Hier finden Sie die Freigepäckregeln für Ticketausstellung vor dem 01.06.2012.
Freigepäck für Ticketausstellung vor dem 01.06.2012
Für die Mitnahme von Freigepäck gilt bei Lufthansa einheitlich das Stückkonzept. Die erlaubte Freigepäckmenge richtet sich nach der genutzten Serviceklasse, wobei die Anzahl der erlaubten Freigepäckstücke sowie das zulässige Gewicht der Gepäckstücke variieren. Für Ticketkäufe vor dem 01.06.2012 gelten die nachfolgenden Regeln.
Miles & More Statuskunden sowie Star Alliance Gold Member dürfen sich darüber hinaus über weiteres Freigepäck freuen.
Bitte beachten Sie die in Ihrem Flugschein bzw. Passenger Receipt ausgewiesene Freigepäckmenge.
Die Freigepäckmengen im Überblick:
| Allgemein | Frequent Traveller | Senatoren/ HON Circle Member/ Star Alliance Gold Member | |
|---|---|---|---|
| Economy Class | 1 Stück à 23 kg | 2 Stück à 23 kg | 2 Stück à 23 kg |
| Business Class | 2 Stück à 32 kg | 2 Stück à 32 kg | 3 Stück à 32 kg |
| First Class | 3 Stück à 32 kg | 3 Stück à 32 kg | 4 Stück à 32 kg |
| Zusätzliches Sportgepäck | Alle Strecken außer Nordatlantik: + 1 Skiausrüstung | Alle Strecken außer Nordatlantik: + 1 Skiausrüstung | Alle Strecken außer Nordatlantik: + 1 Skiausrüstung + 1 Golfausrüstung |
Bitte beachten Sie die maximale Größe pro Gepäckstück von 158cm (Breite + Höhe + Tiefe).
Außerdem haben künftig alle Fluggäste die Möglichkeit, ein Sportgepäck der Kategorie "small" innerhalb der gültigen Freigepäckmenge mitzunehmen.
Darüber hinaus ist die zusätzliche Mitnahme einer Skiausrüstung gestattet (gilt nicht auf Nordatlantikstrecken).
Eine Skiausrüstung = 1 Paar Ski oder Wasserski oder ein Snowboard + 1 Paar Skistöcke + 1 Paar Skischuhe + 1 Skihelm
Kinder unter 2 Jahren haben klassen- und zielortunabhängig bei Lufthansa als kinderfreundliche Airline jetzt auch ein Gepäckstück bis 23 kg frei.
Ausnahmeregelungen
| First Class | Business Class | Economy Class
|
|
| Nach/von West- und Zentralafrika* | 3 Stücke à 32 kg | 2 Stücke à 32 kg | 2 Stücke à 23 kg |
| Nach/ von Japan | 3 Stücke à 32 kg | 2 Stücke à 32 kg | 2 Stücke à 23 kg |
| Zwischen Südafrika und USA/Kanada | 3 Stücke à 32 kg | 2 Stücke à 32 kg | 2 Stücke à 23 kg |
| Zwischen USA/Kanada und Indien, Saudi Arabien, Türkei, Qatar, Vereinigten Arabischen Emirate und Iran** | 3 Stücke à 32 kg | 2 Stücke à 32 kg | 2 Stücke à 23 kg |
| Star-Around-The-World Ticket | 3 Stücke à 32 kg | 2 Stücke à 32 kg | 2 Stücke à 23 kg |
| Reisen mit Start in Brasilien (Hin- und Rückflug) | 3 Stücke à 32 kg | 2 Stücke à 32 kg | 2 Stücke à 32 kg |
*Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kapverden, Kenia, Kongo (Brazzaville), Kongo (Kinshasa), Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Tschad, Togo, Uganda, Zentralafrikanisch Republik
** Gilt nur für Flüge mit Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines oder Air Canada Flugnummern auf von Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Air Canada oder United Airlines durchgeführten Flügen zu/von Lufthansa selbst angeflogenen Zielorten in den USA und zu/von Air Canada selbst angeflogenen Zielorten in Kanada. Ausnahmen gelten nur bei Streckenführungen über Europa. Nicht anwendbar auf Flügen anderer Fluggesellschaften.
