Informationen für Geimpfte und Genesene

Eine vollständige Impfung gegen Covid-19 beziehungsweise die Genesung von Covid-19 muss bei Bedarf nachgewiesen werden. Ob es Ausnahmen von den erforderlichen negativen Corona-Tests wie zum Beispiel durch eine Impfung gibt, entscheiden die nationalen Behörden.

Informationen für geimpfte Personen

Als vollständig geimpft gelten Sie, wenn Sie durch eine offizielle Bescheinigung nachweisen können, dass Sie mit einem am Zielort anerkannten Impfstoff in der erforderlichen Dosierung geimpft wurden. Bitte beachten Sie, dass Behörden unterschiedliche Vorgaben machen, wie lange die letzte Impfung zurückliegen muss. Informationen zu den zugelassenen Impfstoffen oder Zeiträumen erhalten Sie bei den Behörden an Ihrem Zielort oder unter den aktuellen Einreisebestimmungen.

Wenn Sie mit einem Impfstoff geimpft sind, der in Ihrem Umsteige- oder Zielland nicht zugelassen ist, gelten Sie als nicht geimpft. Daher sind die Bestimmungen für nicht geimpfte Passagiere einzuhalten. Wenn Sie mit nicht geimpften Kindern reisen, informieren Sie sich bitte gründlich über die für Ihre Kinder geltenden Bestimmungen Ihres Umsteige- und Ziellandes.

Als Nachweis einer Impfung werden u.a. folgende Dokumente anerkannt: 

  • Internationaler Impfausweis „Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“ (gelbes Heft) oder andere offiziell ausgestellte Impfbücher/Impfpässe/Impfausweise
  • Eine Impfbescheinigung, die Ihnen von der impfenden Stelle ausgestellt wurde (loses Blatt)
  • Offiziell anerkanntes digitales Impfzertifikat. Die appbasierten Lösungen (zukünftig auch Integration in die Apps der Lufthansa Group Airlines) legen das Impfzertifikat als QR-Code ab, welches bei Bedarf gezeigt oder verschickt werden kann.

Bitte prüfen Sie, welche Dokumente für Ihr Transit-oder Zielland gültig sind, beziehungsweise, welche Sie noch benötigen.

Informationen für genesene Personen

Als von Covid-19 genesen gelten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten sechs Monate mittels PCR-Test positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Wenn Ihr Testdatum länger als sechs Monate zurückliegt, gelten Sie in der Regel nicht mehr als genesene Person! Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die geltenden Regelungen an Ihrem Transit-/Zielort. 

Als Nachweis, dass Sie von Covid-19 genesen sind (also eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben), können Sie folgende Dokumente nutzen, sofern diese von den Behörden des Transit- oder Ziellandes akzeptiert werden:

  • Personenbezogener positiver PCR-Befund eines Labors/einer Teststelle bzw. eines Testzentrums
  • Ärztliches Attest oder die Absonderungsbescheinigung, sofern diese Angaben zu Testart und Test-/Meldedatum enthalten
  • Weitere Bescheinigungen von Behörden, sofern diese Angaben zu Testart und Test-/Meldedatum enthalten
  • Offizielle international gültige Health Wallets 

Wichtig: Grundsätzlich gilt nur ein personenbezogenes positives PCR Testergebnis. Weitere zugelassene Verfahren oder formale Anforderungen werden von den Behörden des Transit-/Ziellandes festgelegt. Bitte informieren Sie sich entsprechend.

Digitale Dokumentenüberprüfung für geimpfte und genesene Personen

Auf ausgewählten Flügen haben Sie bereits die Möglichkeit, Testzertifikate und Bestätigungen digitaler Einreiseanmeldungen 72 Stunden vor Abflug über ein Kontaktformular an ein eigens eingerichtetes Lufthansa Group Health Entry Support Center zu schicken. Jetzt können Sie auch Ihre Covid-19 Impfzertifikate bzw. Genesungsnachweise dieses Support Center senden. Nach einer Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, ob die Zertifikate den Einreisevorgaben entsprechen, oder eine Rückmeldung, falls die Unterlagen nicht ausreichen. 

Selbstverständlich können Sie Ihre Dokumente aber auch am Flughafen überprüfen lassen.

Bitte beachten Sie: Viele Länder erfordern weiterhin Nachweise und Dokumente in Papierform. Führen Sie deshalb bitte neben den digitalen Nachweisen auch noch eine ausgedruckte Version mit sich.

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