Frankfurt, Oktober 2024
Herausgeber: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
Frankfurt, Oktober 2024
Herausgeber: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
Die Beförderung von Fahrgästen und Gepäck im Linienverkehr der Lufthansa Express Busse unterliegt den Allgemeinen Beförderungsbedingungen gemäß der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedV). Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BB Bus) gelten ergänzend und ggf. abweichend.
Der einzige Vertragspartner des Fahrgastes ist die Deutsche Lufthansa AG (Beförderungsunternehmen). Die Fahrten werden von Kooperationspartnern (Subunternehmern) der Deutschen Lufthansa AG durchgeführt.
Die Begriffe „Flug“, „Flugzeug“ oder „Flugreise“ beziehen sich nur auf Flüge, die bei der Deutschen Lufthansa AG oder einem Unternehmen der Lufthansa Group gebucht wurden oder von einem dieser Unternehmen durchgeführt werden.
Fahrgäste sind nur dann zur Beförderung berechtigt, wenn eine gültige Buchung (elektronisches Ticket oder etix®) auf den Namen des Fahrgastes und für eine bestimmte Strecke zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgestellt wurde.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Nachweis Ihrer Buchung (Fahrausweis) einen lesbaren Ausdruck Ihrer Bordkarte oder eine elektronische Version auf einem Mobilgerät mitbringen müssen. Sie müssen auch einen Identitätsnachweis vorlegen können. Die Bordkarte in Verbindung mit einem gültigen Personenausweis gilt als Fahrausweis für den Lufthansa Express Bus.
2.1. Die Beförderung muss vor Fahrtantritt auf Lufthansa.com oder im Reisebüro gebucht und bezahlt werden. Eine Zahlung des Fahrpreises im Bus ist nicht möglich. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Bestätigung der Buchung zustande.
2.2. Der Fahrausweis ist nicht übertragbar. Wird der Fahrausweis jedoch von einem anderen als dem zur Beförderung oder zur Erstattung Berechtigten vorgelegt, so haftet das Beförderungsunternehmen dem zur Beförderung oder Erstattung Berechtigten nicht, wenn das Unternehmen in gutem Glauben die Beförderung durchgeführt oder eine Erstattung gewährt hat.
3.1. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Fahrausweis, in diesen Geschäftsbedingungen oder den anwendbaren Tarifen ist ein Fahrausweis ein Jahr, gerechnet vom Buchungsdatum, gültig.
3.2. Sofern es sich um die Buchung einer Busbeförderung ohne Verbindung mit einer Flugreise handelt, ist die Beförderung innerhalb dieses Zeitraums gegen eine Gebühr von 20,00 EUR umbuchbar bzw. bei ungenutzten Fahrten erstattbar.
3.3. Bei Gruppenbuchungen (ab 10 Fahrgäste) behält sich das Beförderungsunternehmen das Recht vor, bei kurzfristigen Stornierungen (bis zu drei Tage vor Abreise) eine Stornierungsgebühr zu erheben. Diese belaufen sich bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Abfahrt auf 50 %, und bei einer Stornierung am Reisetag auf 100 % des Fahrpreises. Dem Fahrgast ist es unbenommen nachzuweisen, dass der Schaden des Beförderungsunternehmens geringer ist als dieser Betrag.
3.4. Wird die Busbeförderung in Verbindung mit einem Flug gebucht, gelten für die Busbeförderung die für die Flugbuchung geltenden Umbuchungs- und Erstattungsbedingungen sowie die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB, Passage).
4.1. Unerhebliche Fahrplanänderungen, die nach Vertragsschluss wirksam werden und vom Beförderer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, berechtigen den Fahrgast nicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Als unerheblich gelten Änderungen von bis zu 120 Minuten. Eine erhebliche Fahrplanänderung berechtigt den Fahrgast zum Rücktritt vom Busbeförderungsvertrag.
4.2. Der Fahrgast muss rechtzeitig, d. h. spätestens zu der vom Beförderungsunternehmen angegebenen Zeit, oder, sofern keine bestimmte Zeit angegeben wurde, spätestens 15 Minuten vor Abfahrt an der Bushaltestelle oder an dem vom Beförderungsunternehmen angegebenen Abfertigungsort erscheinen.
4.3. Das Beförderungsunternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der Fahrgast nicht rechtzeitig eintrifft, seine Buchung nicht nachweisen oder keinen gültigen Ausweis vorlegen kann. Es haftet dem Fahrgast nicht für Schäden oder Aufwendungen, welche daraus entstehen, dass der Fahrgast diese Bestimmungen nicht befolgt.
