Gepäckunregelmäßigkeiten

Bestimmte Ereignisse, wie widrige Wetterverhältnisse, technische Probleme in den Gepäckanlagen oder das Abreißen des Gepäckanhängers können unter Umständen dazu führen, dass Gepäckstücke beschädigt werden oder nicht zeitgleich mit dem Fluggast am Zielflughafen bereitgestellt werden können.
Wir bedauern diese Umstände sehr und ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um Ihnen Ihr Gepäck schnellstmöglich wiederzubeschaffen bzw. den Schaden an Ihrem Gepäckstück zu ersetzen.
Verspätetes Gepäck
Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck nicht auffindbar ist, finden Sie hier hilfreiche Informationen.
Bitte bewahren Sie im Falle eines Verlustes alle Flugunterlagen, insbesondere Ihre Bordkarte und den Gepäckabschnitt auf. Bitte warten Sie ab, bis die Gepäckauslieferung vollständig abgeschlossen ist. Dies kann bis zu einer Stunde dauern, in seltenen Fällen auch länger. Sollte dennoch eines oder mehrere Ihrer Gepäckstücke nicht auffindbar sein, melden Sie dies bitte unverzüglich, damit eine offizielle Meldung erstellt wird.
Ihren Verlust können Sie wie folgt melden:
- an der Lufthansa Gepäckermittlung am Flughafen oder
- online
Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung mit einer Vorgangsnummer (PIR Nummer, z. B. FRALH12345), die Sie unbedingt aufbewahren sollten.
Wir suchen Ihr Gepäck mit Hilfe eines weltweiten Gepäcksuchsystems WorldTracer, an das mehrere hundert Fluggesellschaften angeschlossen sind.
Über den Fortschritt bei der Ermittlung können Sie sich mithilfe Ihrer Vorgangsnummer (PIR Nummer, z. B. FRALH12345) online informieren und können dazu Ihre Daten ändern. Sollten insbesondere die Zustelladresse oder Ihre Kontaktangaben nicht korrekt sein oder sich geändert haben, passen Sie diese hier bitte an.
Sollten Sie über den genannten Link nicht die gewünschten Informationen erhalten oder Änderungen durchführen können, finden Sie auf der schriftlichen Bestätigung Ihrer Verlustmeldung eine Kontakttelefonnummer.
Die große Mehrzahl der vermissten Gepäckstücke finden wir innerhalb von 24 Stunden. Sobald Ihr Gepäck am Zielflughafen eingetroffen ist, kontaktieren wir Sie, um die Zustellung mit Ihnen zu vereinbaren. In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Gepäckstück nicht innerhalb von 5 Tagen auffindbar ist. Auch in diesem Fall melden wir uns telefonisch bei Ihnen, um sie zu bitten, eine Inhaltsliste* zu Ihrem verspäteten Gepäckstück auszufüllen.
Mittels der von Ihnen ausgefüllten Inhaltsliste wird eine intensive inhaltliche Suche nach Ihrem Gepäck durchgeführt. Diese inhaltliche Suche ermöglicht es uns, den größten Teil der verspäteten Gepäckstücke zuzuordnen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die Inhaltsliste so detailliert wie möglich mit allen Angaben zu Ihrem Gepäck erst nach Ablauf von fünf Tagen auszufüllen.
* Verwenden Sie bitte zur richtigen Darstellung des Dokuments den Adobe Acrobat Reader
Beschädigtes Gepäck
Beschädigungen Ihres Gepäcks beim Transport bedauern wir sehr. Seien Sie versichert, dass wir alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu beheben. Beschädigtes Gepäck melden Sie bitte unverzüglich der örtlichen Lufthansa Gepäckermittlung oder der örtlichen Vertretung der Lufthansa.
Sollte eines oder mehrere Ihrer Gepäckstücke bei der Ankunft beschädigt sein, melden Sie dies bitte unverzüglich, damit eine offizielle Meldung erstellt wird. Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung mit einer Vorgangsnummer (PIR Nummer, z. B. FRALH12345), die Sie unbedingt aufbewahren sollten.
Ihren Schaden können Sie wie folgt melden:
- an der Lufthansa Gepäckermittlung am Flughafen oder
- am Lufthansa Schalter am Flughafen
Wenn Sie einen Schaden erst zu Hause oder im Hotel feststellen, melden Sie ihn unbedingt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sieben Tagen nach Ihrem Flug schriftlich. Sie müssen außerdem den Nachweis erbringen, dass der Schaden in der Obhut der betreffenden Fluggesellschaft eingetreten ist. Liegt uns Ihre vollständige Schadensmeldung vor, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Referenznummer.
Verlust persönlicher Gegenstände
Wenn Sie einen Gegenstand an Bord eines unserer Flugzeuge oder in einer der Lufthansa Lounges liegen gelassen haben, melden Sie dies bitte unverzüglich nach Ankunft entweder:
- an der Lufthansa Gepäckermittlung am Flughafen oder
- am Lufthansa Schalter am Flughafen.
Anhand Ihrer detaillierten Beschreibung werden wir versuchen, diesen Gegenstand so schnell wie möglich durch intensive Suche ausfindig zu machen. Sobald wir erfolgreich sind, werden wir Sie kontaktieren, um die Rückgabe mit Ihnen abzustimmen.
Wenn aus Ihrem Gepäckstück einzelne Gegenstände oder der gesamte Inhalt fehlen, sollten Sie dies sofort nach Ankunft melden:
- an der Lufthansa Gepäckermittlung am Flughafen oder
- am Lufthansa Schalter am Flughafen
Eine nachträgliche Meldung kann nur anerkannt werden, sofern sie online schriftlich innerhalb von sieben Tagen erfolgt.
Ersatzansprüche, Haftung und Versicherung
Alle Informationen zu den gesetzlich geregelten Bestimmungen und Fristen hinsichtlich der Haftung und Versicherung bei verspätetem, verlorenem oder beschädigtem Gepäck durch die Fluggesellschaft finden Sie hier.
Falls Sie aufgrund einer Gepäckverspätung eine Ersatzanschaffung vornehmen mussten, erstatten wir Ihnen selbstverständlich die notwendigen Ausgaben im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Oberbekleidung, Schuhe und sonstige Gegenstände, die sie dauerhaft nutzen können, erstatten wir zur Hälfte, den Ersatz von Unterwäsche und Kosmetik dagegen in voller Höhe. Bitte bewahren Sie in solch einem Fall alle Rechnungen auf, um Ihren Anspruch später geltend zu machen. Nach der Meldung Ihres Gepäckschadens (am Flughafen oder online) kontaktieren Sie bitte Lufthansa Customer Relations für die Erstattung Ihrer nachgewiesenen Kosten.
Gegen Nachweis (Kaufbelege, Quittungen) kann die Entschädigung bis zu ca. 1.336 €* betragen (im Montrealer Übereinkommen festgelegter Höchstbetrag). Die Haftung gilt für internationale und innerdeutsche Reisen bei einer Beschädigung, Zerstörung, einem Verlust oder Teilverlust sowie einer verspäteten Auslieferung von Reisegepäck pro Reise und Reisenden.
Für Ihr Hand- und Obhutsgepäck sind Sie generell selbst verantwortlich. In jedem Fall empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
Lufthansa haftet nicht für normale Abnutzung wie Kratzer, Dellen oder Schäden an überfüllten Gepäckstücken und zerbrechlichen Gegenständen bei unsachgemäßer Verpackung.
* Die Entschädigung wird in Sonderziehungsrechten (SZR) angegeben. Das Sonderziehungsrecht ist eine erschaffene, künstliche Recheneinheit des internationalen Währungsfonds (IWF). 1.131 SZR entsprechen derzeit ca. 1.336 €. Dieser Betrag unterliegt Kursschwankungen und kann sich daher ändern. Bitte beachten Sie, dass die Haftungshöchstsumme ab dem 28.12.2019 bei 1.288 SZR liegt.
Einen Verlust bzw. Schaden an Ihrem Gepäck sollten Sie direkt nach Ankunft an der Lufthansa Gepäckermittlung, am Lufthansa Schalter am Flughafen oder online melden.
Eine nachträgliche schriftliche Meldung ist innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist möglich, allerdings dreht sich dann die Beweislast um und Sie müssen nachweisen, dass sich die Unregelmäßigkeit während der Luftbeförderung ereignet hat.
Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der Meldefristen der Poststempel bzw. das automatische Eingangsdatum der Fax bzw. E-Mail ausschlaggebend sind.
Inhalt der Meldung | Gesetzliche Meldefrist |
Gepäckbeschädigung und Teilverlust (Fehlende Gegenstände aus aufgegebenem Gepäck) | Innerhalb von sieben Tagen nach Gepäckauslieferung |
Ersatzanschaffung bei verspäteter Auslieferung | Innerhalb von 21 Tagen nach Gepäckauslieferung |
Totalverlust | Innerhalb von zwei Jahren |