Mitnahme von gefährlichen Gegenständen
Kategorien
Die Liste der verbotenen Artikel ist nicht vollständig und kann jederzeit erweitert werden. Für bestimmte Flüge können weitere Vorschriften gelten. Darüber hinaus sind nationale Vorschriften und die IATA-Gefahrgutvorschriften (International Air Transport Association) zu beachten. Auf Anfrage kann die Fluggesellschaft eine Kopie dieser Vorschriften bereitstellen.
Batterien
Lithiumbatterien, die vom Hersteller aus Sicherheitsgründen als defekt oder beschädigt eingestuft oder zurückgerufen wurden und die das Potenzial haben, eine gefährliche Wärme-, Brand- oder Kurzschlussentwicklung zu erzeugen, sind für den Transport verboten.
Beschreibung
E-Zigaretten und ähnliche Verdampfungsgeräte (E-Zigarren, E-Pfeifen, etc.), die mit Lithium-Batterien betrieben werden.
Aufgegebenes Gepäck: Nein
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Regeln
- E-Zigaretten müssen einzeln so geschützt sein, dass eine versehentliche Aktivierung nicht möglich ist.
- E-Zigaretten müssen während des gesamten Fluges verstaut sein.
Verboten
- Benutzung an Bord
- Aufladen an Bord
Hinweis: In manchen Ländern, z.B. Indien, ist die Mitnahme von E-Zigaretten verboten.
Beschreibung
Tragbare medizinische elektronische Geräte (z. B. automatisierte externe Defibrillatoren (AED), Inhalatoren, CPAP-Beatmungsgeräte usw.), die zu medizinischen Zwecken mitgeführt werden und Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen bzw. -Batterien enthalten.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Regeln
- Alle eingebauten Batterien oder Ersatzbatterien müssen die Anforderungen des „UN ManuaI of Tests and Criteria“, Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
- Die Batterien dürfen höchstens 12 V bzw. 100 Wh aufweisen.
- Eingebaute Batterien oder Ersatzbatterien dürfen jeweils einen Lithiumgehalt von maximal 8 g nicht überschreiten.
- Eingebaute Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Ionen-Ersatzbatterien dürfen jeweils eine Nennenergie von maximal 160 Wh nicht überschreiten.
- Pro Fluggast sind maximal zwei Ersatzbatterien erlaubt. Weitere Ersatzbatterien dürfen einen Lithiumgehalt von maximal 2 g oder eine Nennenergie von 100 Wh nicht überschreiten.
- Ersatzbatterien dürfen nur als Handgepäck mitgenommen werden.
- Die Ersatzbatterien müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein, z. B. durch Transport in der Originalverpackung oder anderweitig getrennte Pole.
* Es handelt sich um keine schriftliche Genehmigung. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.
Beschreibung
Tragbare elektronische Geräte, die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen- Zellen bzw. -Batterien enthalten, z. B. Uhren, Taschenrechner, Kameras, Mobiltelefone, Laptop-Computer, Camcorder, usw., wenn diese für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Aufgegebenes Gepäck: Ja (bis zu 100 Wh oder 2 g) – Geräte müssen vollständig ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein / Nein (100–160 Wh oder 2–8 g)
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein (bis zu 100 Wh oder 2 g) / Ja (100–160 Wh oder 2–8 g) (1)
Regeln
- Batterien müssen die Anforderungen des "UN ManuaI of Tests and Criteria", Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
Regeln für Ersatzbatterien
1. Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Ersatzzellen / -batterien mit einer Nennenergie von bis zu 100 Wh für solche elektronischen Gebrauchsgegenstände:
- Nur im Handgepäck und in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Diese Batterien müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein.
2. Keine eingebaute Batterie oder Ersatzbatterie darf folgende Werte überschreiten:
- Ein Lithiumgehalt von 2 g bei Lithium-Metall-Batterien oder Batterien mit Lithium-Legierung oder eine Nennenergie von 100 Wh bei Lithium-Ionen-Batterien.
