Handgepäckregeln bei Lufthansa

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wie viele Handgepäckstücke Sie Ihrer Reiseklasse entsprechend mitnehmen dürfen, welche Gegenstände im Handgepäck transportiert werden müssen und wie Sie Ihr Handgepäck platzsparend in der Kabine verstauen.
Aktuelle Handgepäckregelung
Wir bitten Sie, mit möglichst wenig Handgepäck zu reisen. Bitte bedenken Sie bereits beim Packen, dass Sie die Hinweise zu gefährlichen Gegenständen im aufgegebenen Gepäck berücksichtigen.
Bitte informieren Sie sich auch zu den landesspezifischen Bestimmungen.
Mehr Komfort - weniger Handgepäck
Für einen reibungslosen Einsteigevorgang, mehr Stauraum an Bord und einen pünktlichen Abflug ist es notwendig, dass Ihr Handgepäck den Bestimmungen entspricht. Daher überprüfen wir an den Abflughäfen Ihr Handgepäck auf die erlaubten Maße, Menge und Gewicht.
Bitte beachten Sie, dass Lufthansa die Einhaltung der Handgepäckregeln beim Einsteigen ins Flugzeug überprüft. Zu großes oder zu schweres Handgepäck wird am Gate abgenommen und kostenpflichtig in den Frachtraum verladen. Die Gebühren hierfür sind am Gate bedeutend höher als in der Check-in-Halle und können nur mit einer Kreditkarte beglichen werden.
Bei stark frequentierten Flügen müssen Sie möglicherweise auch regelkonformes Handgepäck vor dem Einsteigen am Gate aufgeben.
Bitte achten Sie in beiden Fällen darauf, dass Sie Ihre persönlichen Gegenstände wie Wertsachen und Medikamente mit in die Kabine nehmen. Auch Geräte wie Mobiltelefone und Tablets, Powerbanks oder E-Zigaretten, die Akkus und Batterien enthalten, dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden.
Video: zeigt einen gepackten Koffer für das Handgepäck.
Als Handgepäck können Sie einerseits ein Gepäckstück wie einen Trolley, einen kompakt faltbaren Kinderbuggy oder einen faltbaren Kleidersack mitnehmen bzw. zwei in der Business oder First Class.
Maße für Handgepäck: max. 55 x 40 x 23 cm
Maße für faltbare Kleidersäcke: max. 57 x 54 x 15 cm

1 Handgepäckstück bis zu 8 kg

1 Handgepäckstück bis zu 8 kg

2 Handgepäckstücke je bis zu 8 kg

2 Handgepäckstücke je bis zu 8 kg
- Für größere Handgepäckstücke, wie beispielsweise Trolleys, nutzen Sie bitte das Staufach über Ihrem Sitzplatz.
- Bitte verstauen Sie persönliche Gegenstände wie Laptop-, Einkaufs- oder Handtaschen unter Ihrem Vordersitz.
- Jacken und Mäntel können Sie ganz einfach am Garderobenhaken Ihres Vordersitzes aufhängen.
- Bitte beachten Sie, dass die Staufächer über den Notausgangsreihen den dort sitzenden Passagieren vorbehalten sind.

Ein weiteres kleines Gepäckstück (max. x=30 cm y=40 cm z=10 cm, z. B. Handtasche, Laptoptasche).

Pro Kind entweder einen Babytragekorb, Kindersitz oder faltbaren Kinderwagen.
Sogenannte "Pocket Buggies" können Sie im Rahmen Ihrer erlaubten Handgepäckmenge an Bord nehmen, wenn sie entsprechend verpackt und nicht mehr als Kinderwagen erkennbar sind weitere Informationen.

