Fluggäste mit eingeschränkter Sinneswahrnehmung

Lufthansa bietet Fluggästen mit Seh- oder Hörstörungen sowie Passagieren mit geistigen Beeinträchtigungen vor, während und nach dem Flug spezielle Services an.

Buchung und Reservierung

Bereits bei der Buchung Ihrer Reise können Sie uns dabei unterstützen, Ihnen am Boden und während des Fluges den Service zukommen zu lassen, den Sie benötigen. Denn um für Ihren Komfort am Flughafen sowie an Bord unserer Flugzeuge sorgen zu können, benötigen wir vorab einige Informationen von Ihnen. Bitte teilen Sie uns Ihren Betreuungsbedarf telefonisch mit. Sie können nach Abschluss einer Onlinebuchung Ihren Betreuungsbedarf auch online anmelden. Bei einer telefonischen Ticketreservierung weisen Sie bitte vor dem Abschluss der Buchung auf Ihre Bedürfnisse hin, ebenso wie bei einer Buchung im Reisebüro. Um die ideale Betreuung sicher zu stellen, teilen Sie uns bitte Ihren Betreuungsbedarf bis 48 Stunden vor Abflug mit. Bei kurzfristigeren Anmeldungen kann eine ideale Betreuung nicht mehr sicher erstellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich einen nach Ihren Bedürfnissen entsprechenden Sitz frei wählen können. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Sicherheitsgründen Einschränkungen erforderlich sein können. Fast alle Sitzplätze der Lufthansa Flotte haben bewegliche Armlehnen, die Ihnen den Zugang zu Ihrem Sitzplatz erleichtern. Wenn Sie eine Sitzschale am Sitzplatz befestigen möchten, müssen wir diese aus Sicherheitsgründen vorab prüfen lassen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unser Medical Operation Center.

Darüber hinaus können Sie bis zu zwei Mobilitätshilfen (z. B. Rollstuhl oder Gehhilfe) kostenfrei entweder in der Kabine oder im Frachtraum befördern.

Services im Detail

Assistenzhunde

Ein Assistenzhund kann auf allen Strecken kostenlos mitgenommen werden. Um den Hund mit in die Kabine nehmen zu können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Auf der folgenden Seite haben wir alle Informationen zur Beförderung von Assistenzhunden für Sie zusammengefasst.

Begleitpersonen

Bitte beachten Sie, dass in folgenden Fällen eine Begleitperson notwendig ist:

  • wenn der Fluggast sich bei seiner eigenen Evakuierung nicht unterstützen kann
  • wenn der Fluggast bei Sicherheitsanweisungen mit den Flugbegleitern nicht kommunizieren kann
  • wenn der Fluggast Sicherheitsanweisungen nicht verstehen/nicht befolgen kann

Folgende Hilfen können von unseren Mitarbeitern nicht geleistet werden

  • In der Toilette Hilfestellung geben
  • Gäste heben oder tragen
  • Gästen beim Einnehmen der Mahlzeiten assistieren
  • Medikamente verabreichen oder Medikamenteneinnahme beaufsichtigen