Gepäckunregelmäßigkeiten

Bestimmte Ereignisse, wie die aktuelle Situation in der Luftfahrtbranche, die unter Engpässen und Personalmangel leidet, widrige Wetterverhältnisse, technische Probleme in den Gepäckanlagen oder das Abreißen des Gepäckanhängers können unter Umständen dazu führen, dass Gepäckstücke beschädigt werden oder nicht zeitgleich mit dem Fluggast am Zielflughafen bereitgestellt werden können.
Wir bedauern diese Umstände sehr und ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um Ihnen Ihr Gepäck schnellstmöglich wiederzubeschaffen bzw. den Schaden an Ihrem Gepäckstück zu ersetzen.
Wichtiger Hinweis zu verspätetem Gepäck
Sollten Sie Ihr verspätetes Gepäck noch nicht online gemeldet haben, melden Sie dieses bitte über folgenden Link.
Notieren Sie sich Ihre Vorgangsnummer und prüfen Sie regelmäßig den Gepäckstatus.
Verspätetes Gepäck
Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck nicht auffindbar ist, finden Sie hier hilfreiche Informationen.
Sollten Sie Ihr Gepäck nach Beendigung der Gepäckauslieferung nicht vorgefunden haben, melden Sie dies bitte zeitnah an den Schaltern der Gepäckermittlung oder – wie an den meisten Flughäfen möglich – vorzugsweise online.
Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail eine schriftliche Bestätigung mit einer Vorgangsnummer (PIR Nummer, z. B. FRALH12345). Bitte bewahren Sie diese zusammen mit allen Flugunterlagen, insbesondere Ihre Bordkarte und den Gepäckabschnitt auf. Wir empfehlen Ihnen, bis zur erfolgreichen Übermittlung Ihrer Daten und Erstellung Ihrer Vorgangsnummer am Flughafen zu bleiben.
Damit können wir uns schnellstmöglich um die Nachsendung Ihres Gepäcks kümmern.
Über den Fortschritt bei der Gepäckermittlung können Sie sich mithilfe Ihrer Vorgangsnummer (PIR Nummer, z. B. FRALH12345) online informieren und auch Ihre Angaben anpassen. Sollten insbesondere die Zustelladresse oder Ihre Kontaktdaten nicht korrekt sein oder sich geändert haben, können Sie diese hier anpassen.
Sollten Sie über den genannten Link nicht die gewünschten Informationen erhalten oder Änderungen durchführen können, finden Sie auf der schriftlichen Bestätigung Ihrer Verspätungsmeldung eine Kontakttelefonnummer.
Die große Mehrzahl der vermissten Gepäckstücke finden wir innerhalb von 24 Stunden. Sobald Ihr Gepäck am Zielflughafen eingetroffen ist, kontaktieren wir Sie, um die Zustellung mit Ihnen zu vereinbaren. Aktuell kann es zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommen, jedoch bemühen wir uns um eine schnelle Abwicklung und bitten Sie um Ihr Verständnis.
Sollte Ihr Gepäck innerhalb von fünf Tagen nach Verspätungsmeldung nicht gefunden worden sein, benötigen wir eine detailliertere Beschreibung hinsichtlich Aussehen und Inhalt des Gepäckstücks. Bitte füllen Sie hierzu die Inhaltsliste auf unserer Gepäckstatusseite aus, die Ihnen fünf Tage nach Verspätungsmeldung automatisch angezeigt wird.
Beschädigtes Gepäck
Beschädigungen Ihres Gepäcks beim Transport bedauern wir sehr. Seien Sie versichert, dass wir alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu beheben. Bitte melden Sie beschädigtes Gepäck umgehend der örtlichen Lufthansa Gepäckermittlung.
Melden Sie uns beschädigtes Gepäck bitte umgehend, damit wir uns schnellstmöglich um ihr Anliegen kümmern können. Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung mit einer Vorgangsnummer (PIR Nummer, z. B. FRALH12345), die Sie unbedingt aufbewahren sollten.
Ihren Schaden können Sie an der Lufthansa Gepäckermittlung am Flughafen melden.
Wenn Sie einen Schaden erst zu Hause oder im Hotel feststellen, melden Sie ihn unbedingt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sieben Tagen nach Ihrem Flug schriftlich. Sie müssen außerdem den Nachweis erbringen, dass der Schaden in der Obhut der betreffenden Fluggesellschaft eingetreten ist. Liegt uns Ihre vollständige Schadensmeldung vor, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Referenznummer.
Im Falle einer fristgerechten Meldung Ihres beschädigten Gepäcks haben Sie gemäß dem Montrealer Übereinkommen einen Anspruch auf Schadensersatz.
Für die Regulierung des Schadens benötigen wir ein Gutachten in Bezug auf den Wert und der Beschädigung des Gepäckstücks bzw. einen Kaufbeleg des beschädigten Gepäckstücks.
Zur Ermittlung des Erstattungsbetrages findet stets der Zeitwert Berücksichtigung. Pro begonnenem Nutzungsjahr werden 15 Prozent des Wertes abgezogen.
