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Zahl der Handgepäckstücke

In der First und Business Class können Sie zwei Handgepäckstücke und deren Inhalt mit an Bord nehmen (dies gilt nicht für Abflüge ab Großbritannien). Eines davon schieben Sie bitte unter Ihren Vordersitz. In der Economy Class ist ein Handgepäckstück zulässig. Bitte beachten Sie eventuelle länderspezifische Abweichungen.

 
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Größe und Schwere der Handgepäckstücke

Ein Handgepäckstück darf nicht größer als 55x40x20 cm und nicht schwerer als 8 kg sein. Hiervon ausgenommen sind faltbare Kleidersäcke. Sie gelten bis zu einer Größe von 57x54x15 cm als Handgepäck.

Gepäckstücke, die diese Grenzen überschreiten, befördern wir im Frachtraum, da der Stauraum an Bord begrenzt ist. Dies dient nicht nur Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitreisenden, sondern auch Ihrer Bequemlichkeit.

 
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Abweichende Regelungen

In einigen Ausnahmefällen werden wir auch unsere Gäste der First und Business Class bitten, ihr zweites Handgepäckstück aufzugeben:

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  • Bei Flügen mit kleinem Fluggerät, hauptsächlich im Regionalverkehr (Lufthansa Regional Partner)
  • In Ländern mit restriktiven Regierungsvorschriften (z. B. Großbritannien, Italien und USA)
 

Aufgrund des begrenzten Stauraums an Bord bieten wir Ihnen auf fast allen Flügen mit Lufthansa Regional die Möglichkeit an, Ihr Handgepäck direkt bis zum Einsteigen zu behalten und erst vor Betreten des Flugzeuges abzugeben. Auch beim Aussteigen können Sie Ihr Gepäck direkt wieder in Empfang nehmen. Hierfür stehen Gepäckwagen an der Flugzeugtreppe bereit.

Bei Flügen, die von einem unserer Kooperationspartner durchgeführt werden, gelten die Vorschriften des jeweiligen Partners.

 
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Handgepäck-Bestimmungen

Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen Flüssigkeiten nur eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle innerdeutschen Flüge. Bitte beachten Sie, dass sich immer mehr Länder diesen Handgepäck-Bestimmungen anschließen.










Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:

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  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel ( z. B. sogenannte "Zipper") mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
  • Je ein Beutel pro Person
  • Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
 

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.

 

Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen, z. B. auf einem Lufthansa Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt (gilt nicht für Codeshare Flüge). Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.

Fluggäste, die Spirituosen, Parfum oder andere Flüssigkeiten in US-Duty Free Shops erworben haben und auf europäischen Flughäfen umsteigen und in andere EU-Länder weiterfliegen, mussten ihre Einkaufstüten bislang abgeben. Die EU hat diese Bestimmung gelockert: Die Lockerung gilt neben Singapur, Süd-Korea und Kroatien neuerdings auch für Reisende aus den USA und Kanada, die künftig ihre Einkaufstüten behalten können. Voraussetzung für die Mitnahme ist allerdings, dass die Duty Free Artikel wie vorgeschrieben in einer durchsichtigen Klarsichttüte verschweißt sind und, dass ein Weiterflug innerhalb der EU stattfindet. Von 2013 an sollen Passagiere in der EU generell wieder Flüssigkeiten mitnehmen dürfen. Das Flüssigkeitsverbot für Handgepäck war 2006 erlassen worden, nachdem es mehrere Versuche gegeben hatte, Flüssigsprengstoff in Flugzeugen zu zünden.

Bitte informieren Sie sich daher vor Ihrer Flugreise auf der Webseite des entsprechenden Flughafens, welche Bestimmungen an Ihrem Abflughafen gelten.

Für die Mitnahme von flüssigen bzw. gelartigen Duty Free Artikeln im Handgepäck gelten ebenfalls spezielle Bestimmungen, abhängig vom Reiseziel. Bitte erfragen Sie diese vor Ort an der Verkaufsstelle.

Wir haben keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bitten unsere Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.

Da sich diese Sonderregelungen kurzfristig ändern können, informieren Sie sich bitte noch einmal unmittelbar vor Ihrem Abflug über die aktuellen Bestimmungen.

Hier finden Sie die speziellen Regelungen für das Handgepäck zusammengefasst zum Download. (PDF)

 
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Handgepäck auf Großbritannien-Flügen

Folgende Bestimmungen zur Mitnahme von Handgepäck gelten nur auf Flügen von oder über Großbritannien. Für alle Weiterflüge gelten hingegen die normalen Gepäckbestimmungen von Lufthansa. Diese basieren auf den länderspezifischen Regelungen. Mehr Informationen dazu finden Sie im Folgenden.


