FAQ zur Mund-Nase-Bedeckung
Anpassung der Maskenpflicht zum 1. Februar
Lufthansa greift zum Schutz der Gesundheit aller Passagiere und Mitarbeiter die Regelung des Bund-Länder-Beschlusses vom 19.01.2021 auf. Das beinhaltet auch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske. Ab dem 01.02.2021 sind bei allen Flügen von und nach Deutschland beim Boarding, an Bord und beim Verlassen des Flugzeuges ausschließlich Masken mit dem Standard FFP2, KN95 und N95 oder OP-Masken zulässig. Alltagsmasken sind dann, wie bereits Visiere und Masken mit Ventil, nicht mehr zulässig.
Aus gesundheitlichen Gründen kann weiterhin eine Ausnahme von der Maskenpflicht gemacht werden. Akzeptiert wird eine Ausnahme nur mit einem aktuellen (nicht älter als 48 Stunden) negativen Covid-19 Test in Verbindung mit einem ärztlichen Attest auf dem Lufthansa Group Formular.
Wir bedanken uns vorab, dass Sie sich an die getroffenen Maßnahmen halten und so sich und Ihre Mitreisenden schützen. Alles was Sie über die Maskentragepflicht während Ihrer Reise wissen sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Für alle Passagiere und Mitarbeiter an Bord gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske. Bei allen Flügen von und nach Deutschland sind ab dem 01.02.2021
- beim Boarding,
- an Bord und
- beim Verlassen des Flugzeuges
ausschließlich Masken mit dem Standard FFP2, KN95 und N95 oder OP-Masken zulässig.
Ausgenommen von der Verpflichtung sind in der Regel lediglich Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen. (Hinweis: Alle Passagiere, inklusive Kinder älter als 2 Jahre, sind verpflichtet, auf Flügen in die USA Gesichtsmasken zu tragen.)
Eine Ausnahme von der Tragepflicht kann nur unter Vorlage eines anerkannten negativen PCR-Testresultats (bei Reiseantritt nicht älter als 48 Stunden) und eines ärztlichen Attests auf dem entsprechendem Lufthansa Group Formular gewährt werden.
Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, kontaktieren Sie bitte unser Service Center.
Während Ihrer Reise mit Lufthansa gilt durchgehend, vom Boarding, über Ihre Zeit an Bord und beim Verlassen des Flugzeuges, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske. Tragen Sie – wie unsere Crews – auf Flügen von und nach Deutschland Ihre Maske während des gesamten Aufenthalts an Bord.
Alltagsmasken oder Community Masken sind, wie bereits Visiere (Face Shields), Masken mit Ventil, Schals und Tücher, weder an Bord noch in den Lounges zulässig.
Die Flughäfen haben Maßnahmen zur Erhöhung der Hygiene und physischer Distanz eingerichtet. Bitte beachten Sie, dass auch an Flughäfen das Tragen einer medizinischen Schutzmaske in den Geschäften und in den Transportmitteln verpflichtend ist. In vielen Flughäfen ist das Tragen einer medizinischen Maske auch in den gesamten Terminalanlagen vorgeschrieben.
Bitte halten Sie sich an die jeweils gegebenen örtlichen Instruktionen und Richtlinien. Beachten Sie auch, dass Restaurants und Geschäfte am Flughafen noch immer geschlossen sein könnten. Bitte bringen Sie idealerweise immer genügend eigene entsprechende Masken mit. Sollten Sie darüber hinaus während der Reise Ersatzbedarf haben, finden Sie auf Webseiten der jeweiligen Flughäfen Möglichkeiten zum Erwerb von Schutzmasken und Desinfektionsmittel.
Die Regelung des Bund-Länder-Beschlusses vom 19.01.2021 sieht die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken vor.
Hierbei handelt es sich um die aus dem medizinischen Alltag bekannten medizinischen Gesichtsmasken, umgangssprachlich zum Beispiel auch OP-Masken, genannt. Sie sind Medizinprodukte und wurden für den Fremdschutz entwickelt.
Des Weiteren sind Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95 zulässig. Diese partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken; Englisch für: „Filtering Face Piece“) schützen den Träger der Maske vor Tröpfchen und Aerosolen und dienen dem Fremd- und Eigenschutz.
Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist in allen Terminalanlagen verpflichtend. Viele Flughäfen schreiben das Tragen einer medizinischen Schutzmaske (Masken mit dem Standard FFP2, KN95 und N95 oder OP-Masken) vor.
In sämtlichen Wartebereichen sind Markierungen am Boden angebracht, damit der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird. In den Aufenthaltsbereichen kann nur jeder zweite Sitz genutzt werden. Plakate, digitale Anzeigen und mehrsprachige Lautsprecherdurchsagen weisen zusätzlich auf die geltenden Abstandsregeln hin. Zudem ist geschultes Personal vor Ort im Einsatz, das – wo dies nötig werden sollte – auf den Mindestabstand und auf die Maskentragepflicht aufmerksam macht.
Bei Einkäufen in den Geschäften am Flughafen bitten wir Sie, diese bargeldlos zu begleichen.
Beachten Sie, dass viele Geschäfte und Restaurants noch geschlossen haben könnten.
An den Check-in-Schaltern, Ticketcountern und überall dort, wo es direkten Kontakt zwischen Ihnen und unseren Mitarbeitern gibt, dienen Scheiben aus Plexiglas dem Gesundheitsschutz. Zusätzlich stehen zahlreiche Spender mit Handdesinfektionsmittel bereit. Oberflächen, die oft berührt werden, werden häufig und regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
An unseren Hubs können Sie sich zudem kontaktlos an entsprechenden Kiosken mit Ihrem Smartphone einchecken und kontaktlos Ihr Gepäck über den Fast Bag Drop aufgeben.
Gemeinsam tragen wir damit zur Sicherheit und Hygiene bei.
An den Check-in-Schaltern, Ticketcountern und überall dort, wo es direkten Kontakt zwischen Ihnen und unseren Mitarbeitern gibt, dienen Scheiben aus Plexiglas dem Gesundheitsschutz. Eine Maskentragepflicht herrscht für diese Kollegen daher nicht. Wo der Schutz durch eine Plexiglasscheibe nicht gewährleistet ist, herrscht auch für das Lufthansa-Personal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske.
Zusätzlich stehen zahlreiche Spender mit Handdesinfektionsmittel bereit. Oberflächen, die oft berührt werden, werden häufig und regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Durch die Möglichkeit der regelmäßigen Handdesinfektion oder eines regelmäßigen Händewaschens besteht keine Notwendigkeit, Handschuhe zu tragen.
Ja. Wenn es nötig ist, ein Ausweisbild zu vergleichen, können Sie dazu aufgefordert werden, die Maske kurz zu entfernen. Die Tragepflicht für eine medizinische Maske gilt danach weiterhin.
Während eines Druckverlusts, bei dem der Einsatz von Sauerstoffmasken nötig wird, muss die Mund-Nase-Bedeckung abgenommen werden. Die Crew wird Sie entsprechend informieren.
Im Allgemeinen ist das Risiko, sich während eines Fluges mit dem Virus zu infizieren, äußerst gering. Die Flugzeuge der Lufthansa Group Airlines sind mit Filtern ausgestattet, die die Kabinenluft reinigen. Die gesamte umgewälzte Luft wird gefiltert und von Verunreinigungen wie Staub, Bakterien und Viren aus der Kabinenluft gereinigt. Gefilterte Luft macht etwa 40 Prozent der Luft an Bord aus. Der Rest wird als Frischluft von außen zugeführt. Der Abscheidegrad dieser Filter entspricht den Normen für Filter in klinischen Operationssälen.
Dank dieser speziellen Filter ist die Kabinenluft sauberer als die Luft, die Menschen auf der Erde atmen. Hinzu kommt, dass die Luftströmung in Flugzeugen von oben nach unten erfolgt. Es gibt keine horizontale Luftströmung von Seite zu Seite oder entlang der Länge des Flugzeugs. Stand heute sind keine Fälle von Ansteckungen auf unseren Flügen bekannt.
Aus dem Grund sind Visiere (Face Shields) und Masken mit Ventil an Bord nicht zulässig. Sie lassen die Atemluft zur Seite ausströmen und stellen so keinen vergleichbaren Schutz zu einer Mund-Nase-Bedeckung dar.
Unabhängig vom aktuellen Coronavirus gibt es an Bord klare Verfahren für den Fall, dass die Kabinenbesatzung den Verdacht hat, dass ein Passagier eine ansteckende Krankheit hat. Einige dieser Verfahren umfassen unter anderem folgende Maßnahmen:
- Isolierung des Passagiers durch Umsetzen an Bord,
- Verwendung von Desinfektionsmitteln,
- Verwendung persönlicher Schutzausrüstung
- unverzügliche Meldung dieser Informationen an die Behörden am Zielort.
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