Mobilitätshilfen wie Rollstühle oder orthopädische Hilfsmittel.
Für den Transport der Musikinstrumente im Handgepäck gelten spezielle Regeln. Bitte informieren Sie sich darüber hier.
Bei einigen Flügen mit Lufthansa Regional oder bei länderspezifischen Abweichungen (Flüge ab Italien, Indien und den USA) müssen Gäste der First und Business Class ihr zweites Handgepäckstück aufgeben.
Bei fast allen Flügen mit Lufthansa Regional können Reisende ihr Handgepäck bis zum Einsteigen behalten und nehmen es direkt beim Aussteigen an der Flugzeugtreppe wieder in Empfang.
Größere Handgepäckstücke transportiert Lufthansa im Frachtraum innerhalb der Freigepäckmengen. Werden die zulässigen Freigepäckmengen in Anzahl, Abmessung und/oder Gewicht überschritten, gelten die folgenden Pauschalpreise für Übergepäck.
Wenn Sie Handgepäck nachträglich aufgeben, nehmen Sie bitte alle Gegenstände aus dem Gepäckstück heraus, die im Frachtraum nicht transportiert werden dürfen.
Persönliche Dokumente, Medikamente, Wertsachen, Mobiltelefone und Laptops sollten ebenfalls nur im Handgepäck mitgeführt werden.
Bitte nutzen Sie zum Verstauen des Handgepäcks auch den Platz unter den Vordersitzen. Davon ausgenommen sind Sitzplatzreihen, die an einem Notausgang liegen.
Für Flüssigkeiten im Handgepäck gelten bei Flügen innerhalb der EU und Anschlussflügen ab der EU (auch innerdeutsche) folgende Bestimmungen:
- Behälter mit Flüssigkeiten und gelartigen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (aufgedruckte Höchstfüllmenge).
- Ein Plastikbeutel (transparent, wieder verschließbar, max. 1 Liter) pro Person für alle Produkte.
- Der Beutel wird bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt.
- Flüssige Duty-Free Waren, die an einem internationalen Flughafen oder an Bord eines Flugzeugs außerhalb der EU eingekauft wurden, dürfen bei einer Umsteigeverbindung über einen EU-Flughafen in einem manipulationssicheren, zertifizierten Beutel transportiert werden. Der Verkaufsbeleg muss darin liegen und der Beutel von der Verkaufsstelle versiegelt werden.
- Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung) können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden und werden ebenfalls der Sicherheitskontrolle vorgelegt.
Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
Bitte nehmen Sie Ihre Flüssigkeiten an der Sicherheitskontrolle aus dem Handgepäck und legen diese separat vor. In Ausnahmefällen können Flüssigkeiten für die Kontrolle geöffnet und aus den zugehörigen Umverpackungen genommen werden.
Die Regelungen werden durch den Gesetzgeber getroffen. Die lokale Auslegung der EU-Verordnung obliegt den lokal zuständigen Behörden. Lufthansa hat hierauf keinen Einfluss.
Bitte informieren Sie sich zusätzlich vor Ihrer Flugreise auf der Webseite des entsprechenden Flughafens, welche Bestimmungen an Ihrem Abflughafen gelten.
Bei der Buchung einer Reise mit mehreren Fluggesellschaften gelten die Handgepäckregeln der Fluggesellschaft, welche den jeweiligen Flug durchführt.
Beispiel:
Sie haben Flüge von Wien nach Johannesburg mit Umstieg in München gebucht:
- Von Wien nach München mit der Flugnummer OS 1152 (OS = Austrian Airlines) durchgeführt von Lufthansa.
- Weiter von München nach Johannesburg mit der Flugnummer LH 9542 (LH = Lufthansa) durchgeführt von South African Airways.
In unserem Beispiel richten sich die Handgepäckbestimmungen des ersten Fluges von Wien nach München nach den Handgepäckregeln der Lufthansa und des zweiten Fluges von München nach Johannesburg nach den Handgepäckregeln von South African Airways.
Bitte überprüfen Sie die Handgepäckregelungen auf den Internetseiten der jeweiligen Fluggesellschaften vor Ihrer Reise und richten Sie sich nach den jeweils restriktivsten Regeln der beteiligten Fluggesellschaften.
Aus Sicherheitsgründen sind bestimmte Artikel im Handgepäck verboten.
Detaillierte Informationen über die Bedingungen für die Mitnahme gefährlicher Gegenstände erhalten Sie hier.
Die Liste verbotener Gegenstände gemäß EU-Verordnung 2015/1998 finden Sie hier.
Waffenimitate, spitze, scharfe oder stumpfe Gegenstände (z.B. Scheren mit einer Klinge länger als 6 cm, Taschenmesser, Baseballschläger, Bügeleisen, Schlittschuhe) dürfen im Handgepäck nicht mitgenommen werden. Diese Gegenstände dürfen nur im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
Die US-Luftsicherheitsbehörde (TSA) hat die Sicherheitsregeln für Flüge in die USA ab 30. Juni 2018 angepasst. Die Liste verbotener Gegenstände wurde neben den bestehenden Einschränkungen für Flüssigkeiten (1 l max., 100 ml pro Einzelbehälter) um Pulver oder pulverähnliche Substanzen erweitert. Pulver oder pulverähnliche Substanzen in Summe mit mehr als 350 ml Volumen zur Mitnahme im Handgepäck sind grundsätzlich nicht mehr gestattet. Pulver oder pulverähnliche Substanzen mit weniger als 350 ml Volumen können ebenfalls von der Mitnahme im Handgepäck ausgeschlossen sein, z. B. wenn Zweifel an der Identität des Stoffes bestehen. Deshalb empfiehlt Lufthansa allen Fluggästen mit Reiseziel USA, auf die Mitnahme von Pulver oder pulverähnlichen Substanzen entweder vollständig zu verzichten oder im aufgegebenen Reisegepäck zu verstauen.