Diese Gegenstände dürfen Sie nicht mitnehmen
Aus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck:
- Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
- Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln
- Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher
- Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel
- Leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer
- Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
- Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
- Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
- Radioaktive Stoffe und Gegenstände
- Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
- Stark magnetische Materialien
- Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits kleinste Mengen Benzin enthalten haben (z.B. für Testzwecke)
Feuerzeuge
Die Mitnahme eines Feuerzeugs ist gestattet, wenn es
- für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist
- mit dem Brennstoff Flüssiggas, das vollständig absorbiert ist, befüllt ist
Verboten ist die Mitnahme von:
- allen Feuerzeugen im aufgegebenen Gepäck
- sogenannten Zippo-Feuerzeugen
- mit nicht absorbiertem Brennstoff gefüllten Feuerzeugen
- Feuerzeugbenzin
- Nachfüllpatronen
Munition
Bezüglich der Mitnahme von Munition gelten besondere Bestimmungen, die Sie in jedem Lufthansa Verkaufsbüro erfahren können.
Mitnahme von gefährlichen Gegenständen
Um Ihnen an Bord maximale Sicherheit zu bieten, ist die Mitnahme gefährlicher Gegenstände verboten. Welche Gegenstände Sie nicht mit ins aufgegebene Gepäck oder im Handgepäck mitnehmen dürfen, erfahren Sie hier.
Informationen zur Mitnahme von gefährlichen Gegenständen

