Allgemeine Hinweise zu Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen für Ihr Reiseziel
Derzeit können sich die Einreisebestimmungen für verschiedene Länder kurzfristig ändern. Informationen zur Einreise an Ihrem Reiseziel und zu den Corona-Testcentern finden Sie nach Eingabe Ihres Ab- und Zielflughafens hier.
Sich über die gültigen Ein- und Ausreisebestimmungen zu informieren und die geforderten Dokumente mitzuführen, liegt in der Verantwortung des Gastes. Lufthansa ist hierfür nicht verantwortlich. Dazu gehört auch die Verpflichtung der Reisenden, für sich und ihre Kinder alle notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen sowie alle Vorschriften der Staaten zu befolgen, die überflogen oder angeflogen werden oder von denen aus geflogen wird.
Folgende Möglichkeiten zur Information über Einreisebestimmungen der jeweiligen Reiseländer bestehen:
- Für alle Passagiere weltweit: Es besteht die Möglichkeit, Einreisebestimmungen bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Reiselandes abzufragen.
- Für deutsche Staatsbürger auf den Seiten des Auswärtigen Amtes
Beachten Sie bitte, dass Visa-, Transit- und Einreisebestimmungen länderspezifisch sind und sich kurzfristig ändern können.
Das Schengener Abkommen regelt den freien Personenverkehr innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten. Dies bedeutet, dass reguläre Grenzkontrollen entfallen.
Reisende müssen sich dennoch (einschließlich Kinder und Säuglinge) innerhalb des Schengen Raumes gemäß geltendem Recht jederzeit ausweisen können und dafür entsprechende Reisedokumente (z.B. Personalausweis oder Reisepass) mit sich führen.
Führerschein, Bank- und Kreditkarten oder ähnliche Dokumente werden nicht als gültige Reisedokumente oder zum Nachweis der Identität anerkannt.
Weitere Information zu den Schengen Staaten finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Informationen zu den Bestimmungen sowie zur Datenerfassung und -übermittlung für die Einreise in die USA finden Sie hier:
In einigen Ländern gelten besondere Bestimmungen für die Ein- oder Ausreise von minderjährigen Kindern, die entweder alleine reisen oder von Erwachsenen, erziehungsberechtigt oder nicht, begleitet werden.
Informieren Sie sich, welche Dokumente für Ihre Reise erforderlich sind. Ansonsten kann die Ein- oder Ausreise verweigert werden.
Ausnahmen und Erstattung
Sie haben unter gewissen Bedingungen ein Anrecht auf die Rückerstattung der Fluggastgebühr von Großbritannien (Air Passenger Duty United Kingdom). Die britische Luftverkehrssteuer (Air Passenger Duty, APD) ist seit dem 1. März 2015 für Kinder zwischen zwei und elf Jahren für alle Flüge ab britischen Flughäfen in der Economy-Klasse abgeschafft. Diese Information ist in unserem Buchungssystem eingepflegt, daher wird keine APD berechnet.
Außerdem wird die APD seit dem 1. März 2016 für Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren für alle Flüge ab Großbritannien in der Economy-Klasse abgeschafft. Die APD gilt jedoch nach wie vor für Buchungen in der Business und First Class. Seit dem 1. März 2016 wird auf unserer Webseite für Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren für Reisen in der Economy-Klasse die richtige APD angezeigt.
Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, einigen Behörden des Reiselandes zusätzliche Passagier- und Passdaten zu übermitteln. Die Übermittlung der Passagierdaten erfolgt am Abflugtag. Korrekte und vollständige Angaben ersparen Ihnen Unannehmlichkeiten am Zielflughafen. Daher werden Ihre Daten entweder bei der Reservierung oder spätestens beim Check-in erfasst.
Unter folgendem Link können Sie jederzeit Ihre Passdaten hinterlegen:
Für viele Länder ist zur Einreise ein Visum erforderlich. Einige Länder, z.B. USA, Kanada und Indien, bieten für bestimmte Nationalitäten eine elektronische Reisegenehmigung an, die das Einreisen vereinfacht.
Die elektronische Reisegenehmigung muss vor Reisebeginn beantragt und genehmigt werden, eine Genehmigung kann in einzelnen Ländern bis zu 72 Stunden dauern.
Nachfolgend finden Sie die Links für einige ausgewählte Lufthansa Reiseziele:
* Lufthansa bemüht sich Ihnen stets die aktuellesten Informationen zur Verfügung zu stellen, jedoch handelt es sich bei den Einreiseprozessen um kein Lufthansa Produkt. Aufgrund der sich ständig ändernden Bestimmungen in den einzelnen Ländern, kann Lufthansa keine Gewähr für die Aktualität der dargestellten Informationen übernehmen.