WCHR – Rollstuhl von und zum Ausgang am Gate
WCHR – Wheelchair Ramp ist der internationale Betreuungscode für Fluggäste, die längere Strecken am Flughafen nicht zu Fuß zurücklegen können, Treppen aber selbstständig steigen können.
WCHS – Rollstuhl bis zum Flugzeugsitz
WCHS – Wheelchair Steps ist der internationale Betreuungscode für Fluggäste, die keine Treppen steigen können und bis zum Flugzeug im Rollstuhl begleitet werden.
WCHC – Rollstuhl für einen gehunfähigen Fluggast
WCHC – Wheelchair Cabin ist der internationale Betreuungscode für Fluggäste, die vollständig gehunfähig sind und auch an Bord einen Rollstuhl benötigen.
Sicher und barrierefrei auf Reisen
Informationen für Reisen mit eingeschränkter Mobilität.
Am Flughafen
Was wir für Sie tun können:
- Servicemitarbeitenden begleiten Sie bei Bedarf gerne während Ihres gesamten Aufenthalts am Flughafen.
- Am Gate erhalten Sie auf Wunsch Unterstützung beim Ein- und Aussteigen, vor den anderen Fluggästen.
- Für längere Aufenthalte in Frankfurt oder München gibt es spezielle Wartelounges, die vollständig rollstuhlgerecht sind.
Gut zu wissen:
- Je nach lokalen Gegebenheiten bieten Flughäfen unterschiedliche Transportmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Fluggäste. Es kann vorkommen, dass Sie den Rollstuhl wechseln müssen, um vom Flughafen ins Flugzeug zu gelangen. Bitte beachten Sie, dass das stufenlose Ein- und Aussteigen aus dem Flugzeug nicht auf allen von uns angeflogenen Flughäfen garantiert werden kann. Wird das Flugzeug auf dem Vorfeld geparkt, erfolgt das Ein- und Aussteigen über eine Treppe.
- Obwohl wir gerne auf Anfragen am Reisetag eingehen, empfehlen wir, alle Anfragen bezüglich Barrierefreiheit mindestens 48 Stunden im Voraus zu buchen, damit alle Beteiligten, einschließlich unserer Servicemitarbeitenden, informiert werden können.
- Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein, um in Ruhe zum Flughafen zu kommen und entspannt einzuchecken.
- Informieren Sie das Personal beim Check-in bitte kurz über Ihren Unterstützungsbedarf. Die Unterstützungsleistungen stehen Ihnen selbstverständlich kostenlos zur Verfügung. So können wir Ihre bevorzugte Unterstützung organisieren und Sie bei Bedarf vor den anderen Fluggästen an Bord begleiten. Auch wenn es freiwillig ist, hilft es uns, wenn Sie uns die Art Ihrer Beeinträchtigung mitteilen. So können wir unsere Unterstützung bestmöglich auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.
- Sie dürfen eine Begleitperson oder ein Familienmitglied mitbringen, die Ihnen beim Umsteigen zwischen Rollstuhl und Sitzplatz hilft, falls Sie dies nicht selbst tun können. Weitere Informationen zur BegleitpersonDer Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet
An Bord
Was wir für Sie tun können:
- An Bord steht Ihnen ein speziell entwickelter Bordrollstuhl zur Verfügung, mit dem Sie auch die Bordtoilette erreichen. Selbstverständlich geben wir Hilfestellung bei Gebrauch des Bordrollstuhls.
- Auf Wunsch begleiten wir Sie auf dem Weg zur und von der Toilette.
- Unser Team unterstützt Sie beim Verstauen von Handgepäck und Mobilitätshilfsmitteln.
- Gerne helfen wir Ihnen bei der Vorbereitung und dem Anrichten des Essens.
- Bei Bedarf erläutern wir Ihnen die Sicherheitsvorschriften an Bord persönlich.
Gut zu wissen:
- Fast alle Sitzplätze der Lufthansa Flotte haben bewegliche Armlehnen, die Ihnen den Zugang zu Ihrem Sitzplatz erleichtern.
- Wenn Sie eine Sitzschale am Sitzplatz befestigen möchten, müssen wir diese aus Sicherheitsgründen vorab prüfen lassen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unser Medical Operation CenterDer Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet.
- Bitte seien Sie darauf vorbereitet, für Wege an Bord gegebenenfalls von Ihrem eigenen Rollstuhl auf einen Bordrollstuhl zu wechseln. Dieser hat eine Sitzbreite von 36 cm. Ihr persönlicher Rollstuhl wird sicher im Laderaum transportiert. Sollten Sie einen größeren Bordrollstuhl benötigen, kontaktierenDer Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet Sie uns bitte.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unser Kabinenpersonal aus Sicherheitsgründen keine körperlichen Hebe‑ oder Tragehilfen leisten darf.
- Wenn Sie beim Umsetzen, Essen oder bei der Nutzung der Toilette auf Unterstützung angewiesen sind, benötigen Sie eine Begleitperson, die mindestens 18 Jahre alt und in der Lage ist, Ihnen dabei zu helfen.
Nutzung der Bordtoiletten
Alle unsere Flugzeuge verfügen über barrierefreie Toiletten.
Bitte beachten Sie jedoch, dass der Platz insbesondere auf Kurzstreckenflügen in der Regel begrenzt ist. Dies gilt sowohl in den Toiletten als auch in den Gängen, die häufig schmaler sind als in anderen Verkehrsmitteln.
Am (Ziel-/Transfer-)Flughafen:
Was wir für Sie tun können:
- Nach der Landung erhalten Sie Ihren eigenen Rollstuhl entweder direkt am Flugzeug oder spätestens an der Gepäckausgabe. Wird Ihr Rollstuhl an der Gepäckausgabe bereitgestellt, bringen wir Sie mit einem Flughafenrollstuhl dorthin. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies mit kurzen Wartezeiten verbunden sein kann.
(Hinweis: An den folgenden Flughäfen kann Ihr Rollstuhl leider nicht direkt am Flugzeug an Sie zurückgegeben werden: Addis Abeba, Asmara, Billund, Cagliari, Catania, Hamburg, Hannover, Nürnberg, Olbia, Palermo, Riad, Stuttgart und Valencia.)
- Wird Ihre Mobilitätshilfe während des Transports beschädigt und wir sind dafür verantwortlich, verzichten wir auf die im Montrealer Übereinkommen festgelegten Haftungsbeschränkungen. Das bedeutet: Wir ersetzen den Schaden an Ihrem Hilfsmittel nach dem tatsächlich entstandenen Wert bzw. den Reparaturkosten, anstatt nur bis zu einer begrenzten Höchstsumme zu haften.
Gut zu wissen:
Sie werden am Flughafen abgeholt? Dann empfehlen wir, dass sich die Person, die Sie abholt, vor der Ankunft Ihres Fluges an das Lufthansa Airport Ticket Team wendet. So lassen sich die nächsten Schritte gut koordinieren und eine durchgängige Unterstützung organisieren. An einigen Flughäfen ist es außerdem möglich, dass Ihre Begleitperson Sie bereits an der Gepäckausgabe in Empfang nimmt.
Reisen mit Begleitperson
Für weitergehende Unterstützung auf der Reise kann eine Begleitperson sinnvoll oder erforderlich sein. Diese Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Weitere Informationen zum Thema Begleitpersonen finden Sie hier.
So können Sie uns Ihren Unterstützungsbedarf mitteilen
Per Online-Formular
Unser Online-Service steht Ihnen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. (Abgeschlossene Onlinebuchung erforderlich)
Telefonisch
Wenn Sie Ihr Ticket telefonisch buchen, teilen Sie uns Ihre individuellen Bedürfnisse bitte unbedingt vor Abschluss der Buchung mit.
Über Ihr Reisebüro
Bitte informieren Sie Ihr Reisebüro vor Abschluss der Buchung über Ihren individuellen Unterstützungsbedarf, damit wir bestmöglich für Sie sorgen können.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?
Unser Medizinischer Dienst steht Ihnen für weitere Fragen und Informationen zur Verfügung.
Das Lufthansa Medical Operation Center gibt Ihnen Auskunft zu den Buchungsmodalitäten und Verfügbarkeiten barrierefreier Services auf unseren Flügen.
Fax: +49 69 69 68 36 77
E-Mail: specialservice@dlh.de
(Montag bis Freitag: 08:30–20:00 Uhr, Samstag, Sonntag, an Feiertagen: 08:30–16:30 Uhr)
USA-Reisende
Für Reisende in die und aus den USA ist das Medical Desk in den USA unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen (Montag bis Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr EST).
In der Regel spricht das Medical Desk Team Englisch.
Tel.: +1-516-279-1768
Für Telefonate in die USA können deutlich höhere Gebühren anfallen.
Buchung und Reservierung
Je nach Grad Ihrer Einschränkungen bieten wir Ihnen unterschiedliche Services an:
Einschränkungen der Sitzplatzverfügbarkeit
Sie können Ihren Sitzplatz nach Ihren individuellen Bedürfnissen frei wählen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es aus Sicherheitsgründen zu Einschränkungen kommen kann.
Beachten Sie bitte, dass folgende Sitze nicht für WCHR geeignet sind:
- alle Sitze in der Notausgangsreihe, unabhängig vom Flugzeugtyp
- A350-900 mit der neuen Lufthansa Allegris Kabine: Economy Class, Reihe 19A–K, 26A–C, 26H–K
Einschränkungen der Sitzplatzverfügbarkeit
Sie können Ihren Sitzplatz nach Ihren individuellen Bedürfnissen frei wählen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es aus Sicherheitsgründen zu Einschränkungen kommen kann.
Bitte beachten Sie, dass folgende Sitze nicht für WCHS geeignet sind:
- alle Sitze in der Notausgangsreihe, unabhängig vom Flugzeugtyp
- B747-400 und B747-800: Plätze im Oberdeck, da dieses nur über eine Treppe erreichbar ist
- A350-900 mit der neuen Lufthansa Allegris-Kabine, da folgende Sitze aus Platzgründen leider nicht erreichbar sind:
- Economy Class, Reihe 19A–K, 26A–C, 26H–K
Einschränkungen der Sitzplatzverfügbarkeit
Sie können Ihren Sitzplatz nach Ihren individuellen Bedürfnissen frei wählen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es aus Sicherheitsgründen zu Einschränkungen kommen kann.
Beachten Sie bitte, dass folgende Sitze nicht für WCHC geeignet sind:
- alle Sitze in der Notausgangsreihe, unabhängig vom Flugzeugtyp
- B747-400 und B747-800: Plätze im Oberdeck, da dieses nur über eine Treppe erreichbar ist.
- A350-900 mit der neuen Allegris-Kabine, da folgende Sitze aus Platzgründen leider nicht erreichbar sind:
- First Class: 1K
- Business Class: Business Suites 2A–K und 8A–K, Privacy Seats 3A + K, 5A + K, 7A + K, 9A + K und 11A + K sowie alle Extra Space Seats 3E, 5F, 9E und 11F
- Economy Class: Reihe 19A–K, 26A–C, 26H–K
Mitnahme des eigenen Rollstuhls
Sie können sowohl mit einem manuellen als auch mit einem elektrischen Rollstuhl reisen. Bitte melden Sie Ihre Mobilitätshilfe vorab an – so können wir die Sicherheitsvorgaben rechtzeitig prüfen und den Transport für Sie vorbereiten.
Wir melden uns so schnell wie möglich mit dem Ergebnis der Prüfung. Bei Rückfragen kommen wir ebenfalls direkt auf Sie zu.
Für batteriebetriebene Rollstühle kann es aus Sicherheitsgründen Einschränkungen geben, bestimmte Vorgaben sind zu beachten.
Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Oktober 2025 gilt für Mobilitätshilfen mit fest verbauter Lithium-Batterie ein Limit von maximal zwei Batterien mit jeweils bis zu 160 Wh. Übersteigen die Lithium-Batterien Ihrer Mobilitätshilfe die zulässige Höchstgrenze, kann diese leider nicht befördert werden. Wir empfehlen, sich beim Hersteller über mögliche Anpassungen oder eine transportgeeignete Alternative zu informieren.
1. Buchen Sie Ihren Flug
Über Ihr Reisebüro oder das Service Center finden Sie Unterstützung bei der Anmeldung.
2. Unterstützungsbedarf online anmelden
Melden Sie Ihre Mobilitätshilfe an. So stellen wir sicher, dass alles sicher transportiert wird und Sie am Flughafen und an Bord die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.
3. Informationen zu Ihrer elektrischen Mobilitätshilfe
Wenn Sie mit einem elektrischen Rollstuhl oder einer anderen elektrischen Mobilitätshilfe reisen, füllen Sie bitte vorab das untenstehende Formular für elektrische Mobilitätshilfen aus, damit wir prüfen können, ob eine Mitnahme möglich ist.
Hinweis: Bitte verwenden Sie Adobe Acrobat Reader, um das Dokument korrekt anzuzeigen.
