Einreise nach Deutschland

Aktuelle Regelungen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
Für die Einreise nach Deutschland gelten, im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Infektionskrankheit Covid-19, erweiterte Regelungen.
- Alle Fluggäste ab einem Alter von sechs Jahren, die seit Mittwoch, den 31. März, 00:00 Uhr auf Flügen aus Risiko- Hochrisiko- und Virusvariantengebieten sowie aus Nichtrisikogebieten nach Deutschland einreisen, müssen bereits vor dem Abflug einen negativen Covid-19-Test vorweisen.
Die Testpflicht gilt auch für Passagiere mit einem Anschlussflug in Frankfurt oder München.
- Es bestehen keine Ausnahmen von der Testpflicht für Transitreisende – auch nicht, wenn der Transitbereich in Frankfurt oder München nicht verlassen wird.
- Ein Covid-19 Test darf frühestens 48 Stunden vor Ankunft in Deutschland vorgenommen worden sein und wird von den Airlines, zum Beispiel Lufthansa, vor dem Abflug kontrolliert.
- Ohne negativen Testnachweis ist eine Beförderung nicht möglich.
Einstufung nach Risikogebieten
Die Regelungen beziehen sich auf Regionen, die vom Robert-Koch-Institut als Nicht-Risikogebiet, Risikogebiet, Hochrisiko- und Virusvarianten-Gebiet eingestuft werden. Das Robert-Koch-Institut teilt die Risikogebiete in drei Risikostufen ein, für die unterschiedliche Verpflichtungen gelten.
Auf den Internetseiten des Robert-Koch-Institutes können Sie sich jederzeit über die aktuellen Einstufung aller Länder und Regionen informieren.
Einreiseregelungen nach Risikostufen
Übersicht Einreiseregelungen für in Deutschland ankommende Passagiere
Stufe 1: Risikogebiete |
Stufe 2: Hochrisikogebiete |
Stufe 3: Virusvarianten-Gebiete |
|
Betroffene Länder | Einstufung und Übersicht der Risikogebiete (Robert-Koch-Institut) | Einstufung und Übersicht der Risikogebiete (Robert-Koch-Institut) | Einstufung und Übersicht der Risikogebiete (Robert-Koch-Institut) |
Digitale Einreiseanmeldung (DEA) bzw. Ersatzmitteilung notwendig |
Ja | Ja | Ja |
Testpflicht für Passagiere | Ja, max. 48 Stunden vor Einreise | Ja, max. 48 Stunden vor Einreise | Ja, max. 48 Stunden vor Einreise |
Beförderungsverbot für die Airline | Ohne gültigen Testnachweis | Ohne gültigen Testnachweis | Ohne gültigen Testnachweis |
Transit / Transfer in DE (Schengen/Non-Schengen) | Nur möglich mit Test max. 48 Stunden vor Einreise im Risikogebiet, ohne DEA | Nur möglich mit Test max. 48 Stunden vor Einreise im Risikogebiet, ohne DEA | Nur möglich mit Test max. 48 Stunden vor Einreise im Risikogebiet, mit DEA |
Kinder bis zum 6. Lebensalter | DEA-Pflicht; Ausnahme von Testpflicht | DEA-Pflicht; Ausnahme von Testpflicht | DEA-Pflicht; Ausnahme von Testpflicht |
Grenzpendler/-gänger | Grenzpendler: DEA-Pflicht; Ausnahme von Testpflicht |
Keine Ausnahme von DEA-/Testpflicht | Keine Ausnahme von DEA-/Testpflicht |
Quarantänepflicht* | 10 Tage Quarantäne mit Möglichkeit zur Verkürzung ab Tag 5; weitere bekannte Ausnahmen nach Landesrecht | 10 Tage Quarantäne mit Möglichkeit zur Verkürzung ab Tag 5; weitere bekannte Ausnahmen nach Landesrecht | 14 Tage Quarantäne ohne Möglichkeit zur Verkürzung; Ausnahmen ggf. nach Landesrecht |
* Die Regelungen der Quarantänepflicht liegen in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer (Einreisequarantäneverordnungen, z.B. Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen etc.). Bitte erkundigen Sie sich eigenständig, wie die Quarantäneregelung in Ihrem Bundesland konkret angewendet wird.
Informationen zur Quarantänepflicht
Grundsätzlich sind Ein-bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet (Stufen 1 bis 3) aufgehalten haben, nach Landesrecht in der Regel verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in Quarantäne zu begeben.