5.1. Fahrgäste müssen sich selbst über alle Einreisebestimmungen/Reisebedingungen informieren und die erforderlichen Dokumente und Ausweise mit sich führen. Die Beförderung kann im Falle einer Nichteinhaltung verweigert werden. Lufthansa übernimmt keine Verantwortung für die Rück- oder Weiterbeförderung in Falle fehlender Dokumente.
5.2.Fahrgäste sollten zu ihrer eigenen Sicherheit auf ihren Sitzplätzen bleiben und während der Fahrt nicht umherlaufen. Sofern Anschnallgurte vorhanden sind, besteht für alle Fahrgäste Anschnallpflicht.
5.3 Anweisungen des Fahrpersonals zum Fahrbetrieb sind unbedingt zu befolgen. Das Fahr- und Abfertigungspersonal ist berechtigt, die Beförderung von Personen zu verweigern, die sichtbar unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer Drogen stehen. Dasselbe gilt für Fahrgäste, die die Sicherheit anderer Fahrgäste gefährden oder eine erhebliche negative Auswirkung auf das Wohlbefinden anderer Fahrgäste haben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine alternative Beförderung.
5.3. Rauchen ist im Bus nicht gestattet. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur gestattet, wenn dadurch die anderen Fahrgäste nicht gestört werden und der Bus nicht verunreinigt oder beschädigt wird.
5.4. Das Beförderungsunternehmen ist berechtigt, von Fahrgästen, die vorsätzlich oder fahrlässig einen Bus verschmutzen, eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR zu verlangen, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Sollte die Reinigung nachweislich teurer ausfallen, kann das Beförderungsunternehmen eine höhere Entschädigung für den Schaden verlangen.
5.5. Die Abschnitte 3 und 4 der BefBedV bleiben unberührt.
Die Beförderung von alleinreisenden Kindern unter 12 Jahren ist ausgeschlossen. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Elternteils oder einer mindestens 18 Jahre alten Person reisen. Lufthansa trägt keine Verantwortung für die Aufsicht alleinreisender Minderjähriger.
7.1. Hilfestellung bei der Buchung eines Lufthansa Fluges oder einer Fahrt mit dem Lufthansa Express Bus finden Sie unter: https://www.lufthansa.com/de/de/barrierefrei-reisen
Wird zum Zeitpunkt der Buchung Hilfeleistung beantragt, gilt eine Bestätigung oder Ablehnung dieser Hilfeleistung sowohl für den Flugabschnitt als auch für den Busabschnitt. Für die Busstrecke ist zu beachten, dass die Betreuung nur am Flughafen erfolgen kann.
Bitte beachten Sie, dass Reisende mit eingeschränkter Mobilität selbstständig, mit Unterstützung der Fahrer, in den Bus ein- und aussteigen und zu ihrem Sitzplatz gelangen müssen. Rollstühle können nur mitgenommen werden, wenn sie zusammengefaltet und im Laderaum verstaut werden können.
7.2.
Flughafen Frankfurt: Ein Betreuungsdienst für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität wird auf dem Frankfurter Flughafen von FraCareServices kostenlos angeboten. Dieser Service muss mindestens 48 Stunden vor Abflug über Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro gebucht werden. Sie können nicht direkt über FraCareServices buchen. Weitere Informationen zu diesen Services finden Sie unter dem folgenden Link:https://www.fracareservices.com/deutsch/ihre-reise/unsere-leistungen/Der Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet
Wenn Sie mit dem Lufthansa Express Bus zum Flughafen Frankfurt reisen, wenden Sie sich bitte ca. 30 Minuten vor der Ankunft des Busses an den FraCareServices-Betreuungsservice und teilen Sie den Mitarbeitenden die genaue Ankunftszeit des Busses am Flughafen mit. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Betreuungsservice bei Ankunft des Busses zur Verfügung steht. Die direkte Telefonnummer von FRACares erhalten Sie vor Abfahrt des Busses von unseren Busfahrern.
Flughafen München: Ein Betreuungsdienst für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität wird auf dem Flughafen München vom Mobility Service kostenlos angeboten. Dieser Service muss mindestens 48 Stunden vor Abflug über Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro gebucht werden. Eine Anmeldung direkt beim Mobility Service ist nicht möglich. Weitere Informationen zu diesen Services finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.munich-airport.de/barrierefreies-reisen-89780Der Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet
Wenn Sie mit dem Lufthansa Express Bus zum Flughafen München reisen, kontaktiert unser Busunternehmen ca. 30 Minuten vor Ankunft des Busses in München den Betreuungsdienst Mobility Service und teilt die genaue Ankunftszeit des Busses am Flughafen mit. Damit möchten wir sicherstellen, dass der Betreuungsdienst bei Ankunft des Busses zur Verfügung steht.
