Wenn Ihr Gepäck hinsichtlich der Zahl der Gepäckstücke, deren Größe oder deren Gewicht die Begrenzungen des Freigepäcks überschreitet, müssen wir für Ihr Übergepäck eine Gebühr erheben. Diese können Sie selbst ermitteln und schon von Anfang an in Ihre Reisekosten einkalkulieren. Die angegebenen Gebühren beziehen sich immer auf eine Strecke (für den Hin- und Rückflug sind die Gebühren also zu addieren).

 
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Berechnung nach Gewichtskonzept ("Weight concept")

Das Lufthansa Zonensystem ist eine besonders übersichtliche Übergepäckregelung. Die Höhe der zu leistenden Gebühr ist dabei nicht an den Ticketpreis, sondern an das Flugziel gebunden. So kostet beispielsweise ein Kilogramm Übergepäck auf einem innerdeutschen Flug 5 Euro, auf einem Flug von Deutschland nach Spanien 10 Euro und nach Asien oder Afrika 30 Euro. In allen Fällen, in denen Übergepäck anfällt, wird eine Mindestgebühr von 30 Euro erhoben, wenn die fällige Kilo-Rate unter diesem Betrag läge.

Bitte beachten Sie, dass dieses System nur für das Gewicht- und nicht für das Stückkonzept gilt.

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Zonen und Preise
Zone 1: Innerhalb Deutschlands, Italiens sowie auf Strecken zwischen
Drittländern, auf denen Lufthansa Passagiere befördert werden
(z. B. im Nahen Osten, Asien und Südamerika).
5 €/kg
Zone 2: Innerhalb Europas, inkl. Deutschland (ohne GUS). 10 €/kg
Zone 3: Zwischen Zone 2 und GUS sowie dem Nahen Osten. 20 €/kg
Zone 4: Zwischen Zone 2 und Afrika und Asien. 30 €/kg
Zone 5: Zwischen den Zonen 3 und 4 sowie zwischen Mexiko und
diesen Zonen und bei zwei aufeinander folgenden Langstreckenflügen

(z. B. von Johannesburg über Frankfurt nach Hongkong).
40 €/kg
 

Diese Preise gelten, wenn Sie auf dem ersten Reiseabschnitt mit Lufthansa fliegen. Für andere Airlines kann die Berechnung nach den IATA Regeln erfolgen (weltweiter IATA Standard für die Berechnung von Übergepäck ist 1,5 % pro kg des höchsten Oneway Tarifs in der Economy Class).

 
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Berechnung nach Stückkonzept ("Piece concept") bei Ticketausstellung bis 31.12.2009

Für alle oben nicht genannten Flugstrecken wird als Grundlage für die Berechnung der Übergepäck-Gebühr das Stückkonzept ("Piece Concept") genutzt. Das bedeutet, dass jeder erwachsene Fluggast bis zu zwei Gepäckstücke kostenfrei mitnehmen darf.

Bitte beachten Sie die im Kapitel Freigepäck dargestellen Freigepäckmengen sowie maximale Größen und Gewichte pro Gepäckstück mit unterschiedlichen Regelungen in den jeweiligen Serviceklassen First (F) / Business (C) / Economy (Y) und einige geographische Besonderheiten.

Erlaubt sind in der Economy Class bespielsweise 2 Gepäckstücke mit einer Gewichtsobergrenze von 23 kg und einem maximalen Umfang von 158 cm pro Gepäckstück, in First und Business Class sind es 32 kg.

Übergepäckgebühren werden immer für einen durchabgefertigten Reiseabschnitt (checked portion) erhoben. Für Passagiere mit Freigepäck nach dem Stückkonzept auf Strecken mit Gewichtskonzept (z.B. nach einer Reiseunterbrechnung) bleibt die Freigepäckmenge des Stückkonzepts erhalten. Die Übergepäckgebühren werden jedoch dann nach den Preisen des Gewichtskonzepts pro Gewicht (Preis pro kg) errechnet.

Gebühren nach Abflugs- und Ankunftsland

Die Gebühreneinheiten im Stückkonzept gestalten sich je nach Abflugs- und Ankunftsland unterschiedlich. Eine Übersicht über alle Gebühren finden Sie tabellarisch in den folgenden PDFs:

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Gebühren bis 31.12.2009
Für Flüge aus Europa (PDF)
Für Flüge aus Amerika (PDF)
Für Flüge aus Mexiko (PDF)
Für Flüge aus dem Nahem Osten (PDF)
Für Flüge aus Afrika (PDF)
Für Flüge aus Westafrika (PDF)
Für Flüge aus Asien (PDF)
Für Flüge aus Australien und Neuseeland (PDF)
 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte vor Ihrer Abreise an das Lufthansa Service Center
+49 (0)1805-805 805*.

 
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Sport- und Sondergepäck bei Ticketausstellung bis 31.12.2009

Wir möchten, dass Sie auch auf Ihren Reisen Ihren Sport ausüben können. Deswegen bietet Lufthansa spezielle Übergepäck-Tarife für Sportgepäck an. Bitte beachten Sie, dass Sportgepäck 24 Stunden vor dem Flug angemeldet werden muss.

