FAQ zur Mund-Nase-Bedeckung
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Bord und am Flughafen ist für alle verpflichtend. Danke, dass Sie sich daran halten und so sich und Ihre Mitreisenden schützen. Alles was Sie über die Maskentragepflicht während Ihrer Reise wissen sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Ja – die Tragepflicht für eine Mund-Nase-Bedeckung gilt für alle Passagiere und Mitarbeiter an Bord.
Ausgenommen von der Verpflichtung sind lediglich Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen.
Eine Ausnahme von der Tragepflicht akzeptieren wir nur unter Vorlage eines anerkannten negativen PCR-Testresultats und eines ärztlichen Attests auf dem entsprechendem Lufthansa Group Formular. Das PCR-Testergebnis darf vor jeweiligem Reiseantritt des Hin- und Rückfluges nicht älter als 48 Stunden sein. Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, kontaktieren Sie bitte unser Service Center.
Während Ihrer Reise mit Lufthansa gilt eine Maskentragepflicht. Tragen Sie – wie unsere Crews – Ihre Maske während des gesamten Aufenthalts an Bord.
Visiere (Face Shields), Masken mit Ventil, Schals und Tücher sind an Bord und in den Lounges nicht zulässig, da sie die Atemluft zur Seite ausströmen lassen und keinen vergleichbaren Schutz darstellen.
Auch die Flughäfen haben Maßnahmen zur Erhöhung der Hygiene und physischer Distanz eingerichtet. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist auch am Flughafen verpflichtend.
Bitte halten Sie sich an die jeweils gegebenen örtlichen Instruktionen und Richtlinien. Bitte beachten Sie auch, dass Restaurants und Geschäfte am Flughafen noch immer geschlossen sein könnten. Bitte prüfen Sie dafür die Webseiten der jeweiligen Flughäfen.
Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist in den Terminalanlagen verpflichtend. In sämtlichen Wartebereichen sind Markierungen am Boden angebracht, damit der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird. In den Aufenthaltsbereichen kann nur jeder zweite Sitz genutzt werden. Plakate, digitale Anzeigen und mehrsprachige Lautsprecherdurchsagen weisen zusätzlich auf die geltenden Abstandsregeln hin. Zudem ist geschultes Personal vor Ort im Einsatz, das – wo dies nötig werden sollte – auf den Mindestabstand und auf die Maskentragepflicht aufmerksam macht.
Bei Einkäufen in den Geschäften am Flughafen bitten wir Sie, diese bargeldlos zu begleichen.
An den Check-in-Schaltern, Ticketcountern und überall dort, wo es direkten Kontakt zwischen Ihnen und unseren Mitarbeitern gibt, dienen Scheiben aus Plexiglas dem Gesundheitsschutz. Zusätzlich stehen zahlreiche Spender mit Handdesinfektionsmittel bereit. Oberflächen, die oft berührt werden, werden häufig und regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
An unseren Hubs können Sie sich zudem kontaktlos an entsprechenden Kiosken mit Ihrem Smartphone einchecken und kontaktlos Ihr Gepäck über den Fast Bag Drop aufgeben.
An den Check-in-Schaltern, Ticketcountern und überall dort, wo es direkten Kontakt zwischen Ihnen und unseren Mitarbeitern gibt, dienen Scheiben aus Plexiglas dem Gesundheitsschutz. Eine Maskentragepflicht herrscht für diese Kollegen daher nicht. Wo der Schutz durch eine Plexiglasscheibe nicht gewährleistet ist, herrscht auch für das Lufthansa-Personal die Maskentragepflicht.
Zusätzlich stehen zahlreiche Spender mit Handdesinfektionsmittel bereit. Oberflächen, die oft berührt werden, werden häufig und regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Durch die Möglichkeit der regelmäßigen Handdesinfektion oder eines regelmäßigen Händewaschens besteht keine Notwendigkeit, Handschuhe zu tragen.
An unseren Hubs können Sie sich zudem kontaktlos an entsprechenden Kiosken mit Ihrem Smartphone einchecken und kontaktlos Ihr Gepäck über den Fast Bag Drop aufgeben.
Ja. Wenn es nötig ist, ein Ausweisbild zu vergleichen, können Sie dazu aufgefordert werden, die Maske kurz zu entfernen. Die Tragepflicht für den Mund-Nase-Schutz gilt danach weiterhin.
Während eines Druckverlusts, bei dem der Einsatz von Sauerstoffmasken nötig wird, muss die Mund-Nase-Bedeckung abgenommen werden. Die Crew wird Sie entsprechend informieren.
Im Allgemeinen ist das Risiko, sich während eines Fluges mit dem Virus zu infizieren, äußerst gering. Die Flugzeuge der Lufthansa Group Airlines sind mit Filtern ausgestattet, die die Kabinenluft reinigen. Die gesamte umgewälzte Luft wird gefiltert und von Verunreinigungen wie Staub, Bakterien und Viren aus der Kabinenluft gereinigt. Die gefilterte Luft macht etwa 40 Prozent der Luft an Bord aus. Der Rest wird als Frischluft von außen zugeführt. Der Abscheidegrad dieser Filter entspricht den Normen für Filter in klinischen Operationssälen. Dank dieser speziellen Filter ist die Kabinenluft sauberer als die Luft, die Menschen auf der Erde atmen. Hinzu kommt, dass die Luftströmung in Flugzeugen von oben nach unten erfolgt. Es gibt keine horizontale Luftströmung von Seite zu Seite oder entlang der Länge des Flugzeugs. Stand heute sind keine Fälle von Ansteckungen auf unseren Flügen bekannt.
Daher sind Visiere (Face Shields) und Masken mit Ventil an Bord nicht zulässig. Sie lassen die Atemluft zur Seite ausströmen und stellen so keinen vergleichbaren Schutz zu einer Mund-Nase-Bedeckung dar.
Unabhängig vom aktuellen Coronavirus gibt es an Bord klare Verfahren für den Fall, dass die Kabinenbesatzung den Verdacht hat, dass ein Passagier eine ansteckende Krankheit hat. Einige dieser Verfahren umfassen unter anderem folgende Maßnahmen: Isolierung des Passagiers durch Umsetzen an Bord, Verwendung von Desinfektionsmitteln, Verwendung persönlicher Schutzausrüstung für die Besatzungsmitglieder, unverzügliche Meldung dieser Informationen an die Behörden am Zielort.
FFP2-Masken haben einen relativ hohen Atemwegswiderstand, der Menschen mit Vorerkrankungen gesundheitliche Probleme bereiten kann. Außerdem haben selbst gesunde Personen häufig Probleme, diese Maske einen ganzen Flug lang zu tragen. Unser Schutzkonzept sieht universelles Maskentragen vor. Damit schützt jeder seine Mitreisenden. Sollten Sie für sich persönlich entscheiden, FFP2-Masken an Bord zu tragen, dürfen Sie dies selbstverständlich tun. Bitte beachten Sie, dass diese Masken kein Ausatemventil haben dürfen, da ansonsten die Schutzwirkung der Masken für ihre Mitreisenden eingeschränkt wird. Bedenken Sie bitte den erhöhten Atemwegswiderstand und nehmen Sie sich ggf. andere Masken mit an Bord, falls Sie die FFP2-Maske während des gesamten Fluges nicht tragen können.
Die italienischen Behörden erlauben Reisenden lediglich das Tragen von chirurgischen Masken oder FFP2/FFP3 Masken (ohne Ventil). Stoffmasken sind nicht erlaubt.
Schutzmaßnahmen auf einen Blick

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