3. Lithium-Ionen-Ersatzbatterien für die genannten elektronischen Gebrauchsgegenstände mit einer Nennenergie von zwischen 100 Wh und 160 Wh:
- Maximal zwei Ersatzbatterien pro Person
- Nur im Handgepäck erlaubt
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich*
Hinweis
- E-Zigaretten oder ähnliche Verdampfungsgeräte mit Lithium-Batterien sind nur im Handgepäck zulässig.
- Gegenstände, die als Energiequelle genutzt werden, wie etwa Powerbanks, gelten als Ersatzbatterien.
- Kein tragbares elektronisches Gerät darf zusammen mit brennbarem Material, z. B. Parfums, Aerosole usw. im Gepäck befördert werden
* Es handelt sich um keine schriftliche Genehmigung. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.
Beschreibung
Tragbare elektronische Unterhaltungs- und Haushaltsgeräte mit auslaufsicheren Batterien (außer Lithium-Batterien) für den persönlichen Gebrauch, z.B. Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Tablets, elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate oder batteriebetriebenes Spielzeug.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Regeln
- Die Batterien dürfen keine frei vorliegende bzw. nichtabsorbierte Flüssigkeit enthalten.
- Die Batterien dürfen höchstens 12 V bzw. 100 Wh aufweisen.
- Die Batterien müssen gegen eine Aktivierung geschützt bzw. abgetrennt und die Batteriepole isoliert sein.
- Zusätzlich dürfen bis zu 2 Ersatzbatterien mitgeführt werden.
- Entnommene Batterien bzw. Ersatzbatterien müssen durch eine Isolierung der Pole gegen Kurzschlüsse gesichert sein und dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden.
- Der Transport von anderen tragbaren Geräten mit auslaufsicheren Batterien, z.B. betrieben durch Auto- oder Motorradbatterien, ist verboten.
Beschreibung
Tragbare, durch Batterien betriebene Sauerstoffkonzentratoren zu medizinischen Zwecken, auch für den Gebrauch an Bord.
Aufgegebenes Gepäck: Nein
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Regeln
- Die Genehmigung ist über das Lufthansa Medical Operation Center einzuholen:
Fax: +49 69 696 83 677
E-Mail: specialservice@dlh.de
(Montag bis Freitag: 08:30 - 20:00 Uhr, Samstag, Sonntag, an Feiertagen: 08:30 - 16:30 Uhr)
Für Reisende in die und aus den USA ist das Medical Desk in den USA unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen (Montag bis Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr): Tel.: +1-516-296-9580
* Es handelt sich um keine schriftliche Genehmigung. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.
Beschreibung
Radioisotope Herzschrittmacher oder andere Geräte, einschließlich implantierter Geräte, die von Lithium-Batterien betrieben werden.
Aufgegebenes Gepäck: Nein
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Beschreibung
Hitzeerzeugende Artikel, d. h. batteriebetriebene Geräte, wie Unterwasserlampen/Tauchlampen und Lötgeräte, die bei versehentlicher Aktivierung eine extreme Hitze erzeugen und einen Brand verursachen können.
Aufgegebenes Gepäck: Nein
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Regeln
- Das Gerät muss ausgeschaltet sein.
- Die hitzeerzeugende Komponente oder die Energiequelle müssen entfernt und separat verpackt werden, um eine unbeabsichtigte Funktion während des Transports zu vermeiden. Falls die Batterie entfernt wurde, muss sie gegen Kurzschluss geschützt sein.
* Es handelt sich um keine schriftliche Genehmigung. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.
Spezifikation
Auslaufsichere Batterien (Trockenbatterien, Gel-Batterien) für Rollstühle und andere Mobilitätshilfen. Beispiele: Nickel-Cadmium- und Nickel-Metallhydrid-Batterien.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Nein
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Für Mobilitätshilfen mit auslaufsicheren Batterien gelten folgende Transportbedingungen:
- Der Passagier muss bestätigen, dass es sich bei der Batterie um eine auslaufsichere Nassbatterie handelt, die der Sondervorschrift A67 (keine freie oder nicht absorbierte Flüssigkeit) entspricht.
- Die Batterie (n) müssen vor Kurzschlüssen geschützt werden, z.B. durch Isolieren der Anschlüsse durch Abkleben von freiliegenden Anschlüssen).
