Einreise in den Schengen-Raum
Hier finden Sie Informationen zum freien Personenverkehr innerhalb des Schengen Raums in Europa.

Schengener-Abkommen
Das Schengener-Abkommen regelt den freien Personenverkehr für die Mitgliedstaaten des Schengen-Raums. Reisende dürfen ab dem Zeitpunkt der Einreise höchstens 90 Tage in einem Land verbringen (in einem Zeitraum von 180 Tagen).
Das Abkommen erleichtert während dieser Aufenthaltsdauer Ihre Reise. Dies bedeutet, dass reguläre Personenkontrollen zwischen Schengen-Staaten während Ihrer Reise in Europa entfallen. Dennoch müssen sich Reisende (einschließlich Kinder und Säuglinge) innerhalb des Schengen Raums jederzeit ausweisen können und dafür entsprechende Reisedokumente (z.B. Identitätskarte oder Reisepass bzw. Visum) mit sich führen. Es herrscht eine einheitliche Visumspolitik im Schengen-Raum.
Fahrausweise, Bank- und Kreditkarten oder ähnliche Dokumente werden nicht als gültige Reisedokumente oder zum Nachweis der Identität anerkannt.
Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Länder sind dem Schengener-Abkommen beigetreten und gelten daher als "Schengener Staaten".
Besondere Bestimmungen/Ausnahmen: Dänemark, Irland und Großbritannien
Reisen Sie in eines der drei Länder, Dänemark, Irland oder Großbritannien, müssen Sie gewisse Regelungen beachten. Dänemark ist dazu berechtigt, selbst zu bestimmen bei welchen Maßnahmen des Schengener-Abkommens sie sich beteiligen.
Für Irland und Großbritannien gilt die Regelung von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht. Diese beiden Länder sind nicht Teil des Schengen-Raums und haben somit andere Einreisebestimmungen. Die einheitliche Visumspolitik gilt ebenfalls nicht für diese Staaten.