Bitte beachten Sie, dass bei Flügen von allen britischen Flughäfen, die auf der folgenden Seite genannt sind ab sofort wieder mehr als ein Handgepäck mit an Bord genommen werden darf.

www.dft.gov.uk

Von allen anderen britischen Airports darf in allen Buchungsklassen weiterhin nur ein Handgepäckstück in der üblichen Größe (55cmx40cmx20cm) mit an Bord genommen werden. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die unseren Fluggästen durch diese behördlichen Auflagen entstehen können.

Da sich diese Sonderregelungen kurzfristig ändern können, informieren Sie sich bitte noch einmal unmittelbar vor Ihrem Abflug über die aktuellen Bestimmungen.

Ihr Handgepäck darf auf diesen Flügen neben den genannten Beschränkungen folgende Gegenstände nicht enthalten:

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  • Feuerzeuge dürfen weder im Handgepäck (zum Zeitpunkt der Sicherheitskontrolle) noch im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Diese können nach der Sicherheitskontrolle am Flughafen gekauft werden.
 

Lufthansa übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die der Fluggast nicht im Handgepäck mitführen darf. Für Gegenstände, die mit dem aufgegebenen Gepäck transportiert werden, gelten die üblichen Haftungsbedingungen.

 
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Technische Geräte im Handgepäck

Wenn Sie beispielsweise Walkmen, tragbare CD-Player, Laptops, Funktelefone, etc. im Handgepäck mitnehmen möchten, so gelten hierfür die Sicherheitsbestimmungen des entsprechenden Abflugortes.

An Bord kann die Benutzung einiger Geräte die elektronischen Funksysteme des Flugzeugs beeinflussen. Unsere Flugbegleiter teilen Ihnen gern mit, ob Sie Ihr Gerät während des Fluges ohne Einschränkungen benutzen können.

Mobiltelefone (Handys) müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ab dem Verlassen der Parkposition bis zum endgültigen Erreichen der Parkposition am Ankunftsort abgeschaltet werden.

 
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Diese Gegenstände können Sie zusätzlich mit in die Kabine nehmen

Zusätzlich zu Ihren Handgepäckstücken und technischen Geräten können Sie folgende weitere Gegenstände mit in die Kabine nehmen:

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  • Eine Handtasche, kleine Umhänge- oder Handgelenktasche (auch kleine Laptoptasche) und deren Inhalt
  • Einen Mantel, Umhang oder eine Reisedecke
  • Eine kleine Kamera oder ein Fernglas
  • Eine angemessene Menge Reiselektüre
  • Einen Babytragekorb und Babynahrung für die Reise
  • Ein Paar Gehhilfen oder andere orthopädische Hilfsmittel, auf die Sie angewiesen sind
 
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Diese Gegenstände können Sie nicht mit in die Kabine nehmen

Im Handgepäck nicht zulässig sind Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können:

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  • Waffen und waffenähnliche Gegenstände, die ein Projektil abfeuern können
  • Waffenimitate
  • Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Scheren, Taschenmesser)
  • Stumpfe Gegenstände (z. B. Baseballschläger)
  • Alle weiteren gefährlichen Gegenstände
  • Umfassende Informationen des Luftfahrtbundesamtes zu verbotenenen Gegenständen an Bord finden Sie hier
 
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Video-Stream zum Verhalten bei Sicherheitskontrollen

Bevor Sie ins Flugzeug einsteigen, durchlaufen Sie eine persönlichen Sicherheitskontolle. Auch prüfen wir Ihr Handgepäck nach Sicherheitsbestimmungen. In einem Video haben wir für Sie die wichtigsten Hinweise zum Verhalten während der Sicherheitskontrolle zusammengestellt. Sie erfahren hier, wie Flüssigkeiten zu transportieren sind, oder wie Sie mit einem Laptop die Sicherheitskontrolle passieren.

Video zur Sicherheitskontrolle ansehen

Hinweise zur Sicherheitskontrolle:

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  • Strahlen von Röntgengeräten, die während der Kontrolle eingesetzt werden, haben keinen Einfluss auf Filmmaterial mit handelsüblicher Empfindlichkeit (bis 1.000 ASA/31 DIN).
  • Entschuldigen Sie bitte die Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch behördliche Auflagen entstehen können. Wir empfehlen unseren Fluggästen, die Mitnahme von Handgepäck auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen und frühzeitig am Flughafen einzutreffen.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Lufthansa für beanstandete Gegenstände, die Sie an der Sicherheitskontrolle zurücklassen müssen, nicht haftet.
  • Bitte lehnen Sie es ab, aus Gefälligkeit für fremde Personen Gegenstände unbekannten Inhalts (Umschläge, Pakete etc.) mitzunehmen. Sollten Sie darauf hin angesprochen werden, so wenden Sie sich bitte sofort an die Polizei, an den Zoll oder an unsere Mitarbeiter vor Ort.




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