Hinweise zur Mitnahme von Kampfhunden und stumpfnasigen Tieren

Für Kampfhunde und stumpfnasige Hunde und Katzen gelten besondere Regelungen und Empfehlungen.

Sollte Ihr Tier in eine dieser Kategorien fallen, lesen Sie bitte sorgfältig die folgenden Informationen. Für die Beförderung im Frachtraum gelten außerdem die

Hinweise zur Mitnahme von Kampfhunden

Tiere, die als Kampfhunde eingestuft werden, dürfen nur in speziellen Käfigen und ausschließlich im Frachtraum transportiert werden. Eine Ausnahme gilt für Kampfhunde im Alter von 3 bis 6 Monaten. Diese können in normalen Transportbehältern transportiert werden. Ob dies in der Kabine oder im Frachtraum möglich ist, richtet sich nach den grundsätzlich für die Beförderung von Hunden geltenden Kriterien.

Bitte beachten Sie für den Transport von Kampfhunden im Frachtraum zusätzlich auch die Informationen zur Beförderung von Tieren im Frachtraum.

Beim Transport von 3 bis 6 Monate alten Kampfhunden in der Kabine beachten Sie bitte zusätzlich die Informationen zur Beförderung von Tieren in der Kabine.

Hinweise zur Mitnahme von stumpfnasigen Hunden und Katzen

Hunde und Katzen, die zu den stumpfnasigen Rassen gehören, haben anatomisch bedingt verengte Luftwege und damit einhergehend Atemnot. Der durch den Transport verursachte Stress oder hohe Temperaturen an Abflug-, Transfer- oder Zielflughafen können zu Kreislaufproblemen und damit verstärkter Atemnot führen. Ihr Tier kann dadurch ernsthafte gesundheitliche Schäden erleiden oder sogar während der Reise versterben.

Lufthansa schließt daher den Transport dieser Rassen im Frachtraum seit dem 01. Januar 2020 aus. Die Mitnahme Ihres Tiers in der Passagierkabine ist weiterhin möglich, vorausgesetzt, die Bedingungen für die Beförderung von Tieren als zusätzliches Handgepäck in der Kabine sind eingehalten.

Hunde oder Katzen, die zu den stumpfnasigen Rassen gehören, können als Luftfracht, z.B. über die Lufthansa Cargo transportiert werden.