Informationen über den freien Personenverkehr innerhalb des Schengen-Raums in Europa finden Sie hier.

Einreise in den „Schengen-Raum“ in Europa
Das Schengen Abkommen regelt die Bewegungsfreiheit von Personen innerhalb des Schengen Gebiets. Das Abkommen vereinfacht Reisen zwischen Schengen Mitgliedsstaaten. Das bedeutet, dass innerhalb der Schengen Staaten keine regulären Grenzkontrollen stattfinden.
Trotzdem müssen alle Reisenden (auch Kinder und Babies) jederzeit ein gültiges Reisedokument vorweisen können (zB Pass oder Personalausweis). Führerscheine, Bank oder Kreditkarten oder ähnliche Dokumente werden nicht als gültige Reisedokumente und Identitätsbeweis akzeptiert.
Alle ausländischen Besucher (keine EU Bürger) dürfen maximal 90 Tage ab dem Tag der Ankunft (Innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) im Schengen Raum bleiben. Eine Aufenthaltsgenehmigung (Visa) könnte je nach Nationalität des Reisenden und je nach Zweck der Reise notwendig sein.
Mehr Informationen erhalten Sie bei jeder Schengen Mietgliedstaats Botschaft. Detailierte Informationen über Einreisebestimmungen, Pass Vorschriften und Neuerungen in manchen Ländern sind auch auf der IATA Reisecenter Website verfügbar.