Lufthansa passt Treibstoffzuschlag für Interkontinentalflüge an
Treibstoffzuschlag auf Kurz- und Mittelstrecken-Flügen bleibt unverändert
Die Rohölkurse sind in den vergangenen Wochen wieder angestiegen. In der Folge bedeutet dies für Lufthansa höhere Beschaffungskosten. Die Fluglinie reagiert deshalb auf
diese Entwicklung und erhöht ihren Treibstoffzuschlag für Langstreckenflüge um jeweils fünf Euro pro Flugstrecke nach der folgenden Zonenaufteilung nach Zonen:
- Langstreckenziele im Mittleren Osten und Ostafrika (künftig 82 Euro)
- Langstreckenziele in Nordamerika und Indien (künftig 87 Euro)
- Langstreckenziele in Südamerika, Zentral-, West- und südliches Afrika, Südostasien und Ferner Osten (künftig 97 Euro).
Der Treibstoffzuschlag auf innerdeutschen, innereuropäischen Flügen sowie auf Verbindungen
von und nach Israel, Libanon, Jordanien und Nordafrika bleibt unverändert und beträgt weiterhin 24 Euro pro Flugstrecke.
Die geänderten Zuschläge gelten für alle Flugtickets, die ab dem 28. April 2010 ausgestellt werden. Der Treibstoffzuschlag ist bei Lufthansa in den angebotenen bzw. beworbenen Endpreisen bereits enthalten.
Lufthansa beobachtet den Ölpreis kontinuierlich und wird eine weitere Anpassung des Treibstoffzuschlages von der zukünftigen Entwicklung des Treibstoffpreises abhängig
machen.
EU lockert Flüssigkeitsverbot für Duty-Free-Einkäufe
Fluggäste, die Spirituosen, Parfum oder andere Flüssigkeiten in US-Duty Free Shops erworben haben und auf europäischen Flughäfen umsteigen und in andere EU-Länder weiterfliegen, mussten ihre Einkaufstüten bislang abgeben. Die EU hat diese Bestimmung gelockert: Die Lockerung gilt neben Singapur, Süd-Korea und Kroatien neuerdings auch für Reisende aus den USA und Kanada, die künftig ihre Einkaufstüten behalten können. Weitere Informationen...
Verpflichtung zur ESTA-Registrierung für USA-Reisende
Elektronische Einreisegenehmigung der US-Behörden ab sofort verbindlich
Zum 20. März 2010 verschärfen sich die im Januar 2009 eingeführten Einreisebestimmungen für die USA nun auch für Fluggesellschaften: Die Beförderung von Fluggästen, die unter dem „Visa Waiver Program“ visumfrei in die USA einreisen möchten, wird untersagt, falls diese sich nicht vor dem Abflug eine elektronische Einreisegenehmigung von den US-Behörden eingeholt haben. Die Registrierung erfolgt online über ESTA, das „Electronic System for Travel Authorization“. Liegt die Genehmigung beim Check-in Ihres USA-Fluges nicht vor, führt dies zum 20. März 2010 zum Verwehren der Einreise in die USA.
Die Genehmigung kann ausschließlich über die von den US-Behörden eingerichtete Internetseite beantragt werden und ist kostenlos. In den meisten Fällen wird die Einreisegenehmigung dem Antragssteller innerhalb weniger Sekunden elektronisch erteilt und ist dann für zwei Jahre bzw. bis zum Ablaufdatum des Reisepasses gültig, falls dessen Gültigkeit vorher endet. Änderungen an den Daten können ebenfalls über die Internetseite getätigt werden. Dort sind zudem weitere Details sowie Fragen und Antworten zu ESTA zu finden.
Zusätzlich muss während einer Übergangsphase an Bord auch weiterhin das grüne Einreiseformular I-94W ausgefüllt werden. Dieses wird den amerikanischen Behörden wie bisher bei Ankunft am Flughafen ausgehändigt. Lufthansa empfiehlt ihren Gästen, die elektronische Einreisegenehmigung frühzeitig zu beantragen und einen Ausdruck der Genehmigung während der gesamten Reise mit sich zu führen.
Freigepäck auf Langstreckenflügen mit "Piece Concept" für Ticketausstellung ab 1.1.2010
Für zahlreiche Langstreckenflüge gilt das Stückkonzept („Piece Concept“).
Für Economy-Class-Passagiere zwischen Europa und USA, Kanada und Mexiko darf zusätzlich zum Handgepäck ein Gepäckstück kostenfrei aufgegeben werden.
Weitere Informationen zu Freigepäck