7.3. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der An-/Abreise vom/zum Flughafen um einen Bus handelt. Aufgrund der Bauart der Fahrzeuge und der vorgegebenen Infrastruktur ist es nicht immer möglich, Personen mit eingeschränkter Mobilität beim Ein- und Aussteigen sowie während der Beförderung im Bus auf sichere und betrieblich umsetzbare Weise zu unterstützen. Reisende müssen deshalb selbstständig in den Bus einsteigen, aus diesem aussteigen und zu ihrem Sitzplatz gelangen können. Rollstühle können nur mitgenommen werden, wenn sie zusammengefaltet und im Laderaum verstaut werden können.
München: Fahrgäste, die nicht selbständig laufen und Treppen steigen können und daher in ihrem Rollstuhl sitzend transportiert werden müssen (WCHC-Gäste), müssen für den Flug ab München eine Hilfeleistung mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise anfordern. Für die Busfahrt nach München und zurück können wir eine Beförderung in Kooperation mit unserem Busunternehmen anbieten. Bitte geben Sie bei der Buchung Ihre Kontaktdaten an, damit Lufthansa und/oder unser Busunternehmen Sie kontaktieren können, um eine mögliche Beförderung (Platz-/Unterstützungsbedarf) zu besprechen.
8.1. Jeder Fahrgast darf ein Gepäckstück mit einem Gewicht von maximal 23 kg und ein Gepäckstück als Handgepäck mit einem Gewicht von maximal 8 kg mitführen. Das Handgepäck muss in die Gepäckablage über den Sitzen passen und darf die maximale Größe von 50 x 30 x 20 cm nicht überschreiten.
8.2. Persönliche Dokumente, Medikamente, Wertsachen, Mobiltelefon und Laptop sollten im Fahrgastraum mitgeführt werden. Zusätzlich zu einem Handgepäckstück können Fahrgäste ein zusätzliches Gepäckstück (max. 30 × 40 × 10 cm, z. B. eine Handtasche oder Laptoptasche), eine Babytrage bzw. einen Kinderautositz oder einen faltbaren Kinderwagen pro mitreisendem Kind sowie Rollstühle/Mobilitätshilfen (siehe Punkt 7.3.) mitführen.
8.3. Taschen oder größere Gegenstände wie Kinderwagen oder Rollstühle/größere Mobilitätshilfen dürfen nicht im Fahrgastraum transportiert werden, sondern müssen in den Kofferraum geladen werden. Gegenstände sind zum Schutz gegen Verschmutzung oder Beschädigung geeignet zu verpacken.
8.4. Sofern die Busbeförderung der Anschluss-, Ab- oder Weiterreise mit einem Flugzeug dient, gelten die für den jeweils gebuchten Flug geltenden Gepäckbestimmungen auch für die Busbeförderung. Es gilt eine Ausnahme für Handgepäck (siehe Punkt 8.1.).
8.5. Zusätzliches Gepäck, Übergepäck, Sondergepäck oder große Gepäckstücke können nur befördert werden, wenn die Busbeförderung in Verbindung mit einem Flug gebucht wurde und das Gepäck zur Beförderung auf dem Flug angemeldet und von der Fluggesellschaft bestätigt wurde. Die Preise für Übergepäck werden an der Gepäckabgabe am Flughafen berechnet. Eine Übersicht über die aktuell gültigen Übergepäckpreise finden Sie unter http://www.lufthansa.com/de/de/uebergepaeck.
8.6. Gepäck, das die in den Beförderungsbedingungen geregelten Voraussetzungen nicht erfüllt oder den Sicherheitsanforderungen nach § 11 BefBedV nicht entspricht, kann von der Beförderung ausgeschlossen werden.
9.1. Sie haben die Möglichkeit, kostenlos einen anerkannten Assistenzhund mitzunehmen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig und spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn, wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen.
https://www.lufthansa.com/de/de/assistenzhunde
9.2. Sofern die Busbeförderung der Anschluss-, Ab- oder Weiterreise mit einem Flugzeug dient und es wurde ein sogenanntes „Pet in Cabin“ gebucht und von der Fluggesellschaft bestätigt, kann ein Hund oder eine Katze in einer Box (maximale Abmessungen: 55 x 40 x 23 cm, wasserdicht und bissfest) in der Kabine transportiert werden (max. Gewicht Tier + Box: acht Kilogramm). Die Bestätigung ist dem Busfahrer vor Fahrtantritt vorzulegen. Die Beförderung größerer oder schwererer Tiere oder Boxen ist weder im Fahrgast- noch im Kofferraum möglich.
https://www.lufthansa.com/de/de/reisen-mit-tieren
9.3. Assistenzhunde und Boxen zum Transport von Tieren müssen vor Ihren Sitzplatz (in den Fußraum Ihres Sitzplatzes) passen und dort während der gesamten Fahrt bleiben.