- Der Akku muss
- entweder sicher am Rollstuhl oder an der Mobilitätshilfe befestigt sein oder
- vom Benutzer entfernt werden, wenn die Mobilitätshilfe gemäß den Anweisungen des Herstellers speziell dafür ausgelegt ist - Die Stromkreise wurden gemäß den Anweisungen des Herstellers isoliert (z. B. Batterie getrennt, Zündschloss / Hauptschalter aus).
Bei Batterien, die zum Entfernen bestimmt sind (z. B. zusammenfaltbare Geräte) muss:
- der Benutzer die Batterie entfernen.
- die Batterie durch Isolieren der Anschlüsse (z. B. durch Abkleben über freiliegende Anschlüsse) vor Kurzschlüssen geschützt werden.
- die ausgebaute Batterie in einer festen Verpackung im Laderaum transportiert werden.
- Es darf maximal eine Ersatzbatterie mitgeführt werden
* Diese Erlaubnis wird nicht schriftlich erteilt. Sie erhalten Sie auf Anfrage und werden mündlich im Service Center oder spätestens beim Einchecken am Flughafen bestätigt.
Spezifikation
Lithium-Ion Batterien für Rollstühle und andere Mobilitätshilfen.
Aufgegebenes Gepäck: Nein
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Regeln
- Batterien müssen den Anforderungen jeder Prüfung im UN-Handbuch für Prüfungen und Kriterien, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Die Batterieklemmen müssen vor Kurzschlüssen geschützt sein bspw. indem sie in einem geschlossenen Batteriebehälter sind.
- Die Batterie muss
- entweder fest mit dem Rollstuhl / der Mobilitätshilfe verbunden sein oder
- vom Benutzer entfernt werden, wenn die Mobilitätshilfe speziell dafür vorgesehen ist - Stromkreise müssen gemäß den Anweisungen des Herstellers isoliert sein. (z. B. Batterie getrennt, Zündschloss / Hauptschalter ausgeschaltet)
Wenn ein batteriebetriebener Rollstuhl oder eine Mobilitätshilfe speziell dafür ausgelegt ist, die Batterie zum Transport zu entfernen (z. B. zusammenklappbar), muss die Batterie (n) gemäß den Anweisungen des Herstellers entfernt werden.
- Der Rollstuhl / die Mobilitätshilfe kann dann als aufgegebenes Gepäck befördert werden.
- Die Batterie muss vor Kurzschluss geschützt werden, indem die Klemmen isoliert werden (z. B. durch Abkleben freiliegender Klemmen).
- Die entfernte Batterie muss vor Beschädigung geschützt werden, z. B. in einen Schutzbeutel. Die Batterie darf nur in der Passagierkabine befördert werden.
Wichtig:
- Die Batterie darf 300 Wh nicht überschreiten.
- Wenn ein Gerät mit zwei für den Betrieb erforderlichen Batterien ausgestattet ist, darf jede Batterie nicht mehr als 160 Wh betragen
- Es darf maximal ein Ersatzakku mit höchstens 300 Wh oder zwei Ersatzakkus mit je 160 Wh befördert werden.
Hinweis: Dies gilt für alle wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien.
* Diese Erlaubnis wird nicht schriftlich erteilt. Sie erhalten Sie auf Anfrage und wird mündlich im Service Center oder spätestens beim Einchecken am Flughafen bestätigt.
Spezifikation
Nassbatterien für Rollstühle und andere Mobilitätshilfen.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Nein
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Mobilitätshilfen, die mit einer Nassbatterie Batterie betrieben werden, können unter bestimmten Transportbedingungen akzeptiert werden:
- Vorausgesetzt, dass die Mobilitätshilfe immer aufrecht geladen, verstaut, gesichert und entladen werden kann, kann die Batterie im Gerät installiert bleiben.
- Die Batterieklemmen müssen vor Kurzschlüssen geschützt werden, z. B. durch Transport in einem geeigneten, geschlossenen Batteriebehälter
- Die Batterie muss soweit möglich mit auslaufsicheren Entlüftungskappen ausgestattet sein.
