FAQ zur Hygiene an Bord
Was Lufthansa in diesen besonderen Zeiten dafür tut, dass Sie ohne Angst vor einer Ansteckung reisen können, das beantworten Ihnen die folgenden FAQs.
Grundsätzlich ist das Risiko, sich während einer Flugreise mit dem Virus anzustecken, sehr gering. Flugzeuge der Lufthansa Group Airlines sind mit Filtern ausgestattet, die die Kabinenluft reinigen. Die gesamte Rezirkulationsluft wird gefiltert und von Verunreinigungen wie Staub, Bakterien und Viren aus der Kabinenluft gesäubert. Dies betrifft zirka 40 Prozent – der Rest kommt als Frischluft von außen hinzu. Die gefilterte Luft im Flugzeug entspricht den Luftfilter-Qualitätsstandards von Operationssälen. Darüber hinaus findet die Luftströmung in Flugzeugen von oben nach unten statt. Eine horizontale Luftströmung seitwärts oder in Längsrichtung findet nicht statt.
Zusammen mit der Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckungen tragen Luftqualität und -strömung dazu bei, uns in der der aktuellen Situation zu schützen. Visiere (Face Shields), FFP2 Masken mit Ventil, Schals und Tücher sind daher an Bord nicht zulässig. Sie lassen die Atemluft stark zur Seite ausströmen und stellen so keinen vergleichbaren Schutz dar.
Stand heute sind keine Fälle von Ansteckungen auf unseren Flügen bekannt.
Wir befördern keine Passagiere mit einer bestätigten Coronavirus-Infektion oder Passagiere, die sich in Quarantäne befinden. Grundsätzlich gilt, dass Passagiere mit Symptomen sich vor Reiseantritt melden sollen und unsere Mitarbeiter sind angehalten, Fluggäste mit Symptomen vom Flug auszuschließen.
Wenn ein Passagier auf einem Flug Anzeichen einer infektiösen Erkrankung zeigt, informiert das Cockpit-Personal das Lufthansa Medical Operation Center, das das zuständige Gesundheitsamt in Kenntnis setzt. Ein begründeter Verdacht besteht insbesondere dann, wenn die Symptome Husten oder Atemnot mit oder ohne Fieber auftreten oder die betreffende Person engen Kontakt mit jemandem hatte, der bestätigt am Coronavirus erkrankt ist. Tritt ein solcher Fall auf, gibt es klare Verfahren. Dazu gehören unter anderem die Isolation des betroffenen Passagiers so weit möglich durch Umsetzen an Bord und Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung durch Crew-Member.
Alle weiteren Maßnahmen nach der Landung werden vom Gesundheitsamt oder dem entsprechenden flughafenmedizinischen Dienst festgelegt.
Tritt der Verdacht einer Infektion mit Covid 19 bzw. die Bestätigung der Infektion eines Passagiers mit dem Virus nach dem Flug auf, informiert uns das zuständige Gesundheitsamt. Wir sind verpflichtet, gemäß Infektionsschutzgesetz die Kontaktdaten der Passagiere und Crewmitglieder des entsprechenden Flugs an den Amtsarzt zu übermitteln. Dieser entscheidet, welche Maßnahmen ergriffen werden. Hierzu gibt es in Europa die sogenannten RAGIDA-Leitlinien, die das weitere Vorgehen definieren. Auch die Crewmitglieder des entsprechenden Flugs werden informiert, zusätzlich wird der arbeitsmedizinische Dienst der Lufthansa involviert. Gemeinsam wird über das weitere Vorgehen entschieden. Die Verfahren werden auch bei anderen Infektionskrankheiten angewendet, wenn nach einem Flug eine entsprechende Erkrankung eines Passagiers festgestellt wird.
Nein, dies muss vom Gesundheitsamt erfolgen, alles andere wäre ein Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben.

Reisen und Corona
Ihre Sicherheit steht bei Lufthansa an erster Stelle. Deshalb finden Sie hier die wichtigsten Informationen zu Ihrer Reiseplanung.

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Hygienemaßnahmen
Auch in diesen besonderen Zeiten legen wir Wert darauf, dass Sie sich bei Ihrem Flug wohl fühlen.