Assistenzhunde müssen an der Leine geführt werden und auf dem Boden vor Ihrem Sitz sitzen oder liegen. Wir empfehlen den Hund nicht mit einem Halsband, sondern mit einem Geschirr zu sichern. Unter keinen Umständen darf der Hund auf einem Sitz transportiert werden.
Ihr Haustier muss darin ausgebildet sein, sich in öffentlichen Bereichen angemessen zu verhalten, um die sichere und ungestörte Durchführung der Fahrt zu gewährleisten. Wir gestatten daher die Beförderung von Tieren nur unter der Bedingung, dass das Tier Ihnen gehorcht und sich angemessen verhält (z. B. nicht bellt, knurrt oder Menschen oder andere Tieren anspringt und/oder, dass das Tier in keinem Fall sein „Geschäft“ im Bus verrichtet). Wenn sich Ihr Haustier nicht angemessen verhält, müssen Sie ihm möglicherweise für den Transport einen Maulkorb anlegen. Ansonsten kann die Beförderung verweigert werden.
9.4. Bei grenzüberschreitenden Reisen ist zu beachten, dass in manchen Ländern besondere Einreisebestimmungen für Tiere gelten. Sie müssen sich im Voraus über diese Bestimmungen informieren und sind für deren Einhaltung verantwortlich.
10.1. Unsere Haftung übersteigt in keinem Fall den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Für mittelbare oder Folgeschäden wird nur gehaftet, wenn diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer oder unkontrollierbarer Umstände wie Kriege oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstände oder Bürgerkriege, Beschlagnahme oder Behinderungen durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßensperren, Quarantänemaßnahmen sowie Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen, für die das Beförderungsunternehmen nicht verantwortlich ist, wird keine Haftung übernommen.
Das Beförderungsunternehmen haftet für Schäden infolge von Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit eines Fahrgastes nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr. Die Haftung obliegt dem jeweiligen ausführenden Busunternehmen als Beförderer.
10.2. Pro Schadensfall haftet das Beförderungsunternehmen für
es sei denn, die Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Beförderungsunternehmens oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
10.3. Abweichungen vom Fahrplan aufgrund von Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen begründen keine Ersatzansprüche.
10.4. Für Fehler oder Auslassungen in Fahrplänen oder anderen Veröffentlichungen von Service-Zeiten sowie für Auskünfte von Agenten, Mitarbeitenden oder Bevollmächtigten des Beförderungsunternehmens wird keine Haftung übernommen.
10.5. Im Übrigen ist die vertragliche Haftung unabhängig vom Rechtsgrund auf den dreifachen Preis der Busbeförderung beschränkt. Die Haftung für mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
10.6. Kosten einer Ersatzbeförderung, zum Beispiel im Falle einer erheblichen Verspätung oder Annullierung, werden nur erstattet, wenn im Rahmen des Zumutbaren die kostengünstigste alternative Beförderung gewählt wurde.
10.7. Die Gepäckstücke müssen sofort nach der Rückgabe oder Entnahme aus dem Frachtraum auf Schäden überprüft werden. Sollte ein Schaden entdeckt werden, muss dieser unverzüglich dem Buspersonal gemeldet werden. Eine nachträgliche schriftliche Meldung muss innerhalb von sieben Tagen nach Ende der Busfahrt erfolgen. Bei nachträglicher Meldung müssen Sie nachweisen, dass der Vorfall während der Busbeförderung eingetreten ist.
10.8. Für den Verlust oder die Beschädigung zerbrechlicher oder verderblicher Gegenstände, Wertsachen oder Ausweise im aufgegebenen Gepäck des Fluggastes wird keine Haftung übernommen.
10.9. Verursachen Gegenstände (im Gepäck) eines Fahrgastes Schäden am Gepäck eines anderen Fahrgastes oder am Eigentum des Beförderungsunternehmens, hat der Fahrgast den Beförderungsunternehmer für alle Schäden und Aufwendungen, die ihm hieraus entstehen, zu entschädigen.
10.10. Für im Bus zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
10.11. Soweit das Beförderungsunternehmen verpflichtet ist, dem Fahrgast ein Hotelzimmer zur Verfügung zu stellen, sind die gesamten Unterbringungskosten auf 80,00 EUR pro Fahrgast/Nacht und maximal zwei Nächte begrenzt.