Der Umweltkostenzuschlag gilt für von der Lufthansa Group vermarktete und durchgeführte Flüge. Der Zuschlag fällt ebenfalls an, wenn Flüge von bestimmten Joint-Venture-Partnern durchgeführt werden.
Der Zuschlag deckt einen Teil der stetig steigenden Zusatzkosten der Lufthansa Group, die durch gesetzliche Umweltauflagen wie der SAF-(Sustainable Aviation Fuel) Beimischungsverordnung der Europäischen Union („ReFuelEU Aviation“), Anpassungen des europäischen ETS- („Emission Trading System“) Programms und weiteren nationalen und internationalen Gesetzen entstehen.
Die Lufthansa Group informiert Fluggäste über den Umweltkostenzuschlag, der für ihr jeweiliges Flugticket gilt:
Der Zuschlag wird erhoben, wenn das Flugsegment von einer der folgenden Lufthansa Group Airlines vermarktet und durchgeführt wird:
- 4Y (Discover Airlines)
- EN (Air Dolomiti)
- EW (Eurowings)
- LH (Lufthansa)
- LX (Swiss International Airlines)
- OS (Austrian Airlines)
- SN (Brussels Airlines)
- VL (Lufthansa City Airlines)
- WK (Edelweiss)
- Alle Zug- und Busabschnitte
- Kleinkinder, die keinen Sitzplatz in Anspruch nehmen
Die genaue Höhe des Umweltkostenzuschlages wird in den Preisdetails angezeigt.
Sobald das Ticket ein Flugsegment umfasst, welches eine Nicht-Lufthansa Group-Airline durchführt, wird der Umweltkostenzuschlag unter der Bezeichnung „Internationaler/Nationaler Zuschlag“ angezeigt. Dies ist technisch bedingt nicht anders möglich.