Fragen und Antworten zu den Hygienemaßnahmen
In den folgenden FAQs finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Hygienemaßnahmen am Flughafen und an Bord.
Hygienemaßnahmen am Flughafen
Während Ihrer Reise mit Lufthansa gilt durchgehend, vom Boarding, über Ihre Zeit an Bord und beim Verlassen des Flugzeuges, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske. Tragen Sie – wie unsere Crews – auf Flügen von und nach Deutschland Ihre Maske während des gesamten Aufenthalts an Bord.
Alltagsmasken oder Community Masken sind, wie auch Visiere (Face Shields), Masken mit Ventil, Schals und Tücher, an Bord nicht zulässig. Dies gilt auch für FFP2-Masken aus Stoff. Abweichungen können aufgrund nationaler Bestimmungen oder Anforderungen eines Ziellandes möglich sein.
Die Flughäfen haben Maßnahmen zur Erhöhung der Hygiene eingerichtet. Bitte beachten Sie, dass auch an Flughäfen das Tragen einer medizinischen Schutzmaske in den Geschäften und in den Transportmitteln verpflichtend sein kann. In einigen Flughäfen ist das Tragen einer medizinischen Maske auch in den gesamten Terminal-Anlagen vorgeschrieben. Bitte beachten Sie die Regeln des jeweiligen Bundeslandes.
Bitte halten Sie sich an die jeweils gegebenen örtlichen Instruktionen und Richtlinien. Beachten Sie auch, dass Restaurants und Geschäfte am Flughafen noch immer geschlossen sein könnten. Bitte bringen Sie idealerweise immer genügend eigene entsprechende Masken mit. Sollten Sie darüber hinaus während der Reise Ersatzbedarf haben, finden Sie auf Webseiten der jeweiligen Flughäfen Möglichkeiten zum Erwerb von Schutzmasken und Desinfektionsmittel.
Hierbei handelt es sich um die aus dem medizinischen Alltag bekannten medizinischen Gesichtsmasken, umgangssprachlich zum Beispiel auch OP-Masken, genannt. Sie sind Medizinprodukte und wurden für den Fremdschutz entwickelt.
Des Weiteren sind Masken der Standards FFP2, FFP3, KN95 oder N95 ohne Ventil und nicht aus Stoff zulässig. Diese partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken; Englisch für: "Filtering Face Piece") schützen den Träger der Maske vor Tröpfchen und Aerosolen und dienen dem Fremd- und Eigenschutz.
Aus gesundheitlichen Gründen kann eine Ausnahme von der Maskenpflicht gemacht werden. Akzeptiert wird eine Ausnahme nur mit einem ärztlichen Attest auf dem Lufthansa Group Formular. Bitte informieren Sie uns vor dem Boarding.
Nein. Dort wo weiterhin eine Maskenpflicht besteht, sind auch geimpfte Personen verpflichtet eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Ja. Wenn es nötig ist, ein Ausweisbild zu vergleichen, können Sie dazu aufgefordert werden, die Maske kurz zu entfernen.
Ihre Gesundheit ist uns sehr wichtig. Deshalb besteht weiterhin eine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. Wir empfehlen eine medizinische Maske mit dem Standard FFP2, KN95 und N95 ohne Ventil oder OP-Masken zu tragen.
An den Check-in-Schaltern, Ticketschaltern und überall dort, wo es direkten Kontakt zwischen Ihnen und unseren Mitarbeitern gibt, dienen Scheiben aus Plexiglas dem Gesundheitsschutz. Zusätzlich stehen zahlreiche Spender mit Handdesinfektionsmittel bereit. Oberflächen, die oft berührt werden, werden häufig und regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
An unseren Hubs in Frankfurt und München können Sie zudem an entsprechend Kiosken mit Ihrem Smartphone einchecken und Ihr Gepäck über den "Fast Bag Drop" aufgeben – vollständig kontaktlos.
An den Check-in-Schaltern, Ticketschaltern und überall dort, wo es direkten Kontakt zwischen Ihnen und unseren Mitarbeitern gibt, dienen Scheiben aus Plexiglas dem Gesundheitsschutz. Wo der Schutz durch eine Plexiglasscheibe nicht gewährleistet oder ausreichender Abstand (mind. 1,5 Meter) nicht möglich ist, herrscht auch für das Lufthansa-Personal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske.
Zusätzlich stehen zahlreiche Spender mit Handdesinfektionsmittel bereit. Oberflächen, die oft berührt werden, werden in regelmäßigen Abständen gereinigt und desinfiziert. Durch die Möglichkeit der Handdesinfektion oder eines regelmäßigen Händewaschens besteht keine Notwendigkeit, Handschuhe zu tragen.
Hygienemaßnahmen an Bord
Für alle Passagiere und Mitarbeiter an Bord gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske. Bei allen Flügen von und nach Deutschland sind seit dem 01.02.2021
- beim Boarding,
- an Bord und
- beim Verlassen des Flugzeuges
ausschließlich Masken mit dem Standard FFP2, FFP3, KN95 und N95 ohne Ventil und nicht aus Stoff oder OP-Masken zulässig. Abweichungen können aufgrund nationaler Bestimmungen oder Anforderungen eines Ziellandes möglich sein.
Ausgenommen von der Verpflichtung sind in der Regel lediglich Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen.
Alle Passagiere, inklusive Kinder älter als zwei Jahre, sind verpflichtet, auf Flügen in und ab der USA Gesichtsmasken zu tragen.
Eine Ausnahme von der Tragepflicht kann nur unter Vorlage eines ärztlichen Attests auf dem entsprechendem Lufthansa Group Formular gewährt werden.
Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, kontaktieren Sie bitte unser Service Center.
Nein, auch bereits geimpfte Personen sind verpflichtet eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Die Impfung reduziert das Risiko, eine mögliche Infektion weiterzugeben, ganz deutlich. Nichtsdestotrotz können sich auch Geimpfte infizieren und das Virus weitergeben. Durch das Tragen von Masken wird dieses Übertragungsrisiko weiter minimiert.
Leider hatten viele Menschen weltweit noch nicht die Möglichkeit, sich impfen zu lassen und sind somit für das Virus viel empfänglicher als Geimpfte. Lufthansa als globale Airline verbindet Menschen auf der ganzen Welt. Wir sehen es als unsere Verpflichtung an, auch die Menschen bestmöglich zu schützen, die noch keine Impfung erhalten konnten.
Bei allen Flügen sind seit dem 01.02.2021 beim Boarding, an Bord und beim Verlassen des Flugzeuges Masken mit dem Standard FFP2, FFP3, KN95 und N95 ohne Ventil und nicht aus Stoff sowie OP-Masken zulässig.
Alltagsmasken, Community Masken, Visiere (Face Shields) sowie Schals und Tücher sind weder an Bord noch in den Lounges zulässig.
Abweichungen können aufgrund nationaler Bestimmungen oder Anforderungen eines Ziellandes möglich sein.
Während eines Druckverlusts, bei dem der Einsatz von Sauerstoffmasken nötig wird, muss die Mund-Nase-Bedeckung abgenommen werden. Die Crew wird Sie entsprechend informieren.
Ja, Sie dürfen Handdesinfektionsmittel mitbringen. Bitte beachten Sie
dabei unbedingt die Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten.
Grundsätzlich ist das Risiko, sich während einer Flugreise mit dem
Virus anzustecken, sehr gering. Flugzeuge der Lufthansa Group Airlines
sind mit Filtern ausgestattet, die die Kabinenluft reinigen. Die gesamte
Rezirkulationsluft wird gefiltert und von Verunreinigungen wie Staub,
Bakterien und Viren aus der Kabinenluft gesäubert. Dies betrifft zirka
40 Prozent – der Rest kommt als Frischluft von außen hinzu. Die
gefilterte Luft im Flugzeug entspricht den Luftfilter-Qualitätsstandards
von Operationssälen.
Dank dieser speziellen Filter ist die Kabinenluft sauberer als die Luft, die Menschen auf der Erde atmen. Hinzu kommt, dass die Luftströmung in Flugzeugen von oben nach unten erfolgt. Es gibt keine horizontale Luftströmung von Seite zu Seite oder entlang der Länge des Flugzeugs.
Zusammen mit der Tragepflicht für eine Mund-Nase-Bedeckung tragen Luftqualität und -strömung dazu bei, uns in der der aktuellen Situation zu schützen. Während Ihrer Reise mit Lufthansa gilt durchgehend die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske. Alltagsmasken oder Community Masken sind, wie bereits Visiere (Face Shields), Masken mit Ventil, Schals und Tücher, weder an Bord noch in den Lounges zulässig.
Unsere Flugzeugkabinen werden außerdem vor und nach jedem Flug gründlich gereinigt. Die Frequenz und Intensität der Kabinenreinigung wurden zusätzlich erhöht. Das betrifft insbesondere die Tische, Armlehnen, Sicherheitsgurte, Toiletten und Türgriffe.
Unabhängig vom aktuellen Coronavirus gibt es an Bord klare Verfahren für den Fall, dass die Kabinenbesatzung den Verdacht hat, dass ein Passagier eine ansteckende Krankheit hat. Einige dieser Verfahren umfassen unter anderem folgende Maßnahmen:
- Isolierung des Passagiers durch Umsetzen an Bord,
- Verwendung von Desinfektionsmitteln,
- Verwendung persönlicher Schutzausrüstung
- unverzügliche Meldung dieser Informationen an die Behörden am Zielort.
Wir befördern keine Passagiere mit einer bestätigten Coronavirus-Infektion oder Passagiere, die sich in Quarantäne befinden. Grundsätzlich gilt, dass Passagiere mit Symptomen sich vor Reiseantritt melden sollen und unsere Mitarbeiter sind angehalten, Fluggäste mit Symptomen vom Flug auszuschließen.
Wenn ein Passagier auf einem Flug Anzeichen einer infektiösen Erkrankung zeigt, informiert das Cockpit-Personal das Lufthansa Medical Operation Center, das das zuständige Gesundheitsamt in Kenntnis setzt. Ein begründeter Verdacht besteht insbesondere dann, wenn die Symptome Husten oder Atemnot mit oder ohne Fieber auftreten oder die betreffende Person engen Kontakt mit jemandem hatte, der bestätigt am Coronavirus erkrankt ist. Tritt ein solcher Fall auf, gibt es klare Verfahren. Dazu gehören unter anderem die Isolation des betroffenen Passagiers so weit möglich durch Umsetzen an Bord und Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung durch Crew-Member.
Alle weiteren Maßnahmen nach der Landung werden vom Gesundheitsamt oder dem entsprechenden flughafenmedizinischen Dienst festgelegt.
Tritt der Verdacht einer Infektion mit Covid 19 bzw. die Bestätigung der Infektion eines Passagiers mit dem Virus nach dem Flug auf, informiert uns das zuständige Gesundheitsamt. Wir sind verpflichtet, gemäß Infektionsschutzgesetz die Kontaktdaten der Passagiere und Crewmitglieder des entsprechenden Flugs an den Amtsarzt zu übermitteln. Dieser entscheidet, welche Maßnahmen ergriffen werden. Hierzu gibt es in Europa die sogenannten RAGIDA-Leitlinien, die das weitere Vorgehen definieren. Auch die Crewmitglieder des entsprechenden Flugs werden informiert, zusätzlich wird der arbeitsmedizinische Dienst der Lufthansa involviert. Gemeinsam wird über das weitere Vorgehen entschieden. Die Verfahren werden auch bei anderen Infektionskrankheiten angewendet, wenn nach einem Flug eine entsprechende Erkrankung eines Passagiers festgestellt wird.
Nein, dies muss vom Gesundheitsamt erfolgen, alles andere wäre ein Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben.
In diesen besonderen Zeiten legen wir, wie auch unsere Joint-Venture-Partner, allen Wert darauf, dass Sie sich an Bord wohl und sicher fühlen.
Sämtliche Maßnahmen, die unsere Partner jeweils
für Sie getroffen haben und was Sie persönlich auf dem Anschlussflug und
Umsteigeflughafen beachten sollten, finden Sie hier – damit Sie sicher
weiterfliegen:
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