- Die Batterie muss sicher am Rollstuhl oder an der Mobilitätshilfe befestigt sein. (1)
- Die Stromkreise müssen gemäß den Anweisungen des Herstellers isoliert sein (z. B. Batterie getrennt, Zündschloss / Hauptschalter ausgeschaltet).
Hinweis: Wenn die Mobilitätshilfe nicht immer in aufrechter Position geladen, verstaut, gesichert und entladen werden kann,
- muss die Batterie gemäß den Anweisungen des Herstellers entfernt werden.
- Der Rollstuhl darf dann ohne Einschränkungen als aufgegebenes Gepäck befördert werden.
- Die Batterie muss entfernt werden und darf nur als Frachtgut verschickt werden.
* Diese Erlaubnis wird nicht schriftlich erteilt. Sie erhalten Sie auf Anfrage und wird mündlich im Service Center oder spätestens beim Einchecken am Flughafen bestätigt.
Leistungskapazität max. 0,3 g Lithiummetallgehalt oder 2,7 Wh
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Wichtig: Lufthansa lässt nur Lithium-Knopfzellen zu
Leistung über 0,3 g Lithiummetallgehalt oder 2,7 Wh
VERBOTEN
Leistungskapazität mit max. 0,3 g LC oder 2,7 Wh
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Wichtig: Lufthansa lässt nur Lithium-Knopfzellen zu
Leistungskapazität über 0,3 g LC oder 2,7 Wh oder bis max. 2 g LC oder 100 Wh
Aufgegebenes Gepäck: Nein
Handgepäck: Ja (1)
Leistungskapazität über 0,3 g LC oder 2,7 Wh oder bis max. 2 g LC oder 100 Wh über 100 Wh aber max. 160 Wh
Aufgegebenes Gepäck: Nein
Handgepäck: Ja*
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja
Maximal zwei Batterien im Handgepäck erlaubt.
Leistungskapazität mehr als 160 Wh: Verboten
* Die Batterie muss ausgebaut und getrennt vom Gepäck in der Kabine befördert werden sowie vor Beschädigung und Kurzschluss geschützt sein.
Gas
Beschreibung
Taucher-/Schnorchelausrüstung kann Gefahrgut enthalten, z.B. in Pressluftflaschen oder Unterwasserlampen.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Nein
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Regeln
- Pressluftflaschen müssen leer sein, Ventile geöffnet.
- Für Geräte, die mit Lithium Batterien betrieben werden: die Vorgaben und Restriktionen für diesen Batterietyp sind einzuhalten.
Beschreibung
Kleine Sauerstoffgas- oder Luftzylinder für medizinische Zwecke.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Nein
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Regeln
- Maximaler Druck: 200 bar und Bruttohöchstgewicht 5 kg pro Zylinder
- Zylinder dürfen an Bord von LH-Flügen gebraucht werden.
- Sie müssen in einer vom Hersteller zugelassenen äußeren Verpackung, die das Auslassventil schützt, transportiert werden.
Verboten
- Weltweit: chemische Sauerstoffgeneratoren
- Bei Reisen in die/aus den/über die USA: Sauerstoffgaszylinder
- Auf von LH Regional betriebenen Flügen
- Persönliche Sauerstoffdosen („canned oxygen“)
* Es handelt sich um keine schriftliche Genehmigung. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.
Beschreibung
Kleine Gaszylinder, die zum Betrieb mechanischer Körperglieder getragen werden. Auch Ersatzzylinder ähnlicher Größe, falls diese zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung während der Reise erforderlich sind.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Verboten
- Gaszylinder für die Zubereitung von Sprudelwasser oder ähnlichen Produkten
Beschreibung
Kleiner Gaszylinder mit Kohlendioxid oder einem anderen geeigneten Gas der Gefahrenklasse 2.2, z.B. für selbstaufblasbare Sicherheitswesten, Espuma Flaschen oder zum Aufpumpen von Rädern.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Regeln für Rettungswesten und ähnliche Sicherheitsvorrichtungen:
- Rettungswesten und ähnliche Sicherheitsvorrichtungen:
- maximal zwei Gegenstände pro Gast
- maximal zwei Ersatzpatronen pro Gegenstand
- andere Gegenstände:
- nicht mehr als vier Patronen
- bis zu 50 Milliliter pro Patrone
Hinweis: Bei Kohlendioxid entspricht eine Gaspatrone mit einer Wasserkapazität von 50 ml einer 28g Patrone.
