Fluggastrechte

Sehr geehrte Fluggäste,

Wenn Ihr Flug annulliert wurde oder sich erheblich verspätet oder wenn Ihnen auf einem Flug die Beförderung verweigert wurde, für den Sie über eine bestätigte Buchung verfügen, haben Sie Anspruch auf die Rechte gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die am 17. Februar 2005 in Kraft getreten ist. Die Fluggesellschaft, bei der die Flugstörung oder -unterbrechung auftritt, ist dafür verantwortlich, Ihnen Ihre Rechte zu gewähren.

Erstattungen

Wenn Sie ein Ticket für die USA haben, gelten möglicherweise auch die Erstattungsvorschriften des US-Verkehrsministeriums.

Gültigkeit

Die Verordnung gilt für

  • Fluggäste, deren Linienflug in einem EU-Mitgliedstaat startet, oder für Fluggäste, deren Linienflug mit einer EU-Fluggesellschaft in einem Drittland startet und planmäßig in einem EU-Land enden soll, vorausgesetzt, dass die Fluggäste im jeweiligen Drittland keine Entschädigung oder finanzielle Unterstützung erhalten haben,
  • nur unter der Bedingung, dass Sie eine bestätigte Buchung für den betroffenen Flug besitzen,
  • nur (außer bei annullierten Flügen) unter der Bedingung, dass Sie bis zum angegebenen Zeitpunkt oder, falls kein Zeitpunkt angegeben ist, spätestens 45 Minuten vor der angegebenen Abflugzeit am Check-in eintreffen,
  • nur unter der Bedingung, dass für Ihre Reise ein Tarifangebot gilt, das der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.

Verspätungen

Gemäß Verordnung (EG) 261/2004 ist es dann zu einer Verspätung gekommen, wenn die geplante Abflugzeit für Flüge mit einer Streckenlänge von über 3.500 km um mindestens vier Stunden, für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km oder für Flüge über 1.500 km innerhalb der EU um mindestens drei Stunden und für Flüge unter 1.500 km um mindestens zwei Stunden verzögert wurde. Wenn sich Ihr Flug voraussichtlich erheblich verspäten wird, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft.

Dies umfasst: Mahlzeiten und Erfrischungen (in einem für die Wartezeit angemessenen Umfang), möglicherweise eine Hotelübernachtung, einschließlich der Transportkosten, und die Möglichkeit, zwei kurze Telefonanrufe zu tätigen oder zwei Faxe oder E-Mails zu versenden. Die Fluggesellschaft ist hierzu jedoch nicht verpflichtet, wenn Sie für eine weitere Verzögerung Ihres Abflugs verantwortlich sind. Bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden haben Sie das Recht, innerhalb von sieben Tagen eine Erstattung Ihres Ticketpreises in dem Umfang zu erhalten, in dem die Tour nicht durchgeführt wurde, oder in dem Umfang, in dem die Tour bereits durchgeführt wurde, wenn der Zweck der Tour aufgrund der Verspätung nicht erfüllt werden konnte. Zudem haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf einen Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihre Ankunft am Zielflughafen um mehr als drei Stunden verspätet ist und die Verzögerung nicht außergewöhnlichen Umständen zuzuschreiben ist, die sich auch unter Anwendung aller vertretbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Dazu zählen schlechte Wetterbedingungen, politische Unruhen, Streiks, Sicherheitsrisiken und unerwartete Flugsicherheitsmängel.

Überbuchung

Wenn Ihnen gegen Ihren Willen aufgrund einer Überbuchung die Beförderung auf einem Flug verweigert wird, den Sie gebucht haben, haben Sie Anspruch auf Unterstützungsleistungen von der Fluggesellschaft, wie unter „Verspätungen“ beschrieben. Zudem wird Ihnen eine Umleitung zum Endreiseziel Ihres gebuchten Flugs angeboten. Diese Umleitung muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unter vergleichbaren Bedingungen stattfinden.

Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen können Sie stattdessen an einem späteren Datum Ihrer Wahl zu Ihrem Endreiseziel reisen. In diesem Fall tragen Sie selbst Ihre Kosten für Mahlzeiten/Erfrischungen, Hotelübernachtungen und den Transport zwischen Hotel und Flughafen.
Wenn Ihnen gegen Ihren Willen die Beförderung verweigert wird oder Sie freiwillig einer Nichtbeförderung zustimmen, haben Sie Anrecht auf einen Ersatzflug oder auf eine Erstattung und Entschädigung, die auch per Scheck oder Überweisung oder, mit Ihrer Zustimmung, als Gutschein ausgezahlt werden kann. Der Betrag dieser Zahlung hängt von der Länge der geplanten Strecke und der Ihnen angebotenen Umleitung ab: Bei Flugstrecken

  • von bis zu 1.500 km beträgt die Entschädigung 250,00 €,
  • zwischen 1.500 und 3.500 km sowie für Flüge über 1.500 km innerhalb Europas
  • beträgt die Entschädigung 400,00 € und für Flüge über 3.500 km beträgt die Entschädigung 600,00 €.