- Bei Einreise aus einem Risikogebiet der Stufen 1 und 2 ist eine zehntägige Quarantäne verpflichtend. Ab dem fünften Tag nach der Einreise ist es möglich, sich erneut auf das Coronavirus testen zu lassen und bei einem negativen Testergebnis die Quarantäne vorzeitig zu beenden. Das gilt auch, wenn bei oder vor der Einreise bereits ein negatives Testergebnis vorlag (Zwei-Test-Strategie).
- Bei Einreise aus einem Risikogebiet der Stufe 3 (Virusvarianten-Gebiete) in eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend. Die Möglichkeit die Quarantäne frühzeitig zu beenden, gilt aufgrund der längeren Ansteckungsdauer durch Virusvarianten ausdrücklich nicht bei Rückreisen aus Virusvarianten-Gebieten.
Wichtiger Hinweis für Ausnahmen von der Quarantänepflicht
In der Bundesrepublik Deutschland liegen die Regelungen bezüglich der Quarantänepflicht (z.B. Verkürzung oder Ausnahmen) in der Verantwortung der Bundesländer. Es kann in den einzelnen Ländern zu unterschiedlichen Bestimmungen und Maßnahmen kommen (Einreisequarantäneverordnungen, z.B. Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen etc.).
Bitte erkundigen Sie sich auf der Internetseite des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. untergebracht sein werden, wie die Quarantäneregelungen dort konkret umgesetzt werden.
Vollständige und valide coronabezogene Einreisedokumente
Die Verpflichtung, sich vor der Einreise und/oder nach der Ankunft (in Abhängigkeit des jeweils besuchten Risikogebietes) auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen, gilt nicht nur in Deutschland für Ein- bzw. Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten. Fast alle Reiseziele haben in Ihren Einreisebestimmungen Vorgaben für coronabezogene Einreisedokumente festgeschrieben. Achten Sie darauf, dass diese korrekt und vollständig sind.
Für die Einreise nach Deutschland gilt zum Beispiel:
- Das Testergebnis muss auf Papier oder in einem elektronischen Dokument vorliegen.
- Das Zertifikat muss personalisiert sein (Name, Adresse und Geburtsdatum der getesteten Person).
- Es muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sein.
- Der Nachweis muss das Testverfahren und das Testergebnis beinhalten.
- Das Testergebnis muss von einem Arzt beziehungsweise von einem anerkannten Labor validiert sein.
Achtung: Je nach Reiseziel variieren die Vorgaben, Ansprüche und Inhalte für die coronabezogenen Einreisedokumente. Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Einreisebestimmungen für Ihre Reise.
An vielen internationalen Flughäfen besteht die Möglichkeit, sich auf Covid-19 testen zu lassen. Informationen zu den Testcentern an Ihrem Abflughafen finden Sie nach Eingabe Ihres Ab- und Zielflughafens hier.
Bitte beachten Sie
Sollten trotz negativem Testergebnis innerhalb von zehn Tagen nach Einreise die typischen Symptome einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus wie Fieber, trockener Husten und Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns auftreten, sind Sie in jedem Fall verpflichtet, Ihre zuständige Behörde zu informieren.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Verordnung des Bundeslandes, in dem der Reisende seinen Wohnsitz hat bzw. in dem er sich in Deutschland aufhält.
Das könnte Sie auch interessieren

Einreisebestimmungen für Ihr Reiseziel
Finden Sie hier die aktuellen Einreiseregelungen für Ihr Reiseziel.

Erweiterte Umbuchungsmöglichkeiten
Bleiben Sie flexibel und passen Sie Ihre Buchungen ohne Umbuchungsgebühr an.

10 % Rabatt für Umsteiger
Als Fluggast der Lufthansa erhalten Sie im MY CLOUD Transit Hotel Frankfurt jetzt 10 Prozent Rabatt, während Sie auf das Ergebnis Ihres Covid-19 Tests warten. Rabattcode: LHTransit