* Es handelt sich um keine schriftliche Genehmigung. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.
Beschreibung
Enthält eine Gaskartusche der Gefahrenklasse 2.2 oder ist mit einem pyrotechnischen Auslösemechanismus ausgestattet, der netto weniger als 200 mg explosives Material der Gefahrenklasse 1.4S enthält.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Regeln
- Es ist nur ein Rucksack pro Fluggast gestattet.
- Die Person darf den Rucksack nicht tragen.
- Der Rucksack muss so gepackt sein, dass er nicht aus Versehen aktiviert werden kann.
- Das Luftkissen im Rucksack muss mit Druckbegrenzungsventilen versehen sein.
- Die Gasflaschen werden nur dann akzeptiert, wenn sie in den Rucksack integriert sind.
- Es werden ggf. Ersatz- oder entfernte Kartuschen mit bis zu 50 ml Wasserkapazität und nicht mehr als vier (4) kleine Ersatzkartuschen pro Person akzeptiert. Es gelten die Bedingungen für nicht entflammbare, ungiftige Gaskartuschen, siehe oben.
Anmerkung: Bei Kohlenstoffdioxid entspricht eine Wasserkapazität von 50 ml einer Patrone mit 28 g.
- Zusätzliche Aktivierungsgriffe, einschließlich Kartuschen und Ersatzkartuschen, sind untersagt.
- Die Mitnahme von Lawinenrettungsrucksäcken auf Flügen in die/aus den/über die USA ist vollständig verboten. Ausgenommen sind leere Gaszylinder ohne Sprengladung.
- Lawinenrettungsrucksäcken mit anderen Auslösemechanismen:
- Mit Lithiumbatterie:
Es gelten die Vorschriften für tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien mit max. 100 Wh oder 2 g LC. - Mit Kondensator:
- Kondensatoren müssen ungeladen und vor Kurzschlüssen geschützt sein.
- Zudem müssen Lawinenrettungsrucksäcke in einer starken Außenverpackung verpackt (d. h. Hartschalenkoffer) und so gepackt sein, dass ein unbeabsichtigter Betrieb der Kondensatoren während der Beförderung vermieden wird.
Anmerkung: Bis auf Weiteres kann nur das „Alpride Airbag System E1“ (z. B. Scott Patrol E1) ohne zusätzliche Außenverpackung akzeptiert werden.
- Mit Lithiumbatterie:
* Die Erlaubnis wird nicht schriftlich erteilt. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.
Quecksilber
Beschreibung
Kleine medizinische oder klinische Thermometer für den persönlichen Gebrauch, mit Quecksilber.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Nein
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Regeln
- Das Thermometer muss in einer Schutzhülle aufbewahrt werden.
- Pro Fluggast ist nur eines erlaubt.
Beschreibung
Thermometer mit Quecksilber.
Aufgegebenes Gepäck: Nein
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Regeln
- Quecksilberthermometer dürfen nur von Vertretern staatlicher Wetterdienste und ähnlicher Behörden mitgenommen werden.
- Das Thermometer muss in einem stabilen Außenbehälter mit versiegelter Innenauskleidung bzw. einer Tasche aus stabilem, für Quecksilber undurchlässigem und durchstichsicherem Material verpackt sein, die unabhängig von der Position ein Austreten von Quecksilber verhindern.
* Es handelt sich um keine schriftliche Genehmigung. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.
Beschreibung
Barometer mit Quecksilber.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Regeln
- Quecksilberbarometer dürfen nur von Vertretern staatlicher Wetterdienste und ähnlicher Behörden mitgenommen werden.
- Das Barometer muss in einem stabilen Außenbehälter mit versiegelter Innenauskleidung bzw. einer Tasche aus stabilem, für Quecksilber undurchlässigem und durchstichsicherem Material verpackt sein, die unabhängig von der Position ein Austreten von Quecksilber verhindern.