 

Die Strecke wird basierend auf dem letzten Ziel berechnet, an dem der Fluggast später als zur geplanten Ankunftszeit eintrifft, weil ihm die Beförderung verweigert oder der Flug annulliert wurde.

Wenn Ihnen ein Ersatzflug angeboten wird und die Ankunftszeit für Flüge bis zu 1.500 km Flugstrecke nicht mehr als zwei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Flugs, für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km nicht mehr als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Flugs und für Flüge über 3.500 km nicht mehr als vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Flugs liegt, beträgt die Entschädigung nur 50 % der oben genannten Beträge, also jeweils 125,00 €, 200,00 € oder 300,00 €.
Sie haben keinen Anspruch auf die oben beschriebene Entschädigung, wenn Ihnen die Beförderung aus einem gültigen und Ihnen zuzuschreibenden Grund, aus gesundheitlichen oder Sicherheitsgründen oder aufgrund fehlender oder unzureichender Reisedokumente verweigert wird.

Annullierung

Wenn der Flug, für den Sie eine bestätigte Buchung besitzen, annulliert wird, haben Sie denselben Anspruch auf Umleitung, Unterstützung, Erstattung und Entschädigung wie oben beschrieben.

Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung, wenn für den Vorfall außergewöhnliche Umstände verantwortlich sind, die sich auch unter Anwendung aller angemessenen Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Dazu zählen beispielsweise schlechte Wetterbedingungen, politische Unruhen, Streiks durch Dritte, Sicherheitsrisiken und unerwartete Mängel im Bereich der Flugsicherheit.

Sie haben ebenfalls keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn

  • Sie mindestens 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurden,
  • Sie zwischen 14 und 7 Tagen vor Ihrem Abflug über die Annullierung informiert wurden und Ihr Flug nicht mehr als zwei Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit startet und/oder Sie nicht mehr als vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit am Ziel eintreffen,
  • Sie weniger als sieben Tage vor Ihrem Abflug über die Annullierung informiert wurden und Ihr Flug nicht mehr als eine Stunde vor der ursprünglichen Abflugzeit startet und/oder Sie nicht mehr als zwei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit am Ziel eintreffen.

Downgrade

Wenn Sie in eine niedrigere Klasse zurückgestuft werden, haben Sie innerhalb von sieben Tagen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von der geplanten Flugstrecke und dem pro Flugsegment bezahlten Ticketpreis ab. Für Flugstrecken

  • bis zu einer Entfernung von 1.500 km beträgt die Entschädigung 30 % des pro Flugsegment bezahlten Ticketpreises,
  • zwischen 1.500 und 3.500 km und für Flüge über 1.500 km innerhalb Europas beträgt die Entschädigung 50 % des pro Flugsegment bezahlten Ticketpreises,
  • über 3.500 km beträgt die Entschädigung 75 % des pro Flugsegment bezahlten Ticketpreises.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie auf Grundlage der obenstehenden Bedingungen einen gültigen Anspruch gegenüber Lufthansa besitzen, kontaktieren Sie uns bitte über „Lufthansa Feedback“ oder per Post.

Eine Liste der zuständigen Behörden für den Schutz von Fluggastrechten finden Sie unter Europa.eu.

Schlichtungsstelle

Wenn Ihrer Tour privater Natur ist, haben Sie bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich eines Flugs das Recht, sich an Schlichtung Reise & Verkehr e.V. zu wenden, die unabhängige Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die für alle Fluggesellschaften in Deutschland zuständig ist.

Schlichtung Reise & Verkehr e.V.
Fasanenstraße 81
D-10623 Berlin

Sie können diesen Weg wählen, wenn Sie Bedenken haben wegen einer Verweigerung der Beförderung,

  • langen Verspätungen oder annullierten Flügen,
  • der Zerstörung, Beschädigung, dem Verlust oder einer verspäteten Beförderung von Gepäck,
  • Pflichtverletzungen bei der Beförderung von Fluggästen mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität oder
  • Pflichtverletzungen beim Abschluss von Beförderungsverträgen,

vorausgesetzt,

  • Sie haben sich mit Ihrem Anliegen bereits an Lufthansa gewendet und innerhalb von zwei Monaten keine Antwort erhalten oder
  • Sie sind unzufrieden mit der Art und Weise, wie Ihre Forderung bearbeitet wurde, oder Sie sind mit der Bearbeitung Ihrer Forderung durch Lufthansa nicht einverstanden.
  • Ihr Anliegen ist oder war nicht bereits vor einem Gericht anhängig und wurde noch nicht beigelegt.
  • bei Ihrer Tour handelt es sich um eine private Tour.

Wenn Ihrer Tour privater Natur ist, haben Sie bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich eines Flugs das Recht, sich an Schlichtung Reise & Verkehr e.V. zu wenden, die unabhängige Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die für alle Fluggesellschaften in Deutschland zuständig ist.