Verlust persönlicher Gegenstände
Wenn Sie einen Gegenstand an Bord eines unserer Flugzeuge oder in einer der Lufthansa Lounges liegen gelassen haben, melden Sie dies bitte umgehend nach Ankunft entweder:
- an der Lufthansa Gepäckermittlung am Flughafen oder
- am Lufthansa Schalter am Flughafen.
Anhand Ihrer detaillierten Beschreibung werden wir versuchen, diesen Gegenstand so schnell wie möglich durch intensive Suche ausfindig zu machen. Sobald wir erfolgreich sind, werden wir Sie kontaktieren, um die Rückgabe mit Ihnen abzustimmen.
Verluste am Flughafen Frankfurt oder auf Flügen nach Frankfurt
Bitte nutzen Sie das Formular zur Meldung Ihres Verlustes.
Alternativ haben Sie außerdem die Möglichkeit sich direkt an das Fundbüro zu wenden (Terminal 1, Bereich A, Ebene 0, Montag bis Sonntag jeweils von 08:00 bis 16:00).
Wenn aus Ihrem Gepäckstück einzelne Gegenstände oder der gesamte Inhalt fehlen, sollten Sie dies umgehend nach Ankunft melden:
- an der Lufthansa Gepäckermittlung am Flughafen
- am Lufthansa Schalter am Flughafen oder
- über unser Kontaktformular*
* Eine nachträgliche Meldung kann nur anerkannt werden, sofern sie online schriftlich innerhalb von sieben Tagen erfolgt.
Ersatzansprüche, Haftung und Versicherung
Alle Informationen zu den gesetzlich geregelten Bestimmungen und Fristen hinsichtlich der Haftung und Versicherung bei verspätetem, verlorenem oder beschädigtem Gepäck durch die Fluggesellschaft finden Sie hier.
Kommt Ihr Reisegepäck verspätet an Ihrem Zielort an, können Sie notwendige Ersatzkleidung wie Unterwäsche und Badekleidung sowie Hygieneartikel kaufen und zur Erstattung einreichen.
Bitte melden Sie den Schaden bei beschädigtem Gepäck unverzüglich am Flughafen oder online, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen.
Für verspätetes Gepäck ist die Frist für die Schadensmeldung 21 Tage nach Erhalt des Gepäcks. Bei verlorenem Reisegepäck haben Sie zwei Jahre lang Zeit, um Ihren Verlust zu melden. In diesem Fall können Sie den Anspruch auf Entschädigung erst nach 21 Tagen geltend machen. Für die Einhaltung der Meldefristen ist der Poststempel bzw. das automatische Eingangsdatum der E-Mail ausschlaggebend.
Bitte beachten Sie:
- Kosten für Ersatzkleidung und Hygieneartikel können nicht erstattet werden, wenn Ihr verspätetes Gepäck auf dem Heimflug verloren geht oder mit Verspätung Zuhause ankommt.
- Bitte heben Sie alle Belege für Ihre Notkäufe auf.
- Wertsachen wie Schmuck, Geld oder Laptops sind im Handgepäck zu befördern und von der Haftung ausgeschlossen.
- Der Höchstbetrag für Ihre Ersatzkäufe oder den kompletten Verlust Ihres Gepäcks beträgt ca. 1.500 €.
- Für nachweislich neue Gegenstände wird der Neupreis erstattet, für gebrauchte der Zeitwert.
- Für Fluggäste besteht eine Schadensminderungspflicht; das bedeutet, dass die Ausgaben bei zeitweiligem Gepäckverlust so gering wie möglich zu halten sind.
- Bei Schäden am Handgepäck besteht nur Haftung, wenn die Fluggesellschaft bzw. ihre Mitarbeitenden den Schaden nachweislich verursacht haben.
- Fluggesellschaften haften nicht für normale Abnutzung wie Kratzer, Dellen oder Schäden an überfüllten Gepäckstücken und zerbrechlichen Gegenständen bei unsachgemäßer Verpackung.
Die Haftung richtet sich nach dem Montrealer Abkommen. Entschädigungen werden in sogenannten Sonderziehungsrechten (SZR) angegeben. Das Sonderziehungsrecht ist eine erschaffene, künstliche Recheneinheit des internationalen Währungsfonds (IWF). Die Haftungshöchstsumme liegt derzeit bei 1288 SZR und entspricht umgerechnet derzeit ca. 1.500 €. Der Wechselkurs unterliegt Kursschwankungen und wird vom Internationalen Währungsfonds bestimmt.
Das Montrealer Übereinkommen gilt nur bei Einhaltung folgender Parameter:
- Das Recht gilt bei nationaler Beförderung sowie internationalen Beförderungen zwischen den Vertragsstaaten.
- Bei aufgegebenem Gepäck haftet die Airline verschuldensunabhängig für die Schäden, die in ihrer Obhut am Gepäck entstanden sind.
- Das Recht gilt nur, wenn die Schadensmeldung und der Antrag auf Entschädigung innerhalb der im Abkommen festgesetzten Fristen eingereicht wurden.