Checken Sie hier online ein (auch ab der Schweiz und Skandinavien)
Bereits 23 Stunden vor Abflug können Sie hier einchecken, Ihren Sitzplatz reservieren und Ihre Online Bordkarte ausdrucken - bequem zu Hause oder im Büro, für sich und Mitreisende, die älter als zwei Jahre sind.
Für folgende Flüge ist das Online Check-in von Lufthansa nutzbar:
- Lufthansa, Austrian, British Midland und LOT, sofern der Abflug NICHT in Schweden, Norwegen, Dänemark (außer ab Billund) oder der Schweiz ist;
- SAS oder SWISS, Luxair, Adria Airways, Croatia Airlines oder Spanair sofern der Abflug in Deutschland ist;
- TAP Air Portugal, sofern der Abflug in Deutschland oder London Heathrow erfolgt;
Online Check-in für Flüge ab der Schweiz, Skandinavien und mit Brussels Airlines:
Für Lufthansa und SWISS Flüge, die in der Schweiz starten, nutzen Sie bitte das Online Check-in der SWISS.
Für Lufthansa und SAS Flüge, die in Dänemark (außer Billund), Norwegen oder Schweden starten, nutzen Sie bitte das Online Check-in der SAS.
Für Brussels Airlines ab Berlin-Tegel nutzen Sie bitte das Online Check-in der Brussels Airlines.
Mehr Informationen zu Voraussetzungen und Sitzplatzwahl
News zum Online Check-in
Seit dem 07.10. bieten wir den Service Online Bordkarte auch ab Bari und Nishnij Nowgorod an.
Seit dem 24.06. ist für alle Reisen nach Deutschland (außer für rein innerdeutsche und Schengen-Flüge) eine Dokumentenkontrolle vorgeschrieben. Bitte halten Sie daher für die Eingaben beim Online Check-in ein gültiges Reisedokument bereit.
So erhalten Sie Ihre Online Bordkarte
Klicken Sie einfach nach der Sitzplatzwahl auf "Bordkarte ausdrucken". Zur optimierten Darstellung des Bordkartenausdrucks sollten Sie Ihren Pop-up-Blocker ausschalten. Für den Ausdruck der Online Bordkarte können Sie Ihr gewohntes handelsübliches Druckerpapier verwenden.
Wenn Sie Ihre Online Bordkarte nicht ausdrucken konnten oder Ihre ausgedruckte Online Bordkarte vergessen oder verloren haben, können Sie sich beim Online Check-in noch einmal einloggen und einen Neuausdruck veranlassen.
Weitere Bordkarten
Mobile Bordkarte
Für Flüge innerhalb Deutschlands sowie von Deutschland nach Europa erhalten Sie auf Wunsch die innovative Mobile Bordkarte per E-Mail oder SMS-Link auf Ihr internetfähiges Mobiltelefon gesendet. Wählen Sie einfach am Ende des Online Check-in Vorgangs nach der Sitzplatzwahl die Option "Mobile Bordkarte" und geben Sie wahlweise Ihre Mobilfunknummer oder Ihre E-Mail-Adresse an.
Weitere Informationen zur Mobilen Bordkarte finden Sie hier
Check-in Automaten
Darüber hinaus erhalten Sie Ihre Bordkarte auch am Check-in Automaten oder an einem Lufthansa Schalter am Flughafen.
Weitere Informationen zu den Check-in Automaten finden Sie hier
Bitte beachten Sie die veröffentlichten Annahmeschlusszeiten, bis zu denen Sie spätestens im Besitz Ihrer Bordkarte sein und Ihr Gepäck abgegeben haben müssen. Diese variieren je nach Flughafen.
Schneller an Bord - auch mit Gepäck
Mit Ihrer Mobilen oder Online Bordkarte sparen Sie wertvolle Zeit: Wenn Sie lediglich mit Handgepäck reisen, können Sie sich direkt zur Sicherheitskontrolle und zum Gate begeben. Zusätzliches Reisegepäck geben Sie einfach auf dem Weg zum Flug an einem der gekennzeichneten Lufthansa Gepäckannahmeschalter auf.
Mehr Informationen zum Quick Boarding
Änderungen eingecheckter Flüge
Falls gewünscht, können Sie mit einer Online Bordkarte Ihren Sitzplatz oder - abhängig vom gebuchten Tarif - die Abflugzeit bereits eingecheckter Flüge ändern. Nutzen Sie dazu den Check-in Automaten am Flughafen: Legen Sie einfach den Barcode Ihrer Bordkarte auf den Scanner des Automaten und folgen Sie den Menüschritten.
Hinweis zum Ausdrucken der Online Bordkarte
Für die optimierte Darstellung des Bordkartendrucks sollten Sie Ihren Pop-up Blocker ausschalten.
Mehr Informationen zum Deaktivieren des Pop-Up Blockers
Hinweis auf Passagierrechte gemäß EU-Verordnung
Wenn Ihnen die Beförderung verweigert oder wenn Ihr Flug annulliert oder um mindestens zwei Stunden verspätet ist, verlangen Sie am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig schriftliche Auskunft über Ihre Rechte, insbesondere über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.


