

1. Anwendungsbereich

Es gelten die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. Buchung, Bezahlung, Umtausch und Erstattung des RAIL&FLY-Online-Tickets erfolgen ausschließlich über Ihre Airline.

2. Fahrkartenerwerb

2.1 RAIL&FLY-Online-Tickets zum Selbstausdruck können nur erworben werden, wenn Sie diesen Nutzungsbedingungen zugestimmt haben.

2.2 RAIL&FLY-Online-Tickets können bis spätestens 10 Minuten vor Reisebeginn gebucht werden. Das RAIL&FLY-Online-Ticket wird im PDF-Format direkt auf dem PC-Bildschirm angezeigt oder vom Veranstalter als PDF-Datei per E-Mail versendet. Das RAIL&FLY-Online-Ticket ist auf Papier im Format DIN A 4 im Selbstausdruck mittels dem Acrobat Reader auszudrucken. Die Versendung einer Fahrkarte per Post erfolgt nicht durch die DB.

2.3 Das RAIL&FLY-Online-Ticket ist als persönliche Fahrkarte nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit der bei der Buchung zur Identifikation verwendeten gültigen BahnCard 25/BahnCard 50 bzw. EC-/Maestro- oder Kreditkarte oder Personalausweis. Reisender und Inhaber des Identifikationsausweises (BahnCard 25/BahnCard 50 bzw. EC-/Maestro- oder Kreditkarte oder Personalausweis) müssen identisch sein. Bei Mehrpersonen-Fahrkarten muss nur die buchende Person zur Identifikation BahnCard 25-/BahnCard 50- bzw. EC-/Maestro-/Kreditkarten-/ oder Personalausweis-Inhaber sein. Für alleinreisende Kinder und Hunde können keine RAIL&FLY-Online-Tickets erworben werden.

2.4 Im RAIL&FLY-Online-Ticket-Verfahren können über Ihre Airline Fahrkarten zum RAIL&FLY-Preis mit/ohne BahnCard (RAIL&FLY-Preis mit BahnCard gilt für BahnCard 25/50) für die Hin- und Rückfahrt erworben werden. Das RAIL&FLY-Angebot kann nur in Verbindung mit einer bei Ihrer Airline gebuchten Leistung in Anspruch genommen werden. Können auf Verlangen bei der Fahrkartenkontrolle keine Unterlagen zur gebuchten Zusatzleistung vorgezeigt werden, ist das RAIL&FLY-Online-Ticket nicht gültig.
In diesem Fall ist der Reisende zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet (§ 12 EVO). Zu diesem Zweck wird durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt. Abweichend von § 12 Abs. 3 EVO kann der Reisende innerhalb von 14 Tagen ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof nachweisen, dass er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen Fahrkarte war. Kann im Zug nicht festgestellt werden, ob der Erwerb der Fahrkarte vor Fahrtantritt aus Gründen nicht möglich war, die durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen zu vertreten sind, erhält der Reisende zu seiner Fahrpreisnacherhebung einen Zusatzbeleg. In diesem Fall beginnt die Frist von 14 Tagen erst mit der Zusendung einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Statt des erhöhten Fahrpreises kann der Reisende in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten (einschließlich Übergang/Umweg) stattfindet, den festgesetzten Bordpreis zahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal bei der Prüfung der Fahrkarten unaufgefordert meldet, dass er keine gültige Fahrkarte besitzt und sofort eine Fahrkarte erwirbt.

3. Datenschutz/Datensicherheit

3.1 Zur Abwicklung des Beförderungsvertrages werden von Ihnen die nachfolgen-den personenbezogenen Daten benötigt und von der Airline an die DB Vertrieb GmbH weitergeleitet: Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, BahnCard 25/BahnCard 50-/Kreditkarten-Nummer bzw. EC-/Maestro-Kartendaten (Kontonummer und Bankleitzahl) oder Personalausweis-Daten (Geburtsdatum, Gültigkeitsdatum, Ausstellungsland des Personalausweises und die letzten 4 Stellen der Per-sonalausweis-Nummer) für die Online-Ticket-Identifizierung.

3.2 Die DB Vertrieb GmbH verpflichtet sich, diese personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung des Beförderungsvertrages gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen automatisiert zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.

4. Kontrolle/Missbrauch

4.1 Im RAIL&FLY-Online-Ticket-Verfahren werden die verschiedenen Buchungsdaten in einem Zertifikat verschlüsselt und sind auf dem Papier-Ausdruck enthalten. Bei der Kontrolle wird die als Ausweis-ID angegebene BahnCard 25/BahnCard 50, EC-/Maestro- oder Kreditkarte sowie das Zertifikat in ein Kontrollgerät eingelesen oder eingegeben, welches das Zertifikat entschlüsselt und die Fahrkarten-Daten anzeigt. Das Kontrollgerät speichert einen Kontrolldatensatz, der mit dem gebuchten RAIL&FLY-Online-Ticket verglichen wird.

4.2 Bitte beachten Sie, dass die im Buchungsprozess als Ausweis-ID angegebene BahnCard, EC-/ Maestro-, Kreditkarte oder Personalausweis im Zug mitzuführen ist. Ohne die im Buchungsprozess angegebene Ausweis-ID handelt es sich um eine ungül-tige Fahrkarte und es muss im Zug der Normalpreis (Bordpreis) für alle Reisenden nachgelöst werden

4.3 Im Falle des Missbrauchs (z. B. unerlaubte Mehrfachnutzung eines RAIL&FLY-Online-Tickets) liegt eine Reise ohne gültige Fahrkarte vor. In diesem Fall wird Ihnen durch Ihre Airline der Normalpreis zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes berechnet und Sie werden für das Online-Ticket-Verfahren sowohl beim Reiseveranstalter und als auch auf www.bahn.de gesperrt. Darüber hinaus behalten wir uns vor, Missbrauch zur Strafanzeige zu bringen. Die Kontrolldatensätze werden automatisiert nach 7 Monaten gelöscht.