4. Senden Sie das Dokument an uns
Senden Sie das ausgefüllte Formular an specialcases@dlh.deDer Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet – wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns, falls eine Mitnahme nicht möglich ist, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
5. Führen Sie das Dokument mit sich
Bitte führen Sie es während der gesamten Reise in gedruckter oder digitaler Form mit sich.
Passt mein Rollstuhl in das Flugzeug?
Bitte geben Sie bei einem eigenen Rollstuhl Maße, Gewicht und besondere Merkmale an (z. B. faltbar, batteriebetrieben, Sportrollstuhl).
Die angegebenen Maße sollten den Zustand, in dem er transportiert werden soll, widerspiegeln. Dies kann Ihr Rollstuhl in voller Größe oder mit zusammengeklappten oder abgenommenen Teilen sein.
Achten Sie beim Messen bitte darauf, sowohl die breiteste Stelle als auch den Abstand vom Boden bis zur höchsten Stelle Ihres Rollstuhls zu messen.
Rollstühle, die höchstens 93 cm breit und höchstens 110 cm hoch sind, passen auf allen Lufthansa Flügen in den Frachtraum.
Eine Liste der Abmessungen der Frachtraumtüren nach Flugzeug-Typ finden Sie hier:
Bei Unregelmäßigkeiten mit Ihrer Mobilitätshilfe
Wir setzen alles daran, Ihre Mobilitätshilfe, zum Beispiel Ihren Rollstuhl, mit größter Sorgfalt zu transportieren. Sollte es trotz unserer Bemühungen einmal zu einer Beschädigung oder verspäteten Bereitstellung kommen, sind wir selbstverständlich für Sie da.
Bitte melden Sie Unregelmäßigkeiten so schnell wie möglich – entweder direkt online oder persönlich an unserem Schalter für Gepäckservices am Zielflughafen. Wir kümmern uns umgehend um eine passende Lösung, damit Sie Ihre Reise bestmöglich fortsetzen können.
Sie können auch eine Rückerstattung der entstandenen Kosten beantragen, indem Sie dieses Formular ausfüllen:
Falls Ihre Mobilitätshilfe verspätet eintrifft, können Sie wählen, was für Sie am besten passt: Sie können die Mobilitätshilfe entweder am Zielflughafen abholen oder bequem an einen geeigneten Ort, zum Beispiel nach Hause oder in Ihr Hotel, liefern lassen.
Sollten Ihnen durch die Verspätung Ihrer Mobilitätshilfe Transportkosten zum oder vom Flughafen entstehen, erstatten wir diese selbstverständlich.
Bitte bewahren Sie Ihre Belege auf. Für eine Erstattung benötigen wir einen Nachweis über die entstandenen Ausgaben.
Sollte Ihre Mobilitätshilfe während des Fluges beschädigt worden sein, haben Sie Anspruch auf eine Leihmobilitätshilfe, die Ihre Anforderungen mit vergleichbarer Funktion und Sicherheit erfüllt – bis Ihr eigenes Gerät zurückgegeben, repariert oder ersetzt wurde.
Falls wir keine passende Leihmobilitätshilfe bereitstellen können, können Sie selbst eine geeignete Mobilitätshilfe organisieren. Die dabei entstehenden Kosten erstatten wir Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung der entsprechenden Nachweise.
Im Falle einer beschädigten oder verlorenen Mobilitätshilfe bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:
- Lufthansa übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Austausch des Geräts und bietet Ihnen ein Gerät mit vergleichbarer Funktion und Sicherheit.
- Alternativ können Sie die Reparatur oder den Austausch über einen Anbieter Ihrer Wahl organisieren. In diesem Fall kümmern wir uns um den Transport und übernehmen die entstehenden Kosten direkt gegenüber dem Anbieter.
Gesetzliche Richtlinien
Fluggäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von Flugreisenden mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität befördert.
Fluggäste, die in die und aus den USA reisen, werden mit Wirkung vom 13. Mai 2009 gemäß den DOT-Bestimmungen, Kapitel 14, Teil 382, des Code of Federal Regulations befördert.
An allen unseren Reisezielen in den USA sowie in Frankfurt und München können Sie sich während der Öffnungszeiten bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität an speziell geschulte Beschwerdebeauftragte (CRO) wenden. Unsere Besatzungsmitglieder oder das Bodenpersonal helfen Ihnen gerne beim Kontakt.