Gepäckunregelmäßigkeiten

Bestimmte Ereignisse, wie die aktuelle Situation in der Luftfahrtbranche, die unter Engpässen und Personalmangel leidet, widrige Wetterverhältnisse, technische Probleme in den Gepäckanlagen oder das Abreißen des Gepäckanhängers können unter Umständen dazu führen, dass Gepäckstücke beschädigt werden oder nicht zeitgleich mit dem Fluggast am Zielflughafen bereitgestellt werden können.
Wir bedauern diese Umstände sehr und ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um Ihnen Ihr Gepäck schnellstmöglich wiederzubeschaffen bzw. den Schaden an Ihrem Gepäckstück zu ersetzen.
Wichtiger Hinweis zu verspätetem Gepäck
Sollten Sie Ihr verspätetes Gepäck noch nicht online gemeldet haben, melden Sie dieses bitte über folgenden Link.
Notieren Sie sich Ihre Vorgangsnummer und prüfen Sie regelmäßig den Gepäckstatus.
Verspätetes Gepäck
Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck nicht auffindbar ist, finden Sie hier hilfreiche Informationen.
Sollten Sie Ihr Gepäck nach Beendigung der Gepäckauslieferung nicht vorgefunden haben, melden Sie dies bitte zeitnah an den Schaltern der Gepäckermittlung oder – wie an den meisten Flughäfen möglich – vorzugsweise online.
Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail oder SMS eine schriftliche Bestätigung mit einer Vorgangsnummer (PIR Nummer, z. B. FRALH12345). Bitte bewahren Sie diese zusammen mit allen Flugunterlagen, insbesondere Ihre Bordkarte und den Gepäckabschnitt auf. Wir empfehlen Ihnen, bis zur erfolgreichen Übermittlung Ihrer Daten und Erstellung Ihrer Vorgangsnummer am Flughafen zu bleiben.
Damit können wir uns schnellstmöglich um die Nachsendung Ihres Gepäcks kümmern.
Über den Fortschritt bei der Gepäckermittlung können Sie sich mithilfe Ihrer Vorgangsnummer (PIR Nummer, z. B. FRALH12345) online informieren und auch Ihre Angaben anpassen. Sollten insbesondere die Zustelladresse oder Ihre Kontaktdaten nicht korrekt sein oder sich geändert haben, können Sie diese hier anpassen.
Sollten Sie über den genannten Link nicht die gewünschten Informationen erhalten oder Änderungen durchführen können, finden Sie auf der schriftlichen Bestätigung Ihrer Verlustmeldung eine Kontakttelefonnummer.
Die große Mehrzahl der vermissten Gepäckstücke finden wir innerhalb von 24 Stunden. Sobald Ihr Gepäck am Zielflughafen eingetroffen ist, kontaktieren wir Sie, um die Zustellung mit Ihnen zu vereinbaren. Aktuell kann es zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommen, jedoch bemühen wir uns um eine schnelle Abwicklung und bitten Sie um Ihr Verständnis.
Sollte Ihr Gepäck innerhalb von fünf Tagen nach Verspätungsmeldung nicht gefunden worden sein, benötigen wir eine detailliertere Beschreibung hinsichtlich Aussehen und Inhalt des Gepäckstücks. Bitte füllen Sie hierzu die Inhaltsliste auf unserer Gepäckstatusseite aus, die Ihnen fünf Tage nach Verlustmeldung automatisch angezeigt wird.
Beschädigtes Gepäck
Beschädigungen Ihres Gepäcks beim Transport bedauern wir sehr. Seien Sie versichert, dass wir alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu beheben. Bitte melden Sie beschädigtes Gepäck umgehend der örtlichen Lufthansa Gepäckermittlung oder der örtlichen Vertretung der Lufthansa.
Melden Sie uns beschädigtes Gepäck bitte umgehend, damit wir uns schnellstmöglich um ihr Anliegen kümmern können. Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung mit einer Vorgangsnummer (PIR Nummer, z. B. FRALH12345), die Sie unbedingt aufbewahren sollten.
Ihren Schaden können Sie wie folgt melden:
- an der Lufthansa Gepäckermittlung am Flughafen oder
- am Lufthansa Schalter am Flughafen
Wenn Sie einen Schaden erst zu Hause oder im Hotel feststellen, melden Sie ihn unbedingt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sieben Tagen nach Ihrem Flug schriftlich. Sie müssen außerdem den Nachweis erbringen, dass der Schaden in der Obhut der betreffenden Fluggesellschaft eingetreten ist. Liegt uns Ihre vollständige Schadensmeldung vor, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Referenznummer.
