Umweltkostenzuschlag

Der Umweltkostenzuschlag gilt für von der Lufthansa Group vermarktete und durchgeführte Flüge. Der Zuschlag fällt ebenfalls an, wenn Flüge von bestimmten Joint-Venture-Partnern durchgeführt werden.

Der Zuschlag deckt einen Teil der stetig steigenden Zusatzkosten der Lufthansa Group, die durch gesetzliche Umweltauflagen wie der SAF-(Sustainable Aviation Fuel) Beimischungsverordnung der Europäischen Union („ReFuelEU Aviation“), Anpassungen des europäischen ETS- („Emission Trading System“) Programms und weiteren nationalen und internationalen Gesetzen entstehen.

Die Lufthansa Group informiert Fluggäste über den Umweltkostenzuschlag, der für ihr jeweiliges Flugticket gilt:

Lufthansa Group Airlines

Der Zuschlag wird erhoben, wenn das Flugsegment von einer der folgenden Lufthansa Group Airlines vermarktet und durchgeführt wird:

  • 4Y (Discover Airlines)
  • EN (Air Dolomiti)
  • EW (Eurowings)
  • LH (Lufthansa)
  • LX (Swiss International Airlines)
  • OS (Austrian Airlines)
  • SN (Brussels Airlines)
  • VL (Lufthansa City Airlines)
  • WK (Edelweiss)
Anwendbarkeit Der Zuschlag gilt für alle Vertriebskanäle und für alle Verkaufsländer (Ausnahmen: Ticketverkäufe im Iran, sowie Reisen/Tickets von Hong Kong) Erstattung Abhängig von den Tarifbestimmungen des Tickets Ausnahmen
  • Alle Zug- und Busabschnitte
  • Kleinkinder, die keinen Sitzplatz in Anspruch nehmen

Die genaue Höhe des Umweltkostenzuschlages wird in den Preisdetails angezeigt.

Sobald das Ticket ein Flugsegment umfasst, welches eine Nicht-Lufthansa Group-Airline durchführt, wird der Umweltkostenzuschlag unter der Bezeichnung „Internationaler/Nationaler Zuschlag“ angezeigt. Dies ist technisch bedingt nicht anders möglich.