Informationen zum Reisen mit Kampfhundrassen und kurznasigen Tieren

Für Kampfhundrassen sowie kurznasige Hunde und Katzen gelten besondere Vorschriften und Empfehlungen.

Sollte Ihr Haustier in eine dieser Kategorien fallen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen aufmerksam durch. Für die Mitnahme im Frachtraum gelten ebenfalls die allgemeinen Hinweise zur Mitnahme von Tieren im Flugzeug.

Informationen zum Reisen mit Kampfhundrassen

Tiere, die als Kampf- oder gefährliche Hunde gelten, dürfen nur in speziellen Transportbehältern und ausschließlich im Frachtraum befördert werden. Eine Ausnahme gilt für Kampfhunde im Alter zwischen drei und sechs Monaten. Diese Hunde können in handelsüblichen Transportbehältern befördert werden. Ob der Hund in der Kabine oder im Frachtraum befördert werden darf, hängt von den allgemeinen Bestimmungen für die Beförderung von Hunden ab.

Für die Mitnahme von Kampfhundrassen im Frachtraum beachten Sie bitte auch die Informationen zur Mitnahme von Tieren im Frachtraum.

Wenn Sie Kampfhundrassen im Alter von drei bis sechs Monaten in die Kabine mitnehmen möchten, beachten Sie bitte auch die Informationen zur Mitnahme von Tieren in der Kabine.

  • American Bully (grundsätzlich verboten aufgrund möglicher Merkmale kurznasiger Rassen)
  • Amerikanische Bulldoggen
  • Dogo Argentino
  • Karabash/Kangal (Anatolischer Schäferhund)
  • Kaukasischer Owtscharka (Kaukasischer Schäferhund)
  • Rottweiler

Bitte beachten Sie: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Bully und Bullterrier gehören zu den kurznasigen Rassen und dürfen daher nicht im Frachtraum befördert werden.

Die Einfuhr folgender Rassen nach Deutschland ist verboten. Export und Transit sind jedoch erlaubt:

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

Für Kampfhundrassen sind spezielle Transportbehälter erforderlich, die den IATA-Vorschriften entsprechen müssen.

  • Der Rahmen muss aus Holz- oder Stahlträgern mit einer Mindestquerschnittgröße von 25 × 25 mm bestehen.
  • Der Zwinger muss aus Massivholz (min. 12 mm) bestehen und mit Bolzen oder Schrauben zusammengefügt worden sein.
  • Wenn die Tür vollständig durch ein geschweißtes Drahtgitter (Stärke: 2,5 mm) belüftet wird, muss eine zusätzliche Schicht angebracht werden.
  • Die Lüftungsöffnungen müssen mit einem geschweißten Drahtgeflecht abgedeckt sein.
  • Es müssen Türstopper an der Rückseite angebracht werden, um zu verhindern, dass die Tür in den Zwinger hineingezogen oder aus dem Zwinger herausgedrückt werden kann.
  • Es muss eine Verriegelungsvorrichtung angebracht werden, die mit einem Kabel/Kabelbinder gesichert werden kann. Der Mechanismus muss ein versehentliches Öffnen des Zwingers verhindern können.
  • An beiden Längsseiten des Zwingers müssen Griffe angebracht werden.
  • Die Öffnungen des Transportbehälters müssen so klein sein, dass das Tier kein Körperteil hindurchstecken kann, und der Behälter muss Schutz vor Bissen oder Kratzern durch das Tier bieten.

Bitte beachten Sie: Die Oberseite des Behälters darf nicht mit einem Gitter abgedeckt sein. Belüftungsöffnungen im Deckel sind jedoch erlaubt.

1. Gleitschiebeblende mit zwei Lüftungsöffnungen mit einem Durchmesser von 10 cm (4 Zoll)
2. Eingangs-/Ausgangstür
3. Vergitterte Belüftungsöffnungen
4. Abstandhalter mit Griffen
5. Obligatorische Kennzeichnungen: Oben; IATA-Bestimmungen für lebende Tiere

6. Gabelstaplerholme
7. Futter- und Wasserbehälter mit Zugriffsmöglichkeit von außen
8. Entwässerungsschale
9. Geschweißtes Gitter

Informationen zu Reisen mit kurznasigen Hunden und Katzen

Kurznasige Hunde- und Katzenrassen weisen anatomisch verengte Atemwege auf, was zu Atembeschwerden führt. Der Stress, der durch die Mitnahme oder hohe Temperaturen am Abflug-, Umsteige- oder Zielflughafen verursacht wird, kann zu Kreislaufstörungen und in der Folge zu verstärkter Atemnot führen. Ihr Haustier könnte daher während dem Flug schwere gesundheitliche Schäden davontragen oder sogar sterben.

Lufthansa hat daher die Mitnahme dieser Rassen im Frachtraum seit dem 1. Januar 2020 verboten. Sie können Ihr Haustier weiterhin mit in die Passagierkabine nehmen, sofern Sie die Bedingungen für die Mitnahme von Tieren als zusätzliches Handgepäck in der Kabine einhalten.

Kurznasige Hunde- oder Katzenrassen können beispielsweise als Luftfracht von Lufthansa CargoDer Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet transportiert werden.

  • Affenpinscher
  • American Bully (siehe auch Rassen und Kreuzungen, die als Kampfhunde oder gefährliche Hunde gelten)
  • Bulldoggen (alle Rassen außer American Bulldogs)
  • Möpse (alle Rassen)
  • Amerikanische Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Boston-Terrier
  • Boxer
  • Belgische Zwerggriffons
  • Bullmastiffs
  • Bullterrier (Miniatur-Bullterrier gelten weder als kurznasig noch als Kampfhunde)
  • Chow-Chows
  • King Charles Spaniel
  • Japan Chins
  • Japanische Spaniel
  • King Charles Spaniel
  • Lhasa Apso
  • Pekinese
  • Pitbulls
  • Shar Pei
  • Shih Tzus
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tibet-Spaniel


* Diese Einschränkungen gelten auch für Kreuzungen der obengenannten Rassen.


  • Britisch Kurzhaar
  • Exotisch Kurzhaar
  • Himalaya-Katzen
  • Perserkatzen
  • Schottische Faltohrkatze

* Diese Einschränkungen gelten auch für Kreuzungen der obengenannten Rassen.