Einreise in den Schengen-Raum
Informationen über den freien Personenverkehr innerhalb des Schengen-Raums in Europa finden Sie hier.

Einreise in den „Schengen-Raum“ in Europa
Das Schengener Abkommen regelt den freien Personenverkehr innerhalb des Schengen-Raums. Das Abkommen ermöglicht ein einfacheres Reisen zwischen den Schengen-Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass es keine regulären Grenzkontrollen zwischen den Schengen-Staaten gibt.
Alle Reisenden (auch Kinder und Kleinkinder) müssen jedoch jederzeit ein gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass oder Personalausweis) vorweisen können. Führerscheine, Bank- und Kreditkarten oder ähnliche Dokumente werden nicht als gültige Reisedokumente oder Identitätsnachweise anerkannt.
Alle ausländischen Besucher (Nicht-EU-Bürger) dürfen sich maximal 90 Tage ab dem Tag der Einreise (innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) im Schengen-Raum aufhalten. Je nach Nationalität des Reisenden und dem Zweck des Besuchs kann ein Visum erforderlich sein.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Botschaften der Schengen-Mitgliedstaaten. Ausführliche Informationen über Einreisebestimmungen, Passvorschriften und aktuelle Änderungen in bestimmten Ländern finden Sie auch auf der Website des IATA Travel Centre.
Liste der derzeitigen Schengen-Mitgliedstaaten: