Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Lufthansa Ihnen keine Kinderrückhaltesysteme zur Verfügung stellen kann, aber Sie dürfen als Eltern gerne für Ihre Kinder die eigenen Kindersitze oder Babytragekörbe mitführen. Bitte beachten Sie, dass das Kinderrückhaltesystem Ihr Eigentum ist und daher die Verwendung in unseren Flugzeugen auch Ihrer Verantwortung unterliegt.
Braucht man einen Kindersitz im Flieger?
Kleinkinder unter zwei Jahren können auf dem Schoß des begleitenden Erwachsenen reisen. In diesem Fall stellen die Flugbegleiter dem Erwachsenen vor dem Start einen Sicherheitsgurt für das Kind zur Verfügung.
Das Kleinkind kann auch auf einem separaten Sitzplatz reisen. Wenn das Kind unter 2 Jahre alt ist und auf einem separaten Sitzplatz reist, ist die Verwendung eines zugelassenen Kinderrückhaltesystems obligatorisch.
Grundsätzlich kann zur Erhöhung der passiven Sicherheit von Babys (0-2 Jahre) und Kindern (bis zu etwa 7 Jahren) an Bord eine Kinderrückhalteeinrichtung, ein Autokindersitz oder eine Babyschale benutzt werden. Diese müssen für das Flugzeug zugelassen sein. In diesem Fall, muss das Kind durch einen Erwachsene mit der Kinderrückhalteeinrichtung gesichert werden.
Für Kinder älter als 24 Monate steht grundsätzlich ein buchbarer Sitzplatz zu Verfügung. Einschränkungen können sich aus Luftsicherheitsgründen ergeben (z.B. Belegung von Notausgangsreihen oder bei Sitzplätzen mit Airbag System).
Aus Sicherheitsgründen sind Buchungen für Babys (unter 2 Jahren) mit eigenem Sitzplatz in der Business- und First-Class auf Langstrecken sowie in der Business-Class bestimmter Kurzstreckenflugzeuge nicht möglich.
Nutzungsbedingungen für die Verwendung von Kinderrückhaltesystemen und so genannten "Comfort Devices"
Mit der Mitnahme eines geeigneten Kinderrückhaltesystems an Bord bestätigen Sie, dass
- Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen haben.
- Sie sich vor Antritt des Fluges informieren, ob das Kinderrückhaltesystem ein für die Luftfahrt zugelassenes Produkt ist. Zur Orientierung über aktuell verfügbare Kindersitze veröffentlicht der TÜV Rheinland eine Übersicht auf seiner Website unter folgendem Link, https://www.tuv.com/landingpage/de/manufacturer-of-child-seats/ Kinderrückhaltesysteme, die nur aus Gurten bestehen, die über und/oder um die Rückenlehne des Sitzes befestigt werden, können an Bord nicht eingesetzt werden. Das Kinderrückhaltesystem muss sich ausschließlich mit dem Beckengurt des Sitzes befestigen lassen. Es besteht keine Anbindungsmöglichkeit über eine ISOFIX Vorrichtung.
- das Kinderrückhaltesystem in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand ist, Sie mit der Bedienungsanleitung des Herstellers für die Nutzung und Anbindung im Flugzeug vertraut sind und Sie das Kinderrückhaltesystem selbständig auf dem Fluggastsitz befestigen können. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihnen unsere Flugbegleiter bei der Befestigung leider nicht behilflich sein können.
- Sie sich damit einverstanden erklären, dass das Kinderrückhaltesystem als Gepäck aufgegeben wird, falls es sich nicht einwandfrei auf dem Fluggastsitz befestigen lässt.
- Sogenannte Comfort Devices, die am Passagiersitz befestigt oder im Fußraum deponiert werden (z. B. aufblasbare Würfel, Betten, Sitzflächenverlängerungen etc.), an Bord von Lufthansa aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden dürfen.
Besonderheiten bei der Reservierung und beim Check-in
Die Nutzung eines Kinderrückhaltesystems ist selbstverständlich kostenlos. Bitte beachten Sie allerdings, dass das Kinderrückhaltesystem auf einem Fluggastsitz befestigt werden muss. Für die Buchung eines eigenen Sitzplatzes für Ihr Kind unter 2 Jahren, wenden Sie sich bitte an unser Service Center. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie ein für das Flugzeug zugelassene Kinderrückhaltesystem mitbringen. Anderenfalls muss das Kind unter 2 Jahren trotz gekauften Sitzplatzes auf dem Schoß eines Erwachsenen befördert werden. Das Kinderrückhaltesystem darf andere Gäste bei einer eventuellen Evakuierung im Notfall nicht beeinträchtigen. Hieraus ergeben sich folgende Regelungen in Bezug auf Boarding und Sitzplatzzuweisung, bitte beachten Sie diese bereits beim Check-in und der Sitzplatzauswahl.
Wir empfehlen für Ihr Kind im Kinderrückhaltesystem einen Fensterplatz auszuwählen. Als begleitender Erwachsener sollten Sie in jedem Fall den Platz daneben belegen.
Sollte ein Erwachsener mit mehr als zwei Kindern bis 24 Monaten reisen muss sichergestellt sein, dass ausreichend Sitzplätze gebucht und Kinderrückhaltesysteme durch die Reisenden bereitgestellt werden.
Aus Sicherheitsgründen sind Buchungen für Babys unter 2 Jahren mit eigenem Sitzplatz in der Business- und First Class auf Langstrecken sowie in der Business Class bestimmter Kurzstrecken nicht möglich.