* Es handelt sich um keine schriftliche Genehmigung. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.
Entzündliche Flüssigkeiten
Beschreibung
Nichtinfektiöse Präparate/Proben, die mit kleinen Mengen entzündlicher Flüssigkeiten verpackt sind, z. B. Präparate von Säugetieren, Vögeln, Amphibien, Reptilien, Fischen, Insekten und anderen Wirbellosen, verpackt in einer stabilen Außenverpackung mit geeigneter Polsterung.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Beschreibung
Brennstoffzellensysteme und Ersatzbrennstoffpatronen für tragbare elektronische Geräte wie z. B. Kameras, Handys, Laptop-Computer und Camcorder. Die Geräte müssen sicher verpackt sein. Lithium Batterien sind nicht erlaubt.
Aufgegebenes Gepäck: Nein
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Regeln
- Pro Fluggast sind max. 2 erlaubt.
- Brennstoffzellensysteme müssen vom Hersteller mit „Approved for carriage in aircraft cabin only” und mit einer Herstellererklärung, dass das System den Spezifikationen von IEC PAS 62282-6-1 Ed. 1 entspricht, gekennzeichnet sein.
- Die Brennstoffzellen dürfen das elektronische Gerät nicht aufladen, wenn das Gerät nicht genutzt wird.
- Jede Brennstoffzellenpatrone muss mit einer Herstellererklärung, dass sie den Spezifikationen von IEC PAS 62282-6-1 Ed. 1 entspricht, sowie mit der Angabe der Höchstmengen und des Patronentyps versehen sein.
- Brennstoffzellen dürfen nur entflammbare Flüssigkeiten, ätzende Substanzen, Flüssiggase, mit Wasser reagierende Substanzen oder Wasserstoff in Metallhydrid enthalten.
- Brennstoffzellennachfüllungen oder Brennstoffzellensysteme, deren einzige Funktion die Ladung einer Batterie im Gerät ist, sind nicht zulässig.
- Das Nachladen von Brennstoffzellen an Bord ist nicht erlaubt, mit Ausnahme des Einsetzens von Ersatzpatronen.
Höchstmengen für die einzelnen Brennstoffzellenpatronen:
- Für Flüssigkeiten: 200 ml
- Für Feststoffe: 200 g
- Für Flüssiggase: 120 ml für nichtmetallische Patronen oder 200 ml für metallische Brennstoffzellenpatronen
- Für Wasserstoff in Metallhydrid: Eine Wasserkapazität von höchstens 120 ml
Entzündliche Gegenstände
Beschreibung
Sicherheitszündhölzer (eine kleine Packung) oder ein kleines Feuerzeug, die keine nichtabsorbierten Flüssigbrennstoffe außer Flüssiggas enthalten, zum persönlichen Gebrauch.
Aufgegebenes Gepäck: Nein
Handgepäck: Ja, jedoch nur an der Person (nicht im Handgepäckstück)
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Verboten
- Feuerzeugbrennstoff
- Feuerzeugnachfüllungen
- "Überall-Zündhölzer"
- "Blue Flame"-Feuerzeuge oder Zigarrenanzünder
- Feuerzeuge, die mit Lithium-Batterien betrieben werden ohne Sicherheitskappe oder sonstigen Sicherheitsmechanismen, die eine unbeabsichtigte Aktivierung ermöglichen
Hinweis: Maximal ein kleines Päckchen Streichhölzer oder ein Feuerzeug pro Person. In manchen Ländern, z.B. Indien, ist die Mitnahme von Zündhölzern oder Feuerzeugen jeder Art verboten.
Sonstige
Beschreibung
Permeationsgeräte zur Kalibrierung von Systemen zur Überwachung der Luftqualität.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Nein
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Beschreibung
Isolierte Verpackungen, die gekühlten, vollständig in porösem Material absorbierten Flüssigstickstoff enthalten und zum Transport bei niedriger Temperatur vorgesehen sind („dry shipper”) und die für ungefährliche Produkte genutzt werden, die nicht den IATA Gefahrgutvorschriften unterliegen.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Regeln
- Das Design der isolierten Verpackung darf keinen Aufbau von Druck innerhalb des Behälters erlauben.
- Die Freisetzung von gekühltem Flüssigstickstoff ist unabhängig von der Ausrichtung der isolierten Verpackung nicht zulässig.
Beschreibung
- Haarspray
- Parfum und Eau de Cologne
- Medikamente mit Alkohol
Regeln
- Die Gesamtnettomenge aller solcher Artikel, die von einem Fluggast mitgeführt werden, darf 2 kg oder 2 Liter pro Person im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck zusammen nicht überschreiten.
- Die Nettomenge der einzelnen Artikel darf jeweils 0,5 kg oder 0,5 Liter nicht überschreiten.
Hinweis: Siehe auch "Spraydosen"
Beschreibung
Spraydosen, zu Sportzwecken und für den persönlichen Gebrauch. Der Inhalt darf nicht entflammbar oder giftig sein.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Regeln
- Die Sprühventile der Spraydosen müssen durch eine Kappe oder eine andere geeignete Vorrichtung geschützt sein, um die versehentliche Freisetzung des Inhalts zu verhindern.
- Pro Fluggast dürfen insgesamt nicht mehr als 2 kg oder 2 Liter (Spraydosen und Toilettenartikel) und nicht mehr als 0,5 kg oder 0,5 Liter pro Behälter mitgeführt werden.
Hinweis: Siehe auch "Medizinische Artikel und Toilettenartikel"
Beschreibung
Lockenstäbe mit Kohlenwasserstoff.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Regeln
- Pro Fluggast nur ein Lockenstab.
- Lockenstäbe dürfen zu keiner Zeit an Bord gebraucht werden.
- Die Sicherheitskappe muss sicher über dem Heizelement angebracht sein.
- Gasnachfüllungen für solche Lockenstäbe sind weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck erlaubt.
Beschreibung
Trockeneis in fester Form (Kohlendioxid) ist, wenn es zur Verpackung verderblicher Waren eingesetzt wird, diesen Vorschriften nicht unterworfen.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Regeln
- Pro Fluggast max. 2,5 kg.
- Die Verpackung muss die Freisetzung von Kohlendioxid zulassen.
- Aufgegebene Gepäckstücke, die Trockeneis enthalten, müssen jeweils mit dem Zusatz „Dry Ice” gekennzeichnet sein.
Hinweis: Fluggäste, die von dieser Ausnahmeregel Gebrauch machen, dürfen insgesamt höchstens 2,5 kg im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck zusammen mitnehmen.
* Es handelt sich um keine schriftliche Genehmigung. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.
Beschreibung
Bei Mitführung durch Mitarbeiter der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (Organization for the Prohibition of Chemical Weapons, OPCW) auf Dienstreisen.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Nein
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
* Es handelt sich um keine schriftliche Genehmigung. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.
Für den Transport von Sport-, Jagdwaffen und Munition gelten spezielle Vorschriften.
Es können mehrere Waffen pro Passagier gebucht werden.
Checken Sie mit diesem Gepäck mindestens 120 Minuten vor Abflug ein. Melden Sie den Transport von Waffen oder Munition frühzeitig bei unserem Service Center an.
Passagiere sind allein für die Einhaltung der Zollvorschriften, für die Einfuhrgenehmigung sowie für andere verlangte Dokumente verantwortlich. Das gilt sowohl bei der Einreise in ein Land als auch bei der Durchreise.
Bei Airlines der Lufthansa Group muss die Munition analog des neuesten IATA Standards gesondert als "AMMO" gebucht werden. Andere Airlines nutzen diesen Standard eventuell noch nicht und akzeptieren nur Buchungen ohne gesondertes Element "AMMO".
Waffe
Jede Waffe muss gesichert und entladen in einem dafür vorgesehenen, verschlossenen Transportbehältnis verpackt sein. Pro Transportbehältnis sind mehrere Waffen erlaubt.
Munition
Pro Passagier sind maximal 5 kg Munition der Sorten 1.4S, UN 0012 oder UN 0014 erlaubt. Die Munition muss in einem festen Behälter aus Holz, Metall oder Faserplatte getrennt von der Schusswaffe verpackt sein. Dieser Behälter schützt die Munition vor Erschütterung, Bewegung und einer unbeabsichtigten Selbstauslösung. Auf Flügen von und nach Südafrika muss die Munition in einer abschließbaren Munitionskiste verpackt sein.
Gebühren
- Inland: 70 EUR
- Europa: 80 EUR
- Naher und Mittlerer Osten, Nordafrika und Zentralasien: 100 EUR
- Mittlere Interkontinentalstrecken: 200 EUR
- Lange Interkontinentalstrecken: 250 EUR
Aufgrund lokaler Sicherheitsmaßnahmen wird immer eine zusätzliche Flughafengebühr für Waffen bei Abflügen in Südafrika USD 80, Italien bis zu EUR 90 (abhängig vom Flughafen), Spanien EUR 60, Türkei EUR 30, Zürich (CHF 55) und Genf (CHF 200 oder früher als zwei Stunden vor Abflug CHF 250) erhoben.
Der Transport von Waffen von und nach London Heathrow (LHR), Aberdeen (ABZ), Edinborough (EDI), Inverness (INV) und Glasgow (GLA) ist verboten. Bitte wählen Sie einen anderen Flughafen in London oder Großbritannien, falls Sie die zugelassenen Sport- oder Jagdwaffen mitnehmen möchten.
Hinweise zur Mitnahme
- Ausschließlich Sport- und Jagdwaffen, Pistolen und Gewehre plus sicher verpackte Munition (Patronen für Waffen) der Gefahrenklasse 1.4S.
- Aufgegebenes Gepäck: Ja (Achtung: separate Reservierungen für Waffe und Munition erforderlich)
- Handgepäck: Nein
- An der Person: Nein
- Genehmigung des Carriers erforderlich: Ja (Es handelt sich um keine schriftliche Genehmigung. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.)
- Waffen und Munition müssen entsprechend der IATA-Gefahrgutvorschriften in unterschiedlichen Taschen verpackt sein. Falls nötig muss eine spezielle Gepäckbox verwendet werden, um beide Gegenstände voneinander zu trennen.
- Waffen müssen ungeladen sein.
- In zur Passagierbeförderung eingesetzten Maschinen darf nur Munition zum persönlichen Gebrauch für Sport- und/oder Jagdzwecke befördert werden.
- Nur Munition der Klassen 1.4S, UN0012 oder UN0014 darf mitgenommen werden.
- Pro Fluggast dürfen höchstens 5 kg Munition brutto (Wiegepflicht) zum eigenen Gebrauch mitgenommen werden.
- Munition muss sicher, d. h. in der handelsüblichen Verpackung, verpackt sein.
Verboten
- Munition mit Explosiv- oder Brandgeschossen.
- Schwarzpulver darf keinesfalls befördert werden.
Bitte beachten Sie, dass die Reservierung für den Lufthansa Express Bus jedoch nicht möglich ist.
Beschreibung
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Regeln
- In Einzelhandelsverpackung, mit mehr als 24 Vol.-%, aber weniger als 70 Vol.-% Alkohol
- In Behältern, die nicht mehr als 5 l fassen
- Pro Fluggast netto insgesamt max. 5 l
Hinweis: Für alkoholische Getränke, die bis zu 24 Vol.-% Alkohol enthalten, gibt es keine Einschränkung; dies gilt auch für kleine Bierfässer (Partyfässer), da diese nicht unter Hochdruck stehen. Nicht eingeschlossen sind unter Druck stehende Fässer oder Flaschen mit Kohlendioxid oder ähnlichem Gas, wie sie in der Gastronomie eingesetzt werden.
Beschreibung
Aufgegebenes Gepäck: Nein
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Beschreibung:
Fallschirme mit pyrotechnischem automatischem Aktivierungsmechanismus (AAD), z.B. Cypres AAD
Aufgegebenes Gepäck: ja
Handgepäck: ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: nein
Regeln:
- Die schriftliche Dokumentation einer dafür autorisierten nationalen Behörde muss mitgeführt werden, die Details des automatischen Aktivierungsmechanismus (AAD) enthält, sowie die Bestätigung, dass der Mechanismus nicht als Gefahrgut eingestuft ist.