Verlust persönlicher Gegenstände
Wenn Sie einen Gegenstand an Bord eines unserer Flugzeuge oder in einer der Lufthansa Lounges liegen gelassen haben, melden Sie dies bitte umgehend nach Ankunft entweder:
- an der Lufthansa Gepäckermittlung am Flughafen oder
- am Lufthansa Schalter am Flughafen.
Anhand Ihrer detaillierten Beschreibung werden wir versuchen, diesen Gegenstand so schnell wie möglich durch intensive Suche ausfindig zu machen. Sobald wir erfolgreich sind, werden wir Sie kontaktieren, um die Rückgabe mit Ihnen abzustimmen.
Verluste am Flughafen Frankfurt oder auf Flügen nach Frankfurt
Bitte nutzen Sie das Formular zur Meldung Ihres Verlustes.
Alternativ haben Sie außerdem die Möglichkeit sich direkt an das Fundbüro zu wenden (Terminal 1, Bereich A, Ebene 0, Montag bis Sonntag jeweils von 08:00 bis 16:00).
Wenn aus Ihrem Gepäckstück einzelne Gegenstände oder der gesamte Inhalt fehlen, sollten Sie dies umgehend nach Ankunft melden:
- an der Lufthansa Gepäckermittlung am Flughafen
- am Lufthansa Schalter am Flughafen oder
- über unser Kontaktformular*
* Eine nachträgliche Meldung kann nur anerkannt werden, sofern sie online schriftlich innerhalb von sieben Tagen erfolgt.
Ersatzansprüche, Haftung und Versicherung
Alle Informationen zu den gesetzlich geregelten Bestimmungen und Fristen hinsichtlich der Haftung und Versicherung bei verspätetem, verlorenem oder beschädigtem Gepäck durch die Fluggesellschaft finden Sie hier.
Falls Sie aufgrund einer Gepäckverspätung Ihres aufgegebenen Gepäckstücks eine Ersatzanschaffung vornehmen mussten, beteiligen wir uns selbstverständlich an den notwendigen Ausgaben für Hygieneartikel und Kleidung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben*. Bitte bewahren Sie in solch einem Fall alle Rechnungen auf, um Ihren Anspruch später geltend zu machen. Nach der Meldung Ihres Gepäckschadens (am Flughafen oder online) kontaktieren Sie bitte Lufthansa Customer Relations für die Erstattung Ihrer nachgewiesenen Kosten. Wichtig: Seitens Fluggast besteht eine Schadensminderungspflicht – das bedeutet, dass die Ausgaben bei zeitweiligem Gepäcksverlust so gering wie möglich gehalten werden müssen.
Für Ihr Handgepäck sind Sie generell selbst verantwortlich.
Lufthansa haftet nicht für normale Abnutzung wie Kratzer, Dellen oder Schäden an überfüllten Gepäckstücken und zerbrechlichen Gegenständen bei unsachgemäßer Verpackung.
* Die Haftung richtet sich nach dem Montrealer Übereinkommen. Entschädigung wird in Sonderziehungsrechten (SZR) angegeben. Das Sonderziehungsrecht ist eine erschaffene, künstliche Recheneinheit des internationalen Währungsfonds (IWF). 1.131 SZR entsprechen derzeit ca. 1.336 €. Dieser Betrag unterliegt Kursschwankungen und kann sich daher ändern. Bitte beachten Sie, dass die Haftungshöchstsumme ab dem 28.12.2019 bei 1.288 SZR liegt.
Einen Verlust bzw. Schaden an Ihrem Gepäck sollten Sie direkt nach Ankunft an der Lufthansa Gepäckermittlung, am Lufthansa Schalter am Flughafen oder online melden.
Eine nachträgliche schriftliche Meldung ist innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist möglich, allerdings dreht sich dann die Beweislast um und Sie müssen nachweisen, dass sich die Unregelmäßigkeit während der Luftbeförderung ereignet hat.
Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der Meldefristen der Poststempel bzw. das automatische Eingangsdatum der Fax bzw. E-Mail ausschlaggebend sind.
Inhalt der Meldung | Gesetzliche Meldefrist |
Gepäckbeschädigung und Teilverlust (Fehlende Gegenstände aus aufgegebenem Gepäck) | Innerhalb von sieben Tagen nach Gepäckauslieferung |
Ersatzanschaffung bei verspäteter Auslieferung | Innerhalb von 21 Tagen nach Gepäckauslieferung |
Totalverlust | Innerhalb von zwei Jahren |