Sportgepäck wird in drei Kategorien eingeteilt: Klein, Mittel und Groß (Small, Medium, Large). Die dazugehörigen Tarife sowie Ausnahmen zu den Kategorien finden Sie für beide Gepäcksysteme in den untenstehenden Listen. Alle Gepäckstücke, die nicht in den Listen enthalten sind, werden nach ihrem Gewicht und/oder der Größe der entsprechenden Kategorie berechnet.

Sportgepäck im Gewichtskonzept

Im Gewichtskonzept ist zusätzlich zur Freigepäckmenge ein Skigepäck frei. Jedes weitere Skigepäck und andere Sportgepäckarten sind im Gewichtskonzept nicht Teil der Freigepäckmenge und werden jeweils mit dem entsprechenden Tarif berechnet.

Die Preise für die Gepäckstücke eingeteilt in Small, Medium und Large haben wir Ihnen in einer tabellarischen Übersicht als PDF zum Ausdrucken zusammengestellt.

Zum PDF Sportgepäck im Gewichtskonzept

Sportgepäck im Stückkonzept

Im Stückkonzept ist Sportgepäck der Kategorie "Small" sowie Golf und Ski in der Freigepäckmenge enthalten und wird nur mit einer Gebühr belegt, wenn die Anzahl der erlaubten Gepäckstücke überschritten ist. Alle anderen Sportgeräte sind kostenpflichtig.
Bei erlaubter Freigepäckmenge von nur einem Gepäckstück in der Economy Class ist ein zusätzliches freies Skigepäck erlaubt.

Die Preise für die Gepäckstücke eingeteilt in Small, Medium und Large haben wir Ihnen in einer tabellarischen Übersicht als PDF zum Ausdrucken zusammengestellt.

Zum PDF Sportgepäck im Stückkonzept

Gewichtsklassen

Small: bis zu 15 kg und/oder 1,40 m
Medium: 15-32 kg und/oder 1,41-2 m
Large: über 32 kg und/oder über 2 m

Sportgeräte die die Standardmaße für Reisegepäck oder das Gewicht der Freigepäckmenge überschreiten, dürfen keine weiteren Gegenstände aus Ihrem Reisegepäck enthalten. Sollte dies der Fall sein, wird der normale Übergepäcktarif nach Zone oder per Stück berechnet (siehe oben).

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weitere Informationen zum Sport- und Sondergepäck
Ski/Wasserski-Ausrüstung Ein Paar Skier, ein Paar Skistöcke, Stiefel, ein Snowboard, ein Paar Standard-Wasserskier oder ein Slalom-Wasserski.

Wenn Sie Ihren Flug online buchen und Ihre Skiausrüstung mitnehmen möchten, so wenden Sie sich bitte nach der erfolgten Online-Buchung telefonisch an die Reservierungshotline. Melden Sie dort bitte unter Ihrem Buchungscode auch Ihr Skigepäck an.

Hinweis: Dies gilt ausschließlich für Lufthansa Flüge. Falls Sie mit einer anderen Fluggesellschaft reisen, wenden Sie sich bitte direkt an die durchführende Airline.
Golfausrüstung Eine Golftasche inklusive Golfschläger, Bällen und einem Paar Golfschuhe.
Surfboards Surfboards die länger als 200 cm sind, werden als Windsurfbrett gewertet.
Windsurfbretter und Drachenflieger/Hängegleiter Das Maximalgewicht für diese Geräte ist 50 kg (109 lb). Wird dieses Gewicht überschritten, muss das Gerät als Frachtgut versandt werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an ein Lufthansa Cargo Büro (in Deutschland: +49 - 1 80 - 57 47 100)*.
Tauchausrüstung Tauchanzug und Weste, Maske, Schnorchel, Flossen, Regulator, Lampe (ausgeschaltet, Energiequelle separat gepackt, ausgebaute Batterie vor Kurzschluß geschützt), alles in einem Gepäckstück plus eine leere Tankflasche.
Angelausrüstung Eine Köderbox, Anglerbeutel oder -korb sowie eine Angelrute, Tasche oder Kiste.
Waffen und Munition Sport- und Jagdwaffen sind anmeldepflichtig und werden nur dann berechnet, wenn sie in einem separaten Waffenkoffer transportiert werden. Kleine Waffen, die im Reisegepäck verstaut sind und in der Freigepäckgrenze bleiben werden nicht mit einer Gebühr belegt.
Ausnahme: in folgenden Ländern wird immer eine Gebühr erhoben: Südafrika 50 €, Italien 60 €.

Bitte beachten Sie die Bestimmungen für den Transport gefährlicher Gegenstände.
Weiteres Sondergepäck Für den Transport von Musikinstrumenten, sperrigen Gepäckstücken und anderem Sondergepäck gelten besondere Tarife und Bedingungen. Informieren Sie sich hierzu bitte rechtzeitig bei Ihrem Lufthansa Service Team.
 

* 0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz. Preise aus dem Mobilfunknetz maximal 0,42 Euro/Min.