Informationen zum Freigepäck von Kindern, der Mitnahme von Kinderwagen, Rollstühlen und Lebensmitteln erfahren Sie unter Weiterführende Informationen für Freigepäck.
MSC (Most Significant Carrier) Regelung ab dem 01.04.2011
Ab dem 01.04.2011 gilt: Wird die für Ihre Reise geographisch längste oder bedeutsamste Strecke des Reiseweges nicht durch Lufthansa, sondern eine andere Fluggesellschaft bedient, können auch auf Lufthansa Flügen oder Lufthansa Flugnummern deren Regeln gelten.
Wenn Lufthansa die für die Reise geographisch längste oder bedeutsamste Strecke bedient, dann gelten die Regeln und Gebühren ab dem 01.06.2011.
Die gültigen Freigepäckmengen sind dem Ticket zu entnehmen.
Sonderregeln für Reisen von/nach oder über die USA
Sonderregeln für Reisen von/nach oder über die USA:
- Für sämtliche Teilstrecken einer Reise von/nach oder über die USA gelten einheitliche Gepäckregeln. Diese umfassen die Freigepäckmenge, die jeweiligen Abmessungen und das Gewicht Ihres Gepäcks, die Höhe der ggfs. anfallenden Gebühren, sowie Bestimmungen zum Thema Handgepäck
- Hierbei finden meist diejenigen Gepäckregeln Anwendung, die die erste im Ticket eingetragene Fluggesellschaft festgelegt hat. Ist Lufthansa auf dem ersten Streckenabschnitt Ihres Tickets eingetragen, so gelten die Lufthansa Gepäckkonditionen für Ihre gesamte Reise(1), sowohl für Ihre Hin-, als auch für die Rückreise.
- Es steht jedoch jeder Fluggesellschaft frei, die als erste im Ticket eingetragen ist, die Regelfestlegung auf eine andere Fluggesellschaft im Reiseverlauf zu übertragen (den sog. "Most Significant Carrier"). In einem solchen Falle gelten dann deren Regeln für die Gesamtreise.
- Somit kann Lufthansa nicht garantieren, dass für ein von Lufthansa ausgestelltes Ticket in jedem Falle immer auch die LH Gepäckregeln zur Anwendung kommen werden. Andere Fluggesellschaften haben häufig Gepäckregeln, die von denjenigen der Lufthansa abweichen.
Die für Ihren individuellen Flug geltenden Freigepäckgrenzen entnehmen Sie bitte Ihrem Flugschein und der Email-Bestätigung, die Sie von Lufthansa erhalten.
(1) Handgepäckregeln können auf Grund lokaler Gesetze hiervon abweichen
Gewichtsbeschränkungen für Reisegepäck
Bitte beachten Sie, dass für alle Flüge (Hin- und Rückflüge sowie Umsteigeverbindungen) ein Maximalgewicht von 45kg (100lb) pro Gepäckstück erlaubt ist.
Für die unten aufgeführten Destinationen ist darüber hinaus klassenunabhängig pro Gepäckstück nur noch ein Maximalgewicht von 32 kg (70lb) erlaubt:
Abu Dhabi, Alma-Ata, Amsterdam, Astana, Australien, Basel, Billund, Bari, Brüssel, Donetsk, Doha, Dubai, Dublin, Florenz, Frankreich, Genua, Großbritannien, Johannesburg, Kapstadt, Khartum, Kuala Lumpur, Luanda, Luxemburg, Kuwait, Malta, Maskat, Neuseeland, Rostov, Saudi Arabien, Sofia, Spanien, Stockholm, Turin, Verona, Zypern.
Gepäckstücke, die diese Gewichte überschreiten, werden als Reisegepäck nicht akzeptiert. Sie können es per Luftfracht mit Luftfrachtraten versenden lassen.
Maximalgewicht und Konditionen des zugelassenen Freigepäcks ändern sich durch diese Regelung nicht.
Übergepäckregelungen vor dem 01.06.2012
Falls Sie sich mit Ihrem Gepäck über der Freigepäckmenge befinden, so können Sie wie auch bisher Übergepäck gegen einen Pauschalpreis mitnehmen.
Über- und Sondergepäck für Ticketausstellung vor dem 01